Für die Weinbaubetriebe in Hessen werden aktuell mehrere Förderprogramme speziell für Rebflächen sowie für gezielte einzelbetriebliche Investitionsmaßnahmen angeboten. Alle Flächenförderungsmaßnahmen im Weinbau können von Betrieben, die ausschließlich Weinbau betreiben, seit 2015 beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau in Eltville beantragt werden.
Förderung - Erhaltung des Weinbaus in Steillagen (HALM - Förderung E.3)
Antragsverfahren für Änderungsmeldungen und interessierte Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger ist ab sofort eröffnet!
Die Antragstellung für die Erweiterung von bestockten Steillagenflächen sowie die Abgabe von Übergabe-/Übernahmeerklärungen ist ab dem 1. Oktober 2022 eröffnet. Sofern Sie ab dem 1. Januar 2023 neue Steillagenflächen in Ihre Verpflichtung übernehmen oder Flächen an einen anderen an der Steillagenförderung teilnehmenden Betrieb abgeben möchten, melden Sie bitte die Flächen bis spätestens 15. November 2022.
Sollten Sie eine oder mehrere Verpflichtungsflächen nicht fristgerecht melden oder an einen Nichtsteillagenbetrieb abgeben, so wird die bereits gewährte Beihilfe aus den Vorjahren zurückgefordert, da die Fünfjährigkeit der Verpflichtung nicht eingehalten werden kann.
Die jeweiligen Antragsformulare finden Sie unten.
Sofern Sie noch keinen Zuwendungsbescheid 2020-2024 erhalten haben und gerne in die Steillagenförderung einsteigen möchten, besteht nun ebenfalls die Möglichkeit. Gerne lassen wir Ihnen direkt die Antragsunterlagen zukommen und beraten Sie hierzu.
Die Antragsfrist endet am 15. November 2022!
Verspätet abgegebene Anträge können nicht bearbeitet werden und werden abgelehnt. Die Anträge können gerne als Scan an unten stehende E-Mail Adresse eingereicht werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Förderung gerne zur Verfügung.