Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für die landesweite Verteilung und Zuweisung von jüdischen Zuwanderern.
Die nach Hessen verteilten jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion werden vom Regierungspräsidium Darmstadt auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer vorgegebenen Quote verteilt.
Will ein jüdischer Zuwanderer, der Sozialhilfeleistungen erhält, in eine andere Gebietskörperschaft umziehen, ist dies nur in besonderen Fällen möglich. Die interne Entscheidung hierzu wird in Zusammenarbeit mit anderen Stellen hier getroffen