Verwaltungstechnische Vorgehensweise
Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen, werden nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt. In Hessen erhalten sie zunächst Unterkunft und Verpflegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen.
Zu gegebener Zeit werden die Personen durch das Regierungspräsidium Darmstadt auf die hessischen Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung vor Ort regeln die Gebietskörperschaften in eigener Zuständigkeit.
Rechtsgrundlagen
• Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz)
• Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und über die Gebühren für die Unterbringung (Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung)
• Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
• Verordnung zur Durchführung des AsylbLG