Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig:
1. für die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern:
Die nach Hessen verteilten Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländer werden vom Regierungspräsidium Darmstadt auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer vorgegebenen Quote verteilt. Gleiches gilt für Ausländerinnen und Ausländer, denen der Aufenthalt aufgrund humanitärer staatlicher Hilfsaktionen oder durch EU-Beschluss gestattet wird. Die Umsetzung der Verteilung im Einzelfall erfolgt durch einen Zuweisungsbescheid. Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt diese Aufgabe für das gesamte Land Hessen wahr.
2. für die Umverteilung von Flüchtlingen:
In besonderen Fällen können Asylsuchende umverteilt, d.h. einer anderen Gebietskörperschaft als bisher zugewiesen werden. Dies geschieht in der Regel auf Antrag der Betroffenen, kann im Falle einer landesinternen Umverteilung aber auch von Amts wegen erfolgen. Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt auch diese Aufgabe für das gesamte Land Hessen wahr, im Falle der länderübergreifenden Umverteilung aber nur für solche Flüchtlinge, die nach Hessen umverteilt werden wollen (für Flüchtlinge, die in andere Bundesländer umverteilt werden möchten, ist deren Zuständigkeit gegeben).
Nach § 50 Abs. 4 Asylgesetz (landesinterne Umverteilung) und § 51 Asylgesetz (länderübergreifende Umverteilung) ist der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten sowie Eltern und ihren minderjährigen ledigen Kindern oder sonstigen humanitären Gründen von vergleichbarem Gewicht Rechnung zu tragen.