Vier leere Metallweintanks nebeneinander.

Förderung

Abschlussmeldung Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen

Haben Sie die Auszahlung für die Umstrukturierung beantragt?
Sollte die Maßnahme abgeschlossen sein, ist die Abschlussmeldung bis spätestens 30. Juni 2025 beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 51.2 Weinbau einzureichen. Der Abschlussmeldung ist verpflichtend der Rebenbegleitschein sowie eine aktuelle Bankbestätigung beizufügen.
Bitte achten Sie darauf, dass bei der Abschlussmeldung die tatsächlich gepflanzte Rebfläche anzugeben ist. Diese kann gegebenenfalls von der beantragten Fläche abweichen. Beachten Sie ebenfalls, dass eine fünfjährige Zweckbindungsfrist, im Falle der Installation einer Bewässerungsanlage einzuhalten ist.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an: weinbaufoerderung@rpda.hessen.de.

Die Maßnahme gilt als abgeschlossen, wenn:
- alle Pfropfreben gepflanzt,
- alle Pflanzpfählchen gesteckt,
- alle Endpfähle mit Verankerung installiert sind
- und mind. 1 Draht je Zeile gespannt ist.

Das Formular zur Abschlussmeldung finden Sie unter "Downloads" auf dieser Seite.
Die neuen Formulare zum Antrag auf Förderung von Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen
von Rebflächen für das Pflanzjahr 2025/2026 werden voraussichtlich Anfang Juli zur Verfügung stehen.

Ansprechpartnerin:
Frau Eberding Tel.: 06123-90 58 38
 

Hessen unterstützt die Digitalisierung in der Landwirtschaft, einschließlich dem Garten- und Weinbau. Ziel der Förderung ist es, die positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für die Landwirtschaft zu nutzen.

Umweltschonender wirtschaften und gleichzeitig Ausgaben für immer teurer werdende Dünge- und Pflanzenschutzmittel reduzieren, diese Möglichkeiten eröffnet das so genannte „Precision Farming“. Mit den Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ) unterstützt Hessen entsprechende Maßnahmen seit dem Jahr 2021. Digitale Technologien können die Landwirtschaft produktiver, effizienter und ressourcenschonender machen. 

Gefördert werden kann der Erwerb von Agrarsoftware, der Einsatz von Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung, die Verwendung digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, von digitalen Systemen zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls und die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Mit der Richtlinienänderung in 2023 hat das Land Hessen das bereits bestehende Förderangebot ausgebaut und für weitere digitale Technologien geöffnet. Seither sind zusätzlich die Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis (einschl. dem Garten- und Weinbau) sowie Lösungen für die Steigerung des Ressourcenschutzes, insbesondere Energie und Wasser, und eine zeitgemäße, verbraucherorientierte Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte förderfähig. So z.B. digitale Techniken in folgenden Bereichen:

Lenksysteme, Spezialdrohnen für den Einsatz in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau, Wiegesysteme, digitale Messeinrichtungen (z.B. Wetterstationen, Wasseruhren),  Ausstattung zur Nutzung von satellitengestütztem Internet, digitales Betriebsmanagement für Direktvermarkter (z.B. digitale Kassensysteme), digitale Formate und Medien in der Direktvermarktung (z.B. Social Media) sowie Robotertechnologie und Sensortechnik, soweit diese nicht bereits in den bisher förderfähigen Angeboten enthalten sind.

Spezielles Förderangebot gemäß Nr. 2.5 der RL-IZ: Die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Neben den bekannten und grundsätzlichen kostenfreien Beratungsangeboten des LLH in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau sowie des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Weinbau wird an dieser Stelle auf das spezielle Förderangebot hingewiesen: Die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Themenschwerpunkte einer geförderten Digitalisierungsberatung in der Landwirtschaft können sein:

•          Digitale Geschäftsmodelle: Produktinnovationen und neue Services

•          Digitalisierung der Prozesslandschaft

•          Digitalisierung des Vertriebs und Marketings

•          Gewährleistung der IT-Sicherheit

Die Beratung hat über ein geeignetes Beratungsunternehmen zu erfolgen. Zur Auswahl eines geeigneten Beratungsunternehmens sowie zur Konkretisierung des individuellen Beratungsbedarfes unterstützt die RKW Hessen GmbH bei der Auswahl sowie der Qualitätssicherung der Beratung. Dies erfolgt in der Regel durch

