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Infos für Arbeitgebende

Arbeitsschutz in der Berufsausbildung: Informationen für Ausbildungsbetriebe

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie eine gesetzliche Fürsorgepflicht und müssen für den Schutz der jungen Menschen sorgen, die für Sie arbeiten. Sie dürfen nur an sicheren und geeigneten Arbeitsplätzen eingesetzt werden, die ihren Fertigkeiten sowie ihren geistigen und physischen Fähigkeiten entsprechen. Darüber hinaus müssen sie eine angemessene Unterweisung und Betreuung erhalten.

Zu diesem Zweck ist einiges im Betrieb zu organisieren und vorzubereiten. Hier finden Sie Informationsmaterial und Vorlagen für Vorgesetzte und Ausbildende zur Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Ausbildung.

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Darmstadt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald

zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Frankfurt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Wiesbaden

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis

zentrale Zuständigkeit für:
Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht

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