Zur Einleitung stellte Thomas Seidel von der antifinancialcrime.org gGmbH dar, warum Geldwäschebekämpfung ein Thema ist, dessen Bedeutung für die Gesellschaft und die Demokratie in Deutschland noch zu wenig bekannt ist. Eindrücklich schilderte er, warum Gesellschaft, Politik und Wirtschaft das Phänomen Geldwäsche gemeinsam wirksam bekämpfen müssen und lieferte so die Basis für ein besseres Verständnis der Regulierungen.
Schwerpunkt des Tagungsauftaktes war die ab 2027 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltende EU-Anti-Geldwäscheverordnung (AML-VO). Verpflichtete und Behörden im Nichtfinanzsektor werden sich mit den umfassenden Neuregelungen auseinandersetzen müssen: Das nationale Geldwäschegesetz in der bisherigen Form wird es nicht mehr geben. Verpflichtetenkreis und Pflichten werden EU-weit einheitlich in der AML-VO festgelegt. Auch eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro im Handel und bei Dienstleistungen wird Neuland für alle in Deutschland sein. Sogenannte „Regulatory Technical Standards“ ergänzen die Regelungen als ebenfalls unmittelbar geltendes Recht und befinden sich in der Entwicklung oder bereits in der Abstimmung. Zhouangming Zhou vom RP Darmstadt stellte zunächst dar, welche rechtlichen Änderungen zu erwarten sind. Anschließend gaben Dr. Stefanie Naskret und Matthias Brekeller vom BMF einen Überblick über die damit verbundenen Herausforderungen. Den Abschluss des ersten Tages übernahm Dr. Silvia Heckmann vom RP Gießen als Leiterin der länderübergreifenden AG Auslegungs- und Anwendungshinweise. Sie stellte baldige Informationen für die Verpflichteten zum künftigen EU-Recht in Aussicht.
Wichtigste Zielgruppe der Veranstaltung sind zwar Aufseherinnen und Aufseher der Bundesländer, der Arbeitskreis hat sich aber immer einen interdisziplinären Blick auf die Geldwäscheproblematik bewahrt. Genau dieser behördenübergreifende Austausch ist es, den die Financial Action Task Force, der Standardsetzer für Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Ebene der OECD, in ihrem Deutschland-Prüfbericht positiv hervorhebt: Der Arbeitskreis wurde für seine Entwicklung einheitlicher nationaler Leitlinien und zur Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs auf Arbeitsebene ausdrücklich gelobt.
Am Donnerstag kamen über 80 Beschäftigte aus Aufsichtsbehörden und den in den Ländern zuständigen Ministerien zum Austausch zusammen. Die Fachleute des Bundesfinanzministeriums standen auch diesem Kreis für Fragen und einen Austausch insbesondere zur Risikoklassifizierung von Verpflichteten nach EU-Recht und neue statistische Anforderungen zur Verfügung. Weitere Themen waren unter anderem ein Bericht über die Aufsicht in Schleswig-Holstein sowie aktuelle Informationen aus der zentralen Verdachtsmeldestelle in Deutschland. Die Themen der Aufsichtspraxis führten zu einem lebhaften Austausch unter den Teilnehmenden.