Person in weißem Hemd stempelt ein Dokument auf seinem Schreibtisch ab

Aufsicht & Prüfungen

Weitere Zuständigkeiten des Dezernats II 25

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist außerdem noch zuständig:

1. für die asylverfahrensrechtliche Aufsicht über die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und -bewerber.

2. für die Aufnahmeeinrichtung am Flughafen Frankfurt am Main.

Dieser Bereich bildet eine Nahtstelle zur Bundespolizei, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie zu anderen Stellen und ist durch das besondere "Flughafen-Asylverfahren" politisch sehr störanfällig.

3. auf Bezirksebene für die Fachaufsicht über die Gebietskörperschaften bei der Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Landesaufnahmegesetz.

4. im Rahmen der ihm obliegenden Fachaufsicht in Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Prüfung und Entscheidung über Widersprüche gegen Leistungsbescheide von kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Erstellung der entsprechenden Bescheide an die Widerspruchsführer.

5. für die landesweite Abrechnung und Erstattung von Aufwendungen der kreisfreien Städte und Landkreise für nach dem Landesaufnahmegesetz dorthin verteilte Personen.

Die Kosten für Unterbringung und Versorgung dieser Personen werden gemäß dem Landesaufnahmegesetz in Form von monatlichen Pauschalbeträgen pro Person nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vierteljährlich erstattet. In regelmäßigen Abständen wird hessenweit bei den kommunalen Gebietskörperschaften überprüft, ob die Abrechnungen, insbesondere hinsichtlich der gemeldeten Personenzahlen, korrekt erfolgt sind.

Auch in den Angelegenheiten nach dem Landesaufnahmegesetz wird im Dezernat die Fachaufsicht gegenüber den hessischen kreisfreien Städten und Landkreisen wahrgenommen.

Ferner erfolgt im Dezernat die zentrale Abrechnung der Rückkehrhilfen für ausreisewillige Ausländer nach dem so genannten REAG- und GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Nürnberg und den kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen.

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