Das Landesprogramm bietet ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen. Es sollen alle Menschen – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den Hessen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt werden.
Die Förderschwerpunkte sind:
- Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle gefördert. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
- Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren.
- Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur und zur Interkulturellen Öffnung.
- Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten.
- Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen.
Antragsfrist ist bei Neu- sowie Folgeanträgen in der Regel der 31.12. des Vorjahres. Anträge für ehrenamtliche Laiendolmetschende und Integrationslotsen können auch noch im laufenden Jahr rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (ca. 6 Wochen) gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich online erfolgt.
Die Entscheidung über Ihren Antrag kann erst nach Haushaltsfreigabe des Landes Hessen erfolgen. Diese wird im Jahr 2025 zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfolgen. Somit sollte der Maßnahmenbeginn bei Neuanträgen nicht vor dem 01.06.2025 geplant werden.
Möchten Sie Ihr Projekt auf eigenes (finanzielles) Risiko früher beginnen, können Sie formlos per Mail die "Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns" beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Maßnahme nicht bereits vor dem Erlass des Bewilligungsbescheid schon beendet wäre.