Eine einheimische Art kehrt zurück
Biber sind ein Teil unserer einheimischen Fauna. Um 1600 wurden die fleißigen Nager in Hessen ausgerottet. Seit den späten 1980er-Jahren erobert sich der Biber nach und nach seinen alten Lebensraum zurück.
Baumeister für Biodiversität
Biber sind eine der Schlüsselarten der Auenlandschaft. Durch ihre Bautätigkeit schaffen sie Kleinstlebensräume, von denen viele andere Arten profitieren. Sie renaturieren Fließgewässer und können einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt in der Natur bzw. Landschaft leisten.
Schutzstatus
Europarechtlich ist der Biber durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie: 92/43/EWG) geschützt. In Deutschland gehört der Biber zu den streng geschützten Tierarten. Dadurch sind nicht nur die Biber selbst streng geschützt, sondern auch die Biberbaue und Biberdämme.
Konflikte (und wie sie zu lösen sind)
Wo Mensch und Biber aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen. Oft handelt es sich dabei um Nutzungskonflikte – z. B., wenn der Biber eine Fläche aufstaut, die ein Landwirt bewirtschaften möchte. Auch kritische Infrastruktur wie Kläranlagen, Straßen und die Trinkwasserversorgung sind oft nicht auf das Vorhandensein von Bibern ausgelegt. Um diese Konflikte zu lösen und ein Nebeneinander von Mensch und Biber zu gewährleisten, gibt es das hessische Bibermanagement.
Vorgehen im Konfliktfall
Je nach Konfliktsituation sind verschiedene Stellen zuständig. Erste Ansprechpartner sind die Gewässerunterhaltungspflichtigen (in der Regel die zuständige Kommune).
Die Funktionsbeschäftigten Naturschutz der örtlich zuständigen Forstämter (siehe verlinkte Karte weiter unten) übernehmen die lokale Beratung bei Konfliktfällen.
Die oberen Naturschutzbehörden sind für das übergeordnete Bibermanagement zuständig und beraten bei höherschwelligen Konflikten.
Biber-Billigkeitsrichtlinie
Nachweislich durch Biberaktivitäten geschädigte Flächenbewirtschafter können ihren Schaden durch die Funktionsbeschäftigten Naturschutz von HessenForst beurteilen lassen.
Nach Erfüllung der Voraussetzungen der Biber-Billigkeitsrichtlinie kann ein Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.