In begründeten Fällen können Asylsuchende umverteilt, d. h. einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt als bisher zugewiesen werden. Aber nur, solange Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind. Sonst wenden Sie sich bitte an ihre Ausländerbehörde. Den Wohnort innerhalb eines Landkreises regeln wir nicht.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist außerdem nur zuständig, wenn Sie innerhalb Hessens oder von einem anderen Bundesland nach Hessen umziehen wollen. Wenn Sie aus Hessen wegziehen möchten, müssen Sie den Antrag im anderen Bundesland stellen. Die zuständigen Stellen sind unter Downloads abrufbar.