Strahlen in verschiedenen Farben und Schriftzug „WIR“

Förderprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe

Angefangen bei der Förderung von kommunalen Koordinationsstellen über Projekte zur Willkommens- und Anerkennungskultur bis zur Förderung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen bietet das Landesprogramm „WIR - Vielfalt und Teilhabe" ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen. Mit ihm sollen alle Bürgerinnen und Bürger – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt werden.

Wesentliche Förderschwerpunkte des Landesprogramms „WIR - Vielfalt und Teilhabe" sind:

  1. Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle und Mikroprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
  2. Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen.
  3. Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur und zur Interkulturellen Öffnung. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
  4. Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
  5. Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen.
  6. Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen.

Zuständige Behörde für die Antragstellung und Abwicklung der Förderung ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Details können der Förderrichtlinie zum Landesprogramm "WIR - Vielfalt und Teilhabe" entnommen werden.

Antragsfrist ist bei Neu- sowie Folgeanträgen in der Regel der 31.12. des Vorjahres. Anträge für den Einsatz und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern und Integrationslotsen können auch noch im laufenden Jahr rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (ca. 4-6 Wochen) gestellt werden.

Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt ab ca. März eines Jahres, da die Haushaltsfreigabe des Landes Hessen abgewartet werden muss. Der Maßnahmenbeginn für Neuanträge sollte deshalb nicht vor dem 01.05. eines Jahres geplant sein.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung ausschließlich online erfolgen kann. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Links & Downloads

Am Ende des Online-Antrags müssen folgende Unterlagen zwingend hochgeladen werden:

  • Vereinsregisterauszug
  • Vereinssatzung
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • formloses Konzept
  • Bestätigungs-/Abstimmungsschreiben der kommunalen (Nachreichung bei Neuanträgen möglich)
  • Zwischenbericht mit rechtsverbindlicher Unterschrift (bei Folgeanträgen)

Sollten bei den Freien Trägern die angegebenen Ansprechpartnerinnen und -partner nicht vertretungsberechtigt gem. Vereins- bzw. Handelsregister sein, ist eine Vollmacht, ausgestellt durch den Vorstand, mit einzureichen.

Der Verwendungsnachweis (Vordruck 6.42) inkl. Sachbericht ist in einfacher Ausfertigung ohne Nachweise einzureichen (bevorzugt als Scan per E-Mail). Gebietskörperschaften müssen zusätzlich eine Bestätigung der eigenen Prüfungseinrichtung (Revisionsamt, Rechnungsprüfungsamt) mit einreichen (letzte Seite des Vordrucks 6.42).

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