Zentrales Ziel bei der Tätigkeit als Genehmigungsbehörde ist die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
In diesem Zusammenhang ist über die von den Verkehrsunternehmen beantragten Konzessionen für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen, die Fahrpläne, Linienführungen und Beförderungsentgelte zu entscheiden.
Im Bereich der Personenbeförderung sind für den nationalen und internationalen Fernverkehr ebenfalls Genehmigungsverfahren unter Einbindung der betroffenen außerhessischen und ausländischen Behörden durchzuführen.
Das Regierungspräsidium ist zudem Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs (Ausflugsfahrten, Mietomnibusverkehr, Ferienzielreisen), die neben der fachlichen Eignung ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen müssen.
Eine weitere Aufgabe ist die Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter (§ 145 ff SGB IX). Hinzu kommen noch Zuständigkeiten nach dem PBefG, der BOKraft (wie beispielsweise das Erteilen von Ausnahmen von den Vorschriften über Wegstreckenzähler und Alarmanlage) und der BOStrab.
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Straßenverkehr