HALM 2 - B1„ökologischen Landbau“ - Antragsverfahren gestartet
An einer Neuantragstellung interessierte Weinbaubetriebe können bis 1. Oktober 2025 einen Zuwendungsantrag zur Teilnahme am Programm „Förderung des ökologischen Landbaus“ mit Wirkung für das Folgejahr stellen.
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen Anbauverfahren nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848.
Als Beibehalter werden alle Antragsteller bezeichnet, die Ihre Flächen bereits nachweislich ökologisch bewirtschaften (bspw. aufgrund eines gültigen Vertrages mit einer Kontrollstelle). Hier gilt der Fördersatz von 1.000 €/ha pro Jahr.
Für Betriebe mit einer förderfähigen Fläche ≥ 0,38 ha, die bisher noch nicht an der HALM 2-Maßnahme teilgenommen haben, gibt es als Neueinführer einen Fördersatz von 1.325 €/ha pro Jahr.
Hierbei werden nur bestockte Rebflächen gefördert. Bestockte Rebflächen gelten als Dauerkulturen im Sinne der HALM 2-Richtlinie.
Zusätzlich wird ein Transaktionskostenzuschuss (früher Kontrollkostenzuschuss) von 40 €/ha und Jahr, jedoch höchstens 600 €/Jahr gewährt (entspricht max. 15 ha je Betrieb).
Folgende Zuwendungsbestimmungen müssen erfüllt werden:
- Einhaltung der Vorschriften der VO (EU) 2018/848 im gesamten Betrieb.
- Vorlage eines Vertrags mit einer in Hessen beliehenen Öko-Kontrollstelle bis spätestens 30. November 2025.
- Verpflichtungszeitraum: 5 Jahre (01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030).
- 500 € förderfähiges Mindest-Antragsvolumen ohne Transaktionskostenzuschuss muss erreicht werden (entspricht 0,38 ha bei Neueinsteigern bzw. 0,50 ha für Beibehalter).
Der Zuwendungsantrag kann ausschließlich online und über folgende Internet-Seite gestellt werden:
www.agrarportal-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Wenn Sie noch über keinen Personenident und/oder ein Passwort bei der Zentralen Invekos-Datenbank verfügen, wenden Sie sich umgehend an einen der genannten Ansprechpartner.
Alle Betriebe, die bereits am Förderprogramm „ökologischer Landbau“ teilnehmen, haben die Möglichkeit Ihre Verpflichtungsfläche zu erweitern. Dies ist ebenfalls bis zum 01. Oktober 2025 möglich.
Gerne unterstützen wir Sie telefonisch oder per Mail bei der Antragsstellung bzw. bei technischen Problemen. Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit uns.
Ansprechpartner Förderung HALM 2 – B1 „ökologischer Landbau“:
Wolfgang Müller, Telefon: 06123-9058-24 weinbaufoerderung@rpda.hessen.de
Johanna Reichert, Telefon: 06123-9058-29 johanna.reichert@rpda.hessen.de
Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Ab sofort können wieder Anträge auf Förderung von Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen von Rebflächen für das Pflanzjahr 2025/2026 gestellt werden.
Die aktuellen Antragsformulare sind bei den u. a. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Dezernat Weinbau des Regierungspräsidiums Darmstadt als zuständige Bewilligungsstelle sowie auf dieser Internetseite (s.u.) erhältlich.
Um einen rechtzeitigen Abschluss der erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen vor Beginn der Umstrukturierungsmaßnahmen sicherzustellen, sind die Förderanträge bis spätestens zum 31. August 2025 beim Dezernat Weinbau des Regierungspräsidiums Darmstadt einzureichen.
Ein Maßnahmenbeginn vor Abschluss der Vor-Ort-Kontrolle führt zum Förderausschluss der betroffenen Fläche.
Ansprechpartner Förderung:
Jenny Eberding, Telefon: 06123 9058-38, jenny.eberding@rpda.hessen.de
Wolfgang Müller, Telefon: 06123 9058-24, weinbaufoerderung@rpda.hessen.de
Bitte denken Sie außerdem daran, die Anzeige für gerodete Weinbauflächen und den Antrag für die Wiederanpflanzung bzw. Neuanpflanzung rechtzeitig bei den Kolleginnen und Kollegen der Weinbaukartei einzureichen.
Ansprechpartner Weinbaukartei:
Andreas Bibo, Telefon: 06123 9058-36, andreas.bibo@rpda.hessen.de
Sabrina Lüft, Telefon: 06123 9058-43 sabrina.lueft@rpda.hessen.de
Mathias Schäfer Telefon: 06123 9058-40
mathias.schaefer@rpda.hessen.de