•          eine kostenfreie Erstberatung über das Digitalisierungsthema

•          die Empfehlung mehrerer geeigneter Beratungsunternehmen aus dem beim RKW Hessen geführten Beraterpool

•          Erstellung eines Angebots für die Beratung

•          Unterstützung bei Antragsstellung und Abwicklung

Regionale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner beim RKW Hessen:

•          Nordhessen: Thomas Fabich (für Bereich RP Kassel), E-Mail: t.fabich@rkw-hessen.de; Tel.: 05619-30 99 92

•          Südhessen:  Selina Türck (für Bereiche RP Gießen und RP Darmstadt), E-Mail: s.tuerck@rkw-hessen.de; Tel.: 06107-965 93 45

 

Links:

Kontaktformular https://www.rkw-hessen.de/ueber-uns/ansprechpartner/kontakt-kelsterbach.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster

Informationen über die geförderte Digitalisierungsberatung für die Landwirtschaft beim RKW Hessen https://www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/digitalisierungsberatung-landwirtschaft.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster

Kostenfreie Erstberatung: Formular für eine unverbindliche Anfrage https://www.rkw-hessen.de/fileadmin/user_upload/Beratung/Beratung_allgemein/Berater-Download/2023_03_Anfrage_Unternehmensberatung_ausfuellbar.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster

Zur Durchführung der Förderung der Digitalisierung der Landwirtschaft in Hessen ist eine Online-Antragstellung über das „Lawileportal“ HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster eingerichtet. Digitale Förderanträge können fortlaufend über das Antragsportal gestellt werden.

Um sicherstellen zu können, dass die in 2025 gestellten Anträge auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Neubewilligungsmittel auch eine Bewilligung erhalten und die Vorhaben komplett umgesetzt und vollständig abgerechnet werden können, wird empfohlen, möglichst schnell einen Antrag zu stellen. Der Antrag auf Auszahlung der bewilligten Mittel ist ebenfalls über das „Lawileportal“ HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster zu stellen. Letzter Termin für die Abgabe des Auszahlungsantrags ist der 30.10.2025.

Das Projekt DigiNetz ist beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen angesiedelt. Kern des Projektes ist es, Landwirtinnen und Landwirte untereinander zu vernetzen und zu beraten. Vernetzungsmöglichkeiten bietet die Arbeitsgemeinschaft Digitalisierung, die bereits seit 2020 besteht.

In Fachartikeln, Online-Veranstaltungen, Vorträgen und Feldtagen werden digitale Themen beleuchtet und im Rahmen von Workshops wird der Einsatz digitaler Tools geübt. Bisherige thematische Schwerpunkte sind das digitale Agrarbüro (Dokumentenmanagementsoftware, Buchhaltungssoftware, Farmmanagementsysteme), Geoinformationssysteme und der Einsatz von GNSS-Vermessungsstäben, Brunsterkennungssysteme für Milchkühe, Herdenmanagementsoftware für Legehennenbetriebe uvm.

Um die Anforderungen des Antragstellenden und der Förderrichtlinie an digitale Anwendungen bestmöglich erfüllen zu könne, berät DigiNetz zur Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft.

Ansprechpartner:

Frau Lena Gedig; Tel.: 0151 74456933; lena.gedig@llh.hessen.de   

Herr Nicolai Gruner; Tel.: 0151 14294872; nicolai.gruner@llh.hessen.de 

Informationen zur Förderung sowie dem Antragsverfahren können den jeweiligen Internetauftritten des LLH (Beratung Landwirtschaft und Gartenbau), des Regierungspräsidiums Darmstadt (Beratung Weinbau) sowie des Regierungspräsidiums Gießen (Förderung / Bewilligungsstelle) entnommen werden.

Zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Frau Susanne Göbel-Saller; Tel.: 0641 3035119; didl@rpgi.hessen.de

Postfach: weinbaufoerderung@rpda.hessen.de

Frau Lena Gedig; Tel.: 0151 74456933; lena.gedig@llh.hessen.de   

Herr Nicolai Gruner; Tel.: 0151 14294872; nicolai.gruner@llh.hessen.de

Herr Jonas Hedtrich; Tel.: 0171 1482506; jonas.hedtrich@llh.hessen.de   

 

Links:

Digitalisierung in der Landwirtschaft - was gefördert werden kann: https://youtu.be/VWeqlly0ZEY?feature=sharedÖffnet sich in einem neuen Fenster

Informationen über die geförderte Digitalisierungsberatung für die Landwirtschaft beim RKW Hessen https://www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/digitalisierungsberatung-landwirtschaft.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster

DIGI-Check: der Online-Test des Landes Hessen - Wie ist Ihr Unternehmen auf die Digitalisierung vorbereitet?

https://digi-check.technologieland-hessen.de/

1) Direktzahlungen für Rebflächen

Der Betrieb muss mindestens 1 ha bewirtschaften, um einen Antrag stellen zu können. Förderfähig sind Schläge mit einer Mindestgröße von 0,1 ha, wobei benachbarte Schläge mit gleicher Nutzungsart zusammengefasst werden können.

Fördersätze Direktzahlungen

Im Jahr 2024 wurden folgende Fördersätze ausgezahlt:

Einkommensgrundstütze für Nachhaltigkeit: 157,63 €/ha

Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit bis 40 ha: 72,36 €/ha

Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit 41-60 ha: 43,41 €/ha

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte: 126,58 €/ha

Grundlage für die Gewährung von Direktzahlungen

  • Auszahlungsantrag für die Gewährung von Direktzahlungen bis 15. Mai des jeweiligen Jahres über den Gemeinsamen Antrag (GA) sowie den Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN).
  • Die Antragsstellung erfolgt digital über das Agrarportal Hessen.

 

2) Nationales Stützungsprogramm für den Weinsektor

2.1) Förderung von Investitionen gemäß Art. 58 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2021/2115

Nach dem Hessischen Förderungs- und Entwicklungsprogramm für Wein werden Investitionen in technische Anlagen und Geräten in der Kellerwirtschaft sowie die Förderung der Vermarktung (ohne bauliche Investitionen und mobile Logistik-, Verkaufs- und Präsentationseinrichtungen) angeboten. Innerhalb dieser Bereiche werden die förderfähigen Investitionen in die zwei nachfolgenden Teilinterventionen unterteilt:

I. Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt

II. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderfähig sind vorrangig Investitionen der Teilintervention „Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt“.

Der Fördersatz beträgt derzeit 30 % auf die Netto-Investitionskosten.
Die Antragsformulare erhalten Sie ganzjährig auf Anfrage.

 

2.2) Förderung von Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der VO (EU) Nr. 2021/2115

Förderfähig ist „die tatsächlich mit Reben bepflanzte Fläche, definiert durch den äußeren Umfang der Rebstöcke zuzüglich eines Puffers, dessen Breite der halben Entfernung zwischen den Pflanzreihen entspricht.“

Gefördert werden:

Code 1 - Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Markt-, Standort- und Klimabedingungen durch Erweiterung oder Reduzierung des Zeilenabstandes, durch Wiederbepflanzung von vorübergehend unbestockten Rebflächen oder Anpflanzungen nach Flurbereinigungsverfahren und/oder Wechsel der Rebsorte (zu Teil II Ziffer 2.1)

Förderbetrag:
Hangneigung < 40 % = 9.500 €/ha
Hangneigung ≥ 40 % = 21.000 €/ha

Bei der Anpflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten erhöhen sich die vorgenannten Beihilfesätze, unabhängig von der Hangneigung der Rebfläche, um 2.000 € /ha. 

Code 2 - Umstellung der Steillagenbewirtschaftung (ab 30% Hangneigung) auf die Bewirtschaftung in Querterrassierung einschließlich der Anpflanzung

Förderbetrag:

26.000 €/ha

Bei der Anpflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten erhöhen sich die vorgenannten Beihilfesätze, unabhängig von der Hangneigung der Rebfläche, um 2.000 € /ha.

Code 3 - Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern

Förderfähig sind bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 300 €/m² Maueransichtsfläche

Code 4 - Installation von ortsfesten Bewässerungsanlagen:

Förderfähig sind max. 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 4.000 €/ha

...des ländlichen Raums (ELER)

 

Förderung nach dem Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2)

1) Förderung des Ökologischen Landbaus (B.1)

Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens.

