Ein Bieber steckt am Ufer eines Gewässers den Kopf ins Wasser.

Wildtiermanagement

Der Biber zählt zu den Schlüsselarten der Lebensgemeinschaft Fließgewässer und deren Auen. Durch seine Bauaktivitäten schafft er insbesondere an kleinen Gewässern einzigartige Ökosysteme.
Den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien obliegt das zentrale Bibermanagement, die Zuständigkeit bei Konfliktfällen größeren Ausmaßes sowie die Klärung von Fragen des Schadensmanagements.

Eine einheimische Art kehrt zurück

Biber sind ein Teil unserer einheimischen Fauna. Um 1600 wurden die fleißigen Nager in Hessen ausgerottet. Seit den späten 1980er-Jahren erobert sich der Biber nach und nach seinen alten Lebensraum zurück.

Baumeister für Biodiversität

Biber sind eine der Schlüsselarten der Auenlandschaft. Durch ihre Bautätigkeit schaffen sie Kleinstlebensräume, von denen viele andere Arten profitieren. Sie renaturieren Fließgewässer und können einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt in der Natur bzw. Landschaft leisten.

Schutzstatus

Europarechtlich ist der Biber durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie: 92/43/EWG) geschützt. In Deutschland gehört der Biber zu den streng geschützten Tierarten. Dadurch sind nicht nur die Biber selbst streng geschützt, sondern auch die Biberbaue und Biberdämme.

Konflikte (und wie sie zu lösen sind)

Wo Mensch und Biber aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen. Oft handelt es sich dabei um Nutzungskonflikte – z. B., wenn der Biber eine Fläche aufstaut, die ein Landwirt bewirtschaften möchte. Auch kritische Infrastruktur wie Kläranlagen, Straßen und die Trinkwasserversorgung sind oft nicht auf das Vorhandensein von Bibern ausgelegt. Um diese Konflikte zu lösen und ein Nebeneinander von Mensch und Biber zu gewährleisten, gibt es das hessische Bibermanagement.

Vorgehen im Konfliktfall 

Je nach Konfliktsituation sind verschiedene Stellen zuständig. Erste Ansprechpartner sind die Gewässerunterhaltungspflichtigen (in der Regel die zuständige Kommune).
Die Funktionsbeschäftigten Naturschutz der örtlich zuständigen Forstämter (siehe verlinkte Karte weiter unten) übernehmen die lokale Beratung bei Konfliktfällen.
Die oberen Naturschutzbehörden sind für das übergeordnete Bibermanagement zuständig und beraten bei höherschwelligen Konflikten.

Biber-Billigkeitsrichtlinie

Nachweislich durch Biberaktivitäten geschädigte Flächenbewirtschafter können ihren Schaden durch die Funktionsbeschäftigten Naturschutz von HessenForst beurteilen lassen.
Nach Erfüllung der Voraussetzungen der Biber-Billigkeitsrichtlinie kann ein Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

Bibermanagement

Sie suchen einen Ansprechpartner zum Thema Biber und Bibermanagement im Regierungsbezirk Darmstadt?

Wildtiermanagement im Regierungspräsidium Darmstadt

V 53.2

Anfragen, Auskunftsersuche oder Meldungen im Zusammenhang mit bestehenden und potentiellen Bibervorkommen (insbesondere auch bei Vorhaben an Gewässern) sowie Biberaktivitäten und möglichen Konflikten.

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