Asbest war, insbesondere in der Zeit von 1960 bis 1980, bei nahezu allen Neubauten, aber auch bei Renovierungsarbeiten, wegen seiner thermischen Beständigkeit und seines Isoliervermögens ein beliebter Baustoff. Bei allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, besteht grundsätzlich Asbestverdacht. Der Einsatz von Asbest war jedoch nicht unproblematisch, da im Laufe der Zeit durch Alterung, Versprödung und mechanische Einflüsse eine Faserfreisetzung erfolgte.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden nach asbesthaltigen Produkten mit fester Faserbindung und solchen mit schwacher Faserbindung. Produkte mit fester Faserbindung sind insbesondere Asbestzementprodukte, die zum Beispiel als ebene und profilierte Platten oder als Rohre in großem Umfang im Baubereich Verwendung fanden. Zu den Produkten mit schwacher Faserbindung zählen vor allem Spritzasbeste, aber auch Leichtbauplatten, Asbestpappen und Dichtungsschnüre, die für die Bereiche Brandschutz, Schallschutz, sowie Wärme- und Feuchtigkeitsschutz eingesetzt wurden.
Die Herstellung von asbesthaltigen Produkten sowie der Umgang damit sind seit vielen Jahren verboten. Erlaubt sind lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten). Einzelheiten hierzu sind unter dem nachstehenden Link zu finden.