Man sieht einen Laubfrosch auf den Händen einer Person.

Biologische Vielfalt, Artenschutz

Die biologische Vielfalt umfasst den ganzen Reichtum der Tier- und Pflanzenarten, die genetische Vielfalt innerhalb der Arten und die Vielfalt natürlicher Lebensräume. Doch jedes Jahr verschwinden Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich von unserer Erde, mit steigender Tendenz.

Verschiedene internationale Abkommen und nationale Gesetze dienen dem Erhalt der biologischen Vielfalt und sichern so auch unsere eigene Lebensgrundlage. Die hessische Biodiversitätsstrategie benennt vorrangige Aktionsziele und Maßnahmen auf Landesebene. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in vielen Bereichen an der Umsetzung beteiligt.

Hilfsmaßnahmen für Arten & Lebensräume in Südhessen

Gezielte Maßnahmen, wie die Anlage von Tümpeln oder die Offenlandpflege, sollen den Fortbestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten sichern. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert und finanziert solche Maßnahmen und fördert darüber hinaus Projekte Dritter im Rahmen der hessischen Biodiversitätsstrategie. Immer wichtiger wird auch die Eindämmung gebietsfremder invasiver Arten.

Internationaler Artenschutz: Überwachung des Handels mit besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten

Die Nachfrage nach lebenden Tieren und Pflanzen, aber auch Erzeugnissen wie Tropenhölzern oder Kaviar, kann zur Bedrohung oder gar Ausrottung von Arten führen. Eine der wesentlichen Aufgaben im Artenschutz ist daher die Kontrolle des internationalen Handels mit geschützten Arten und daraus hergestellten Erzeugnissen. Die erforderlichen Maßnahmen im Inland werden in Hessen von den Regierungspräsidien überwacht.

Umsetzung der europäischen Zoorichtlinie

Zoos präsentieren Tiere wildlebender Arten und haben als öffentlich wirkende Einrichtungen eine besondere Verantwortung. Zu den Aufgaben des Regierungspräsidiums gehört die Umsetzung der Europäischen Zoo-Richtlinie, mit der einheitliche Standards für die Haltung von Wildtieren in Zoos festgelegt werden.

Umsetzung des Verbots der Privathaltung gefährlicher Wildtiere

Unabhängig von ihrer artenschutzrechtlichen Einstufung ist die Privathaltung gefährlicher Wildtiere in Hessen verboten. Die Regierungspräsidien sind zuständige Behörde für die Umsetzung und Überwachung des Verbots.

Wildtier gefunden?

Sie gehen in der freien Landschaft oder im Wald spazieren, sehen ein vermeintlich hilfsbedürftiges Wildtier und wollen – um ihm zu helfen – es zur Pflege mitnehmen.

Beschreibung

Merkblatt zur Aufnahme und Pflege von Wildtieren, Stand April 2020

Beschreibung

Wildtier gefunden - was tun?

Beschreibung

Auffang- und Pflegestationen im Regierungsbezirk Stand Oktober 2023

Kontakt

Wenn Sie ein Wildtier gefunden haben oder eine Wildtierpflegestation betreiben oder betreiben wollen, wenden Sie sich bitte an:

Claudia Götz

Obere Naturschutzbehörde beim RP Darmstadt

Schlagworte zum Thema