2 Personen in Schutzkleidung bei der Begasung einer Gaststätte

Begasungen

Begasungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind zielgerichtete Tätigkeiten (zum Beispiel zur Bekämpfung von Schadorganismen, Raumdesinfektionen) mit hierfür zugelassenen Stoffen und Zubereitungen (Begasungsmittel).

Da diese Begasungsmittel giftig beziehungsweise sehr giftig sind, ist die Durchführung einer Begasungen nur unter besondere Voraussetzungen zulässig:

  • Behördliche Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen (Unternehmensbezogen),
  • Befähigungsschein für Begasungen (Personenbezogen),
  • Anzeigepflicht von Begasungen bei der zuständigen Behörde (Ortsbezogen).

Aufgaben der hessischen Behörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit und des Fachzentrums für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidium Kassel zu Begasungen:

Die drei hessischen Regierungspräsidien sind die zuständigen Aufsichtsbehörden

  • für die Erteilung von unternehmensbezogenen Begasungserlaubnissen,
  • für die Entgegennahme von Begasungsanzeigen und
  • für die Überwachung der technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Begasungen.

Das Fachzentrum ist die zuständige Behörde

  • für die Ausstellung und Verlängerung von Befähigungsscheinen und
  • für die Entgegennahme der Zeugnisse der ärztlichen Eignungsuntersuchung für die Durchführung von Begasungen.

Das Fachzentrum

  • erkennt Sachkundelehrgänge für Begasungen an und
  • nimmt als Mitglied des Prüfungsausschusses die erforderlichen Prüfungen ab.

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Darmstadt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald

zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Frankfurt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Wiesbaden

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis

zentrale Zuständigkeit für:
Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht

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