© RPDA 07.03.2022 Aufgaben Überwachung Nach Bundesberggesetz unterliegt der Bergbau der Aufsicht der zuständigen Behörde. Die Bergaufsicht ist betriebs- und tätigkeitsbezogen, setzt also nicht das Vorhandensein eines Betriebes voraus.
© Joergelmann / Pixabay 07.03.2022 Aufgaben Bergrechtliche Genehmigungen Ein Bergbaubetrieb ist insbesondere nach bergbehördlich zugelassenen Betriebsplänen zu führen.
© RPDA 07.03.2022 Aufgaben Bergbauberechtigungen Wir sind als Bergbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt landesweit zuständig für die Erteilung beziehungsweise Verleihung von Bergbauberechtigungen.
© RPDA 07.03.2022 Aufgaben Außerbergrechtliche Genehmigungen Bedarf ein Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung, wird im allgemeinen Verwaltungsverfahren zugelassen. Es können andere Genehmigungen notwendig sein, zum Beispiel eine Baugenehmigung.
© RPDA 07.03.2022 Bergbau Aufgaben Willkommen beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als Bergbehörde. Ein Überblick über die Zuständigkeiten und Aufgaben des RP als Bergbehörde.