Im Vorfeld der Frankfurter „ShishaMesse“ Ende April, haben die Experten der RP-Marktüberwachung die Kennzeichnung vorgefüllter Nachfüllbehälter für E-Zigaretten, sogenannte Pods, gezielt ins Auge gefasst. Dazu wurden Warenproben im gesamten Rhein-Main-Gebiet genommen.
Das Ergebnis: Kennzeichnungsmängel bei den untersuchten Pod-Systemen waren hauptsächlich auf der Zwischenverpackung und dem Pod selbst zu finden. Oft fehlten die Angaben zum Lieferanten, Gefahrenhinweise oder sogar die komplette Kennzeichnung. Von besonderem Interesse bei der Kontrolle war die Kennzeichnung auf dem 3,5 bis 4,5 Zentimeter kleinen Pod, also der Verpackung, die das giftige E‑Liquid unmittelbar enthält. Der Platz für die reduzierten Kennzeichnungsvorgaben der CLP-Verordnung ist entsprechend klein. Ein Viertel der untersuchten Pods erfüllten alle Kennzeichnungsvorgaben, auch das tastbare Warnzeichen war vorhanden. Auf anderen fehlten Kennzeichnungselemente oder waren nur schlecht lesbar. Teilweise war der tastbare Warnhinweis entweder nicht vorhanden oder kaum spürbar. In zwei Fällen fehlte die Kennzeichnung inklusive Gefahrenpiktogramm und tastbarem Warnhinweis komplett. Die äußere Umverpackung wies in wenigen Fällen Mängel wie zu klein gedruckte Warnhinweise auf.
Die Importeure im Zuständigkeitsbereich des RP Darmstadt wurden über die Kennzeichnungsmängel informiert und aufgefordert, diese zu beseitigen. In den meisten Fällen wurden die Mängel mit der Produktion der nächsten Charge behoben. Mängelmeldungen zu Produkten von Importeuren außerhalb der örtlichen Zuständigkeit des RP Darmstadt wurden über das europäische ICSMS-Portal (ein „Internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten“) an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden in Deutschland zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Das Fazit der Kontrolle: Verstöße gegen Kennzeichnungsvorgaben der CLP-Verordnung wurden festgestellt, vor allem direkt auf dem Einwegbehälter des E-Liquids. Pods mit Kennzeichnungsmängeln sind eher die Regel als die Ausnahme. Trotzdem schätzen die
Marktüberwacher die Situation deutlich besser als zu den Anfangszeiten der Einweg-E-Zigaretten ein, als bei den Lieferanten kaum Kenntnisse zur chemikalienrechtlichen Kennzeichnung ihrer Produkte vorhanden waren. Die RP-Experten gehen davon aus, dass die Kennzeichnung bei den immer noch recht neuen Produkten zukünftig weiter verbessert wird.
Die Marktüberwachung Chemikaliensicherheit des RP wird die gewonnenen Erkenntnisse nutzen und auf der diesjährigen „ShishaMesse“ vom 26. bis 28. April in Frankfurt gezielt Anbieter von Pod-Systemen über die chemikalienrechtlichen Vorgaben aufklären und unmittelbar Rückmeldung zur Kennzeichnung der dort ausgestellten Waren geben.
Hintergrund: Pod-Systeme oder Cap-Systeme erobern immer größere Marktanteile. Pods sind kleine Nachfüllbehälter, bestehend aus einem Tank mit zwei Milliliter E-Liquid und einer Verdampfereinheit, die in das Basisgerät (Akkuträger) hineingesteckt werden. Zieht der Konsument am Mundstück, wird der Unterdrucksensor aktiviert: Das Liquid in meist fruchtigen Geschmacksrichtungen verdampft durch die Energie der Batterie und wird somit inhalierfähig. Alle großen Anbieter von Einweg E-Zigaretten haben mittlerweile eigene Pod-Systeme auf den Markt gebracht. Wie bei Filterkartuschen für Wasserfilter, bieten günstigere Anbieter eigene Pods passend für Markenbasisgeräte an. Das nikotinhaltige E-Liquid im Inneren des Pods gilt chemikalienrechtlich als Gefahrstoff. Für diesen Stoff bestehen Kennzeichnungsvorgaben nach der europäischen CLP-Verordnung.