Wie kommt ein Wein zu einer amtlichen Prüfnummer? Was hat der Verbraucher davon?
Mit Inkrafttreten des Weingesetzes von 1971 wurden in allen weinbautreibenden Bundesländern Prüfstellen für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein (Sekt) und Branntwein eingerichtet. Für die beiden Anbaugebiete in Hessen (Rheingau und Hessische Bergstrasse) ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau Eltville mit der Durchführung dieser Qualitätsprüfung beauftragt. Jährlich werden über 7.500 sensorische Prüfungen vorgenommen.
Mit der Qualitätsprüfung soll sichergestellt sein, dass ausschließlich fehlerfreie und für die Bezeichnung typische Produkte in den Verkehr gelangen. Jeder deutsche Qualitätswein, Prädikatsweine sowie Sekt b.A. und Deutscher Weinbrand muss sich darum einer amtlichen Prüfung unterziehen. Für Sekt mit einer Rebsortenangabe ist diese Prüfung freiwillig. Die Prüfung besteht aus einem analytischen und einem sensorischen Teil. Das Bestehen dieser Prüfung ist auf dem Produkt durch die Angabe der amtlichen Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) ersichtlich.
Die analytische Prüfung wird durch ein amtlich anerkanntes Labor vorgenommen. Das zu prüfende Produkt wird auf die relevanten Inhaltsstoffe hin untersucht. Die Ergebnisse (analytischer Untersuchungsbefund) wird mit dem jeweiligen Wein bei der Prüfstelle abgegeben. Der eingereichte Wein wird von einer geschulten und unabhängigen Prüfungskommission verdeckt verkostet. Die Prüfungskommission umfasst in der Regel vier Verkoster (mind. drei). Diese Verkoster stammen aus der Wein- bzw. Schaumweinwirtschaft, der Weinbauberatung bzw. –verwaltung sowie aus dem Kreis der Verbraucher. Bewertet wird nach dem 5 Punkte-Schema der DLG. Aus der Qualitätszahl der einzelnen Verkoster ergibt sich, ob ein Wein die Amtliche Prüfnummer (Abkürzung: A.P.-Nr.) erhält.
In Hessen gilt hierbei die Mehrheitsentscheidung, d. h. hat die Mehrheit der Verkoster den Wein mit einer Mindestqualitätszahl von 1,5 Punkten zugelassen, so erhält dieser die Prüfungsnummer. Bei Stimmengleichheit wird der Wein einer anderen Prüfungskommission zugeführt.
Wird ein Produkt abgelehnt, so kann dieses zu einem späteren Zeitpunkt erneut einer Prüfungskommission zugeführt oder Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Ergebnisse der Qualitätsweinprüfung für Hessen ab dem Jahrgang 2004 finden Sie im unteren Teil als pdf-Dateien zum Downloaden.
Eine PC-Vorlage für Tankkarten mit Gärverlauf können Sie als Excel -Datei beim Dezernat Weinbau anfordern. Ausführliche Informationen zum Ablauf der Qualitätsweinprüfung können der untenstehenden Geschäftsordnung der Qualitätsweinprüfstelle entnommen werden.
Sofern Sie für den Export Ihres Weines ein Freihandelszertifikat benötigen, wenden Sie Sie sich bitte an das Dezernat Veterinärwesen und Verbraucherschutz.