Greifarm über einem Container in einer Fabrikhalle

RP weist auf Standortregistrierung für grenzüberschreitende Abfalltransporte hin

23. April 2026: Ab 21. Mai 2026 müssen Notifizierungsverfahren digital im System DIWASS geführt werden. Seit 21. April 2026 kann die Benutzerautorisierung beantragt werden

Seit Anfang April 2026 können hessische Unternehmen der Abfallwirtschaft die Standortregistrierung zur Teilnahme am Digital Waste Shipment System (DIWASS) vornehmen. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hin. Ab Gültigkeit der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung am 21. Mai 2026 ist das Registrieren für die Teilnahme an grenzüberschreitenden Abfalltransporten zwingend erforderlich.

Ab Donnerstag, 21. Mai 2026, müssen alle Notifizierungsverfahren, für die noch keine Eingangsbestätigung erteilt wurde, digital geführt werden. Gleiches gilt für Abfalltransporte nach dem sogenannten Annex-VII-Verfahren. Dafür hat die EU-Kommission DIWASS entwickelt.

Um dieses System nutzen zu können, müssen sich Unternehmen zunächst aktiv dafür registrieren lassen. Seit dem 21. April 2026 kann die ebenfalls erforderliche Benutzerautorisierung beantragt werden. Die Standortregistrierung sowie die Benutzerautorisierung wird in Hessen von den Regierungspräsidien – für Südhessen vom RP Darmstadt – vorgenommen. Der Antrag zur Registrierung kann elektronisch über den dafür eingerichteten Onlinedienst „elektronisches Registrierungsverfahren für das DIWASS“ (eREG-D) vorgenommen werden. Beim RP Darmstadt sind bereits erste Anträge eingegangen.

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