Großraum- und Schwerverkehr

Großraum- und Schwerverkehr

Unter Großraum- und Schwerverkehr versteht man den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
Im Wesentlichen wird unterschieden zwischen:

1. Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

  • Baumaschinen (zum Beispiel Mobilbagger, Radlader, und so weiter)
  • Autokran / Turmdrehkran
  • Landmaschinen (zum Beispiel Mähdrescher, Rübenroder, und so weiter)
  • Betonpumpe

2. Sattelkraftfahrzeugen
3. Lastzügen für den Großraum- und Schwerverkehr
4. Langmaterialzügen
5. Abschleppwagen
6. Sonderfällen (zum Beispiel zur Abfuhr von Windwurfholz nach Orkanen)


Was wird für die Ausnahmegenehmigung benötigt?

Für die Genehmigung von Einzelfahrzeugen wird ein Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen nach §§ 19 Absatz 2, 21 StVZO benötigt. Für Zugkombinationen und Abschleppwagen ist die Vorlage eines sogenannten „Zuggutachtens“ erforderlich.
Für Ausnahmegenehmigungen der Genehmigungsarten 1.-5. sind darüber hinaus die Richtlinien zu § 70 StVZO (künftig: Empfehlungen zu § 70 StVZO) anzuwenden.

Schlagworte zum Thema