Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Hat ein Auto zu viele Kilometer auf dem Tacho oder ist nicht mehr fahrtüchtig, landet es früher oder später auf einem sogenannten Schrottplatz – genauer gesagt bei einem Autowrackplatz oder Altautoverwerter. