Die Fischereiförderung ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen privater Antragssteller im Bereich der Fischerei. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur nachhaltigen Sicherung und Erhaltung der heimischen Fische sowie zur Förderung von Investitionen in den Bereichen Aquakultur und Verarbeitung und Vermarktung - Fischereiförderrichtlinie – vom 27.02.2012.
Förderziele (Nummer eins der Fischereiförderrichtlinie)
Ziele der Fischereiförderung sind:
- der Erhalt der Artenvielfalt in und an den Gewässern;
- Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen;
- die Förderung der Erwerbsfischerei im Hinblick auf eine gesunde Volksernährung.
Förderfähige Maßnahmen (Nummer zwei der Fischereiförderrichtlinie)
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Schulungen und Lehrgänge zu fischereilichen Themen;
- Erstellung von Hegeplänen;
- gewässerökologische Untersuchungen;
- Beschaffung von Geräten zur Gewässer- und Fischuntersuchung;
- Besatz bzw. Wiederansiedlung heimischer Fische, Krebse und Muscheln;
- Vorhaben zur Förderung produktiver Investitionen in der Aquakultur.
Antragsberechtigte (Nummer vier der Fischereiförderrichtlinie)
Antragsberechtigt sind:
- Inhaber eines hessischen Fischereirechtes;
- Fischereigenossenschaften;
- Angel- und Fischereivereine;
- Fischereipächter und Pächtergemeinschaften;
- Hessische Fischereiverbände;
- Hegegemeinschaften nach § 24 HFischG;
- Bestehende oder im Aufbau befindliche fischereiwirtschaftliche Betriebe mit Betriebsstätte in Hessen;
- andere Körperschaften, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern.
Finanzierung
Die Fischereiförderung wird, abgesehen von dem Themenbereich Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte, aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert. Die Fischereiabgabe ist eine Abgabe, die Personen beim Erwerb eines Fischereischeines zahlen.
Antragsstellung
Die aktuelle Fischereiförderrichtlinie sowie alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite „Downloads und Formulare“, erreichbar durch anklicken des entsprechenden Links im linken Navigationsbereich dieser Homepage.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass mit einer beantragten Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden darf. Bei Antragstellung sind für den Förderungsgegenstand außerdem Angebote von mindestens drei verschiedenen Firmen einzureichen. Sollte es nicht möglich sein, drei verschiedene Angebote einzureichen, ist dies zu begründen (z. B. Bewahrung lokal genetischer Anpassungen durch Besatz mit Fischbrut von autochthonen Elternfischen aus der Region).