Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt befindet sich mit dem Frankfurter Flughafen ein zentraler Umschlagplatz für den Handel mit artgeschützten Tieren und Pflanzen. In seinem Umfeld ist eine hohe Zahl von Importeuren und Verkaufsmessen anzutreffen. Weitere Besonderheiten der Region Rhein-Main/Südhessen sind das internationale Pelzzentrum Frankfurt, die Offenbacher Lederwarenindustrie und das Elfenbeinhandwerk im Odenwald.
Um zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden, führen die Regierungspräsidien regelmäßig Kontrollen bei gewerblichen Züchtern, Händlern, verarbeitenden Betriebe, Messen, Ausstellungen und Börsen durch. Aber auch private Halter von geschützten Tierarten haben bestimmte artenschutzrechtliche Pflichten einzuhalten. So ist z. B. seit 1987 nach den Vorschriften der Bundesartenschutzverordnung die Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten schriftlich anzuzeigen. Seit diesem Zeitpunkt haben dem Regierungspräsidium Darmstadt mehr als 10.000 Halter aus dem südhessischen Raum den Besitz eines oder mehrerer Tiere gemeldet.
Für die Genehmigung von Ein- und Ausfuhren ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig (Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Telefon: +49 228 8491 0, E-Mail: info@bfn.de), Link siehe unten.
Weiterführende Informationen zu den artenschutzrechtlichen Melde-, Buchführungs-, Nachweis-, Kennzeichnungs- und Bescheinigungspflichten (Formulare, Faltblätter, Merkblätter) sowie zum Schutzstatus finden Sie nachfolgend.