Strahlen in verschiedenen Farben und Schriftzug „WIR“

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe

Das Landesprogramm bietet ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen. Es sollen alle Menschen – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den Hessen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt werden.

Die Förderschwerpunkte sind:

  1. Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle gefördert. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
     
  2. Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren.
     
  3. Förderung von Integrations- und Teilhabeprojekten (IP) mit innovativen Ansätzen zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur und zur Interkulturellen Öffnung.
     
  4. Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten.
     
  5. Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen. 

Wichtige Informationen!

Frist für Antragstellung

Förderanträge müssen bis zum 31.12. des Vorjahres online gestellt werden (außer Laiendolmetschende & Integrationslotsen)

Entscheidung über Förderantrag

Erfolgt nach Freigabe des Landeshaushaltes - frühestens ab April.

Unterschied zwischen Neu- und Folgeantrag

Neuantrag: Beginn erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids

Folgeantrag: Projekt weiterführen, Bewilligung rückwirkend

Qualifikation von Laiendolmetschende & Lotsen

Qualifizierung = Neuantrag

Nur dann Folgeantrag, wenn beantragte Qualifizierung identisch mit der aus dem Vorjahr ist.

Links & Downloads

Folgende Anlagen müssen hochgeladen werden (am Ende des Onlineantrags):

  • Vereinsregisterauszug
  • Vereinssatzung
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • formloses Konzept
  • Bestätigungs-/Abstimmungsschreiben der kommunalen (Nachreichung bei Neuanträgen möglich)
  • Zwischenbericht mit rechtsverbindlicher Unterschrift (bei Folgeanträgen)
  • Vollmacht, wenn Ansprechpersonen nicht vertretungsberechtigt gemäß Vereins- / Handelsregister ist

 

Wenn die PDF des Onlineantrags heruntergeladen werden kann, ist der Antrag erfolgreich eingegangen!

Der Verwendungsnachweis (Vordruck 6.42) inkl. Sachbericht ist in einfacher Ausfertigung ohne Nachweise einzureichen (bevorzugt als Scan per E-Mail). Gebietskörperschaften müssen zusätzlich eine Bestätigung der eigenen Prüfungseinrichtung (Revisionsamt, Rechnungsprüfungsamt) mit einreichen (letzte Seite des Vordrucks 6.42).

Ansprechpersonen

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

Frau Wißner
Innovative Projekte, Förderung "Digitale Kompetenz für Frauen"
Tel.: 06151 12 6236

Herr El Hasnaoui
Migrantenorganisationen, Integrationslotsen und Laiendolmetscher
Tel.: 06151 12 6370

Herr Shah
WIR-Vielfaltszentren
Tel.: 06151 12 6372

Herr Thierolf
WIR fördern Gesundheit, Gesundheitslotsen
Tel.: 06151 12 4026

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