Förderprogramm WIR

Angefangen bei der Förderung von kommunalen Koordinationsstellen über Projekte zur Willkommens- und Anerkennungskultur bis zur Förderung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen bietet das Landesprogramm „WIR - Vielfalt und Teilhabe" ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen. Mit ihm sollen alle Bürgerinnen und Bürger – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt werden.

Wesentliche Förderschwerpunkte des Landesprogramms „WIR - Vielfalt und Teilhabe" sind:

  1. Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle und Mikroprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
  2. Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen.
  3. Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur und zur Interkulturellen Öffnung. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
  4. Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
  5. Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen.
  6. Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen.

Zuständige Behörde für die Antragstellung und Abwicklung der Förderung ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Details können der Förderrichtlinie zum Landesprogramm "WIR - Vielfalt und Teilhabe" entnommen werden.

Die Links zur Online-Antragstellung finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung ausschließlich online erfolgen kann.

Für weitere Fragen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
64283 Darmstadt

Beachten Sie bitte, dass der Verwendungsnachweis (inkl. Sachbericht) in einfacher Ausfertigung ohne Nachweise eingereicht werden muss, entweder per Email (bevorzugt) oder per Post. Gebietskörperschaften müssen zusätzlich eine Bestätigung der eigenen Prüfungseinrichtung (Revisionsamt, Rechnungsprüfungsamt) mit einreichen (letzte Seite des Vordrucks 6.42).

Beachten Sie bitte, dass am Ende des Online-Antrags die Vereinsunterlagen (Auszug aus dem Vereinsregister, Vereinssatzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung), ein formloses Konzept und bei einem Folgeantrag ein Zwischenbericht (mit rechtsverbindlicher Unterschrift) zwingend mit hochgeladen werden muss. Sollten bei den Freien Trägern die angegebenen Ansprechpartnerinnen und -partner nicht vertretungsberechtigt gem. Vereins- bzw. Handelsregister sein, ist eine Vollmacht, ausgestellt durch den Vorstand, mit einzureichen.

Bei Neuanträgen können die Bestätigungs- bzw. Abstimmungsschreiben der kommunalen Stelle nachgereicht werden.

Der Maßnahmenbeginn für Neuanträge sollte nicht vor dem 01.05. bzw. 01.06. eines Jahres geplant sein. Anträge für den Einsatz und für die Qualifizierung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern, für den Einsatz von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen und deren Qualifizierung / Vertiefungsseminare können auch noch im laufenden Jahr rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (ca. 4-6 Wochen) gestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Konzeption mit den geforderten Inhalten mit einzureichen ist (4.3.3 der WIR-Förderrichtlinie).

Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über Ihren Antrag (Neu- und Folgeantrag) erfolgt ab ca. März eines Jahres, da die Haushaltsfreigabe des Landes Hessen abgewartet werden muss.

Kontakt

Servicestelle WIR - Vielfalt und Teilhabe

Standort Darmstadt

Adnan Hakeem
Dezernat II 25

Tel.: +49 6151 12 6237
Fax: +49 6151 12 6917

Adnan.Hakeem@rpda.hessen.de

Luna Wißner
Dezernat II 25

Tel.: +49 6151 12 6236
Fax: +49 6151 12 6917

Luna.Wissner@rpda.hessen.de

Integration und Vielfalt in Kommunen / Laiendolmetscher
Jörg Bechtloff
Dezernat II 25

Tel.: +49 6151 12 5524
Fax: +49 6151 12 6917

D4U@rpda.hessen.de

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