Von Altlastensanierungen spricht man im Außenbereich, wenn zum Beispiel gesundheitsgefährdende Stoffe von Grundstücken beziehungsweise aus dem Erdreich entfernt und entsorgt werden müssen.
Die Herstellung von asbesthaltigen Produkten sowie der Umgang damit sind seit vielen Jahren verboten. Erlaubt sind lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Für die sogenannte Brandschadensanierung sind hiervon abweichend abermals andere Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen notwendig.
Unter Schadstoffsanierung versteht man die Entfernung von Stoffen und Materialien aus Gebäuden.