Strahlen in verschiedenen Farben und Schriftzug „WIR“

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe

Das Landesprogramm bietet ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen. Mit ihm sollen alle Menschen – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den Hessen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt werden.

Wesentliche Förderschwerpunkte sind:

  1. Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle gefördert. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
  2. Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. 
  3. Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur und zur Interkulturellen Öffnung. 
  4. Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. 
  5. Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen.
  6. Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen (KIV) mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen.

Antragsfrist ist bei Neu- sowie Folgeanträgen in der Regel der 31.12. des Vorjahres. Anträge für ehrenamtliche Laiendolmetschende und Integrationslotsen können auch noch im laufenden Jahr rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (ca. 6 Wochen) gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich online erfolgt. Sofern Sie am Ende der Antragstellung die PDF des Onlineantrags herunterladen können, ist der Antrag erfolgreich eingegangen! 

Die Entscheidung über Ihren Antrag kann erst nach Haushaltsfreigabe des Landes Hessen erfolgen. Diese wird im Jahr 2025 voraussichtlich erst zur Jahresmitte erfolgen. Deshalb sollte der Maßnahmenbeginn für Neuanträge nicht vor dem 01.07. geplant sein. Möchten Sie Ihr Projekt auf eigenes (finanzielles) Risiko früher beginnen, können Sie formlos per Mail die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragen.

Links & Downloads

Es müssen folgende Unterlagen zwingend hochgeladen werden:

  • Vereinsregisterauszug
  • Vereinssatzung
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • formloses Konzept
  • Bestätigungs-/Abstimmungsschreiben der kommunalen (Nachreichung bei Neuanträgen möglich)
  • Zwischenbericht mit rechtsverbindlicher Unterschrift (bei Folgeanträgen)

Sollten die angegebenen Ansprechpersonen nicht vertretungsberechtigt gemäß Vereins- bzw. Handelsregister sein, ist eine Vollmacht mit einzureichen.

Bei Fragen im Bereich Migrantenorganisationen sowie Integrationslotsen können Sie sich gerne an das Kompetenzzentrum Vielfalt wenden. Den zugehörigen Link finden Sie unten.

Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung in 2025 erst zur Jahresmitte erfolgen wird! Deshalb sollte der Maßnahmenbeginn für Neuanträge nicht vor dem 01.07. geplant sein. Möchten Sie Ihr Projekt auf eigenes (finanzielles) Risiko früher beginnen, können Sie formlos per Mail die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragen.

Der Verwendungsnachweis (Vordruck 6.42) inkl. Sachbericht ist in einfacher Ausfertigung ohne Nachweise einzureichen (bevorzugt als Scan per E-Mail). Gebietskörperschaften müssen zusätzlich eine Bestätigung der eigenen Prüfungseinrichtung (Revisionsamt, Rechnungsprüfungsamt) mit einreichen (letzte Seite des Vordrucks 6.42).

Ansprechpersonen

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

Frau Wißner
Innovative Projekte, Förderung "Digitale Kompetenz für Frauen", KIV
Tel.: 06151 12 6236

Herr El Hasnaoui
Migrantenorganisationen, Integrationslotsen, Laiendolmetscher
Tel.: 06151 12 6370

Herr Shah
WIR-Vielfaltszentren
Tel.: 06151 12 6372

Herr Thierolf
WIR fördern Gesundheit, Gesundheitslotsen
Tel.: 06151 12 4026

Schlagworte zum Thema