Der Begriff der Fischerei beschreibt den zur Nahrungsgewinnung dienendem Fang von Fischen, Krebsen und Muscheln. Alle Anforderungen an die hessische Fischerei werden in Hessischen Fischereigesetz (HFischG) und dessen Rechtsverordnungen geregelt. Die ordnungsgerechte Ausübung der Fischerei steht als Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung der Ressource Fisch im Vordergrund. Das HFischG dient zudem dem Schutz, der Erhaltung sowie der Fortentwicklung heimischer Fische, Krebse und Muscheln als Bestandteil des Naturhaushaltes. Außerdem beschreibt § 3 HFischG die sogenannte Hegeverpflichtung, welche fischereiberechtige Personen und Körperschaften zum Aufbau und Erhalt eines heimischen Fischbestandes in naturnaher Vielfalt verpflichtet.
Die Zielsetzungen der Fischerei sowie deren Umsetzung in europäisch einheitliche Rechtsakte finden sich insbesondere in der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), sowie der Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) wieder.
Gerade im Ballungsgebiet Rhein-Main ist die wassergebundene Tierwelt besonders gefährdet. Der vielfältige und dabei hohe Nutzungsdruck durch andere Einflüsse wie Industrie oder Landwirtschaft erfordert dabei umfangreiche Regelungen.
Das Aufgabenspektrum der Oberen Fischereibehörde ist sehr vielfältig. So müssen zum Beispiel nicht nur fischereiliche Belange in diversen Genehmigungsverfahren, wie zum Beispiel bei Wasserentnahmen oder Einleitungen, gewahrt werden. Auch bei baulichen Maßnahmen aller Art am oder im Gewässer werden die fischereilichen Schutzmaßnahmen beachtet. Zudem wird die Berufs- und Angelfischerei durch das Regierungspräsidium gefördert. Auch die Koordination von Projekten zur Wiederansiedlung heimischer Fischarten gehört zu den Aufgaben unserer Behörde.
Hinweis:
Die Fischereiberater sind bei den Unteren Fischereibehörden zu erfragen.