Ein Grenzübergang in Österreich

Verteilung und Zuweisung

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländern.

In begründeten Fällen können Asylsuchende umverteilt, d. h. einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt als bisher zugewiesen werden. Aber nur, solange Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind. Sonst wenden Sie sich bitte an ihre Ausländerbehörde. Den Wohnort innerhalb eines Landkreises regeln wir nicht.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist außerdem nur zuständig, wenn Sie innerhalb Hessens oder von einem anderen Bundesland nach Hessen umziehen wollen. Wenn Sie aus Hessen wegziehen möchten, müssen Sie den Antrag im anderen Bundesland stellen. Die zuständigen Stellen sind unter Downloads abrufbar.

Ich befinde mich im laufenden Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) und möchte umziehen. Ich sichere meinen Lebensunterhalt nicht selbst. Muss ich einen Umverteilungsantrag stellen?

Ja – ohne Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt dürfen Sie nicht in einen anderen Landkreis / eine andere Stadt umziehen . Sie müssen zuerst einen Umverteilungsantrag stellen. Ohne die Genehmigung („Umverteilungsbescheid“) ist der Umzug nicht erlaubt.

Ich habe eine Duldung / eine Aufenthaltserlaubnis und möchte umziehen. Kann ich einen Umverteilungsantrag beim Regierungspräsidium stellen?

Nein – Sie müssen die für Sie zuständige Ausländerbehörde kontaktieren. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist nur zuständig für Personen im laufenden Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) .

Ich wohne in Hessen und möchte in ein anderes Bundesland umziehen. Wo muss ich den Umverteilungsantrag stellen?

Sie müssen den Antrag in dem Bundesland stellen, wo der Ort liegt, in den Sie umziehen möchten. Sie finden eine Liste mit den zuständigen Behörden unter Downloads.

Wie kann ich meinen Umverteilungsantrag einreichen?

Am schnellsten ist es, wenn Sie den Antrag online stellen. Bitte nutzen Sie dafür unseren Onlineantrag. Sie werden dort Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt und können alle erforderlichen Unterlagen direkt hochladen (pdf, jpeg, png, doc(x)).

Der Onlineantrag funktioniert bei Ihnen nicht? Dann nutzen Sie bitte das Antragsformular. Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite ganz unten (Überschrift „Downloads“). Sie füllen das Formular vollständig aus. Dann schicken Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen (als pdf-Datei) per E-Mail an umverteilung.asyl@rpda.hessen.de.

Ich habe eine Frage zu meinem Umverteilungsantrag. Wie stelle ich diese Frage?

Am besten per E-Mail an umverteilung.asyl@rpda.hessen.de. In dringenden Fällen können Sie auch anrufen: 06151/125831. Das Team wird sich während der Arbeitszeiten (Mo-Do 08:00 bis 16:30 Uhr, Fr 08:00 bis 15:00 Uhr) um Ihre Frage kümmern.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort erhalte?

Jeder Antrag ist unterschiedlich. Deshalb ist auch die Bearbeitungszeit unterschiedlich. Sie helfen uns, wenn Sie Geduld haben und nicht nach dem Stand Ihres Antrags fragen. Solche Nachfragen kosten uns wertvolle Zeit, die bei der Bearbeitung der Anträge fehlt.

Welche Unterlagen muss ich meinem Umverteilungsantrag beifügen?

Sie finden alle Informationen in unserem Onlineantrag. Dort geben Sie den Grund für Ihren Umzugswunsch an. Dann sehen Sie eine Liste mit allen Unterlagen, die wir benötigen. Diese Unterlagen können Sie direkt hochladen (pdf, jpeg, png, doc(x)) und zusammen mit Ihrem Umverteilungsantrag abschicken.

Sie wollen sich vorab informieren oder der Onlineantrag funktioniert nicht? Dann finden Sie die Liste mit allen Unterlagen im Antragsformular auf Seite 2. Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite ganz unten (Überschrift „Downloads“).

Wer kann / muss den Antrag stellen?

Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung

Wer entscheidet über den Antrag?

Umzug innerhalb oder nach Hessen: Regierungspräsidium Darmstadt

Wegzug aus Hessen: das andere Bundesland

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