20.02.2023: Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Mitte

III 33.1 - 66 e 03.02/2-2020/1 - veröffentlicht: 20. Februar 2023

Planfeststellung gemäß §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Mitte – vom Überführungsbauwerk über den Sulzbach und die BAB 66 in Sulzbach (Taunus) bis zur Einschleifung in die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 bei Kelsterbach einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen, insbesondere der Umverlegung der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Abschnitt Kriftel – Pkt. Eschborn Bl. 4228 der Amprion GmbH, und der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Schwalbach am Taunus, der Stadt Eschborn, der Stadt Frankfurt am Main (Gemarkungen Sossenheim, Unterliederbach, Höchst, Schwanheim und Wald) und der Stadt Kelsterbach, der trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Frankfurt am Main (Bezirk 16 [Messe Europaviertel], Unterliederbach, Griesheim, Schwanheim, Fechenheim, Wald, Bockenheim und Rödelheim), der Stadt Kelsterbach, der Stadt Langen und der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Gemarkung Ober-Beerbach) sowie einer Ökokontomaßnahme in der Stadt Karben (Gemarkung Klein-Karben)
hier: Anhörungsverfahren zur 1. Änderung des Planes gemäß § 29 Absatz 1a PBefG in Verbindung mit § 73 HVwVfG

Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 20. Februar bis einschließlich 20. März 2023 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt ((https://rp-darmstadt.hessen.de unter: Menü / Veröffentlichungen und Digitales / Öffentliche Bekanntmachungen / Verkehr / Straßen- und U-Bahnen und das UVP-Portal des Landes Hessen (https://www.uvp-verbund.de/heÖffnet sich in einem neuen Fenster) abrufbar. Nach dem 20. März 2023 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar!

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