Förderbetrag:

Förderfähiges Antragsvolumen mind. 500 €/Jahr, d.h. mind. 0,38 ha bestockte Rebfläche für Neueinsteiger (gemäß Fördersatz von 1.325 €/ha für Neueinsteiger) oder 0,5 ha bestockte Rebfläche für Beibehalter (gemäß Fördersatz von 1.000 €/ha für Beibehalter).

Verpflichtungszeitraum:

5 Jahre

 

2) Förderung zum Pheromoneinsatz im Weinbau (E.1)

Förderfähig ist der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebflächen, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaugebiete liegen.

Förderbetrag:

Bis 2024:        110 €/ha

Ab 2025:        125 €/ha

Verpflichtungszeitraum:

5 Jahre

 

3) Förderung zur Erhaltung des Weinbaus in Steillagen (E.3)

Gefördert wir die Erhaltung des Weinbaus in Steillagen.

Förderbetrag:

Der Förderbetrag ist abhängig von der jeweiligen Hangneigung der bestockten Fläche:

Beträge bis 2024:

  • Steillagenkategorie E (1.500,00 € je ha)
    Fläche mit einer Hangneigung > 30 % bis < 40 %, nicht flurbereinigt
  • Steillagenkategorie F (1.900,00 € je ha)
    Fläche mit einer Hangneigung von 40 % bis < 45 % flurbereinigt
    Steillagenkategorie G (1.900,00€ je ha)
  • Fläche mit einer Hangneigung von 40 % bis < 45 %, nicht flurbereinigt
    Steillagenkategorie H (2.300,00 € je ha)
  • Fläche mit einer Hangneigung >= 45 %, flurbereinigt
    Steillagenkategorie I (2.300,00 € je ha)
  • Fläche mit einer Hangneigung >= 45 %, nicht flurbereinigt

Beträge ab 2025:

  • Steillagenkategorie E (1.500,00 € je ha)
    Fläche mit einer Hangneigung > 30 % bis < 40 %, nicht flurbereinigt
  • Steillagenkategorie F (3.800,00 € je ha)
    Fläche mit einer Hangneigung von 40 % bis < 45 % flurbereinigt
    Steillagenkategorie G (3.800,00 € je ha)
  • Fläche mit einer Hangneigung von 40 % bis < 45 %, nicht flurbereinigt
    Steillagenkategorie H (4.600,00 € je ha)
  • Fläche mit einer Hangneigung >= 45 %, flurbereinigt
    Steillagenkategorie I (4.600,00 € je ha)
  • Fläche mit einer Hangneigung >= 45 %, nicht flurbereinigt

Verpflichtungszeitraum:

5 Jahre

 

4) Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten" (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme E der Richtlinie.

Gefördert werden kann

  • Der Erwerb und Installation von Agrarsoftware-Produkten sowie der Erwerb von Nutzungslizenzen mit einer mindestens dreijährigen Nutzungsdauer
  • Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung
  • Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
  • Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen
  • Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis, die zur Steigerung einer wirtschaftlichen und effizienten Produktionsweise beitragen

Förderbetrag:

  • Agrarsoftware einmaliger Zuschuss von 500 €
  • Düngesensoren, Pflanzenschutztechnik sowie die Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis bis zu 40 % Zuschuss
  • Beratung einmaliger Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden, wobei der Antrag mehrere Fördergegenstände enthalten kann.

Zuständige Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Gießen: https://rp-giessen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster 

... „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

 

Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft
Im Rahmen des hessischen Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms Landwirtschaft (RL-EFP) sind neben landwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich auch Weinbaubetriebe antragsberechtigt. Gefördert werden können u. a. Maßnahmen zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung durch Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (z. B. bauliche Anlagen) oder Investitionen zur Erschließung alternativer Einkommensquellen (Diversifizierung). 

Anträge auf Gewährung einer einzelbetrieblichen Investitionsförderung können grundsätzlich ganzjährig gestellt werden. Zuständige Bewilligungsstellen sind die örtlichen Landwirtschaftsbehörden bei den Landräten. Das Weinbaudezernat ist zuständig für die betriebswirtschaftliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und die Erstberatung interessierter Antragsteller.

Schlagworte zum Thema