Umweltschaden an der Bahnstrecke Nr. 3825 Flieden-Gemünden - Unterrichtung über die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen
Am 13. Februar 2024 ging bei der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt (ONB) ein Antrag verschiedener Vereinigungen, vertreten durch den Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen e.V., auf Prüfung eines Umweltschadens an der Bahnstrecke Nr. 3825 „Flieden-Gemünden“ ein.
Im Ergebnis der seitens ONB durchgeführten Prüfung kam es hier im Zeitraum vom Juni 2023 bis zum Dezember 2023 im Zusammenhang mit nicht genehmigten oder in anderer Weise abgestimmten Instandsetzungs- bzw. Sanierungsarbeiten am Mauerwerk verschiedener Bauwerke (Eisenbahnbrücken, Wasserdurchlässe etc.) an dieser Bahnstrecke zu einem Umweltschaden i.S.d. § 19 Abs. 1 BNatSchG („Biodiversitätsschaden“). Maßgeblich hierfür war u.a. die Zerstörung von Fledermaus-Winterquartieren und Fledermaus-Zwischenquartieren durch den Verlust von Spalten und Ritzen im Mauerwerk der Eisenbahnbauwerke, die nachweislich in der Vergangenheit regelmäßig von Fledermäusen genutzt wurden.
Gemäß § 19 Abs. 4 BNatSchG hat die verantwortliche Person nach dem Umweltschadensgesetz die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung des Umweltschadens zu treffen. Im hiesigen Fall wurden die Instandsetzungs- bzw.
Sanierungsarbeiten am Mauerwerk sowohl durch die DB InfraGo AG – „AG interne Regionale Instandsetzung Hanau“ als auch von einem von einem separaten Fachunternehmen durchgeführt. Aus diesem Grund hat die DB Art und Umfang des Umweltschadens sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung des Umweltschadens von einem Fachgutachter ermitteln lassen und der ONB am 9. Dezember 2024 zur Zustimmung vorgelegt (§ 8 Abs.1 USchadG). Dringend erforderliche Sofortmaßnahmen, insbesondere der Einbau von künstlichen Fledermaus-Ersatzquartieren, wurden bereits im Zeitraum vom 1. Oktober bis 18. Oktober 2024, d.h. rechtzeitig vor Beginn der Überwinterungszeit, nach Abstimmung mit der ONB durchgeführt.
Gemäß § 8 Abs. 4 USchadG werden hiermit die nach § 10 USchadG antragsberechtigten Betroffenen und Vereinigungen über die gemäß Fachgutachten vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen unterrichtet.
Nach § 10 USchadG antragsberechtigte Betroffene und Vereinigungen haben Gelegenheit sich bis einschließlich 8. Januar 2025 schriftlich bei der oberen Naturschutzbehörde – Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. V, Dezernat 53.1 (Planungen und Verfahren), Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt oder elektronisch per E-Mail an Naturschutz-Verfahren@rpda.hessen.de zu den Sanierungsmaßnahmen zu äußern.
Unter Downloads finden Sie das Gutachten zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen.