Abschlussmeldung Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen
Haben Sie die Auszahlung für die Umstrukturierung beantragt?
NEU - Seit diesem Jahr wird die Abschlussmeldung ausschließlich digital im Gemeinsamen Antrag über die OAS abgegeben:
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Die Abgabefrist für die Abschlussmeldung endet am Dienstag, den 30. Juni 2026. Bitte halten Sie den Rebenbegleitschein sowie eine aktuelle Bankbestätigung bereit, da diese verpflichtend mit abgegeben werden müssen.
Bitte achten Sie darauf, dass bei der Abschlussmeldung die tatsächlich gepflanzte Rebfläche anzugeben ist. Diese kann gegebenenfalls von der beantragten Fläche abweichen.
Falls Sie die Installation einer Bewässerungsanlage beantragt haben, so beachten Sie bitte die hierfür geltende fünfjährige Zweckbindungsfrist.
ACHTUNG
Die Auszahlung darf nur beantragt werden, wenn alle Maßnahmen vollständig abgeschlossen sind.
Eine zur Auszahlung beantragte, jedoch nicht vollständig abgeschlossene Maßnahme führt automatisch zu einer kompletten Ablehnung der Fläche!
Die Maßnahmen Z1 und Z2 (Errichtung von Weinbergsanlagen) gelten als abgeschlossen, wenn folgende Bedingungen alle erfüllt sind:
- alle Pfropfreben müssen gepflanzt sein
- alle Pflanzpfählchen gesteckt sein
- alle Endpfähle mit Verankerung müssen installiert sein
- mind. 1 Draht je Zeile muss gespannt sein
Die Maßnahmen Z3 (Weinbergsmauern) und Z4 (Bewässerungsanlagen) gelten als abgeschlossen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Verwendungsnachweise in Form von Rechnungen (im Original) über Fremdleistungen und Materialkosten sowie zugehörige Bankbelege müssen vorhanden werden
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an: weinbaufoerderung@rpda.hessen.de
Hinweis
NEU - Die Neuantragsstellung zum Antrag auf Förderung von Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen von Rebflächen für das Pflanzjahr 2026/2027 wird voraussichtlich Mitte/Ende Juli rein digital über die OAS starten. Eine Beantragung in Papierform wird in diesem Jahr nicht mehr möglich sein.
Ansprechpartnerin:
Frau Eberding Tel.: 06123-90 58 38