Es ist eine eingerollte Klapperschlange zu sehen, die ihre Schwanzrassel zu einer Drohgebärde aufgerichtet hat.

Haltung gefährlicher Wildtiere

Durch die Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist in Hessen seit dem 9. Oktober 2007 die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere verboten. Ziel der Regelung ist der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch diese Tiere.

Das Verbot gilt allein für die hobbymäßige Haltung der Tiere durch Privatpersonen. Gewerbsmäßige Tierhaltungen sind davon nicht betroffen.

Bereits vor dem Stichtag 9. Oktober 2007 in Privathand gehaltene gefährliche Tiere haben Bestandsschutz, sofern deren Haltung bis spätestens 30.04.2008 bei der zuständigen Bezirksordnungsbehörde, dem Regierungspräsidium, schriftlich angezeigt worden ist.

Gleiches gilt für bereits vor diesem Zeitpunkt erzeugte Nach­kömmlinge.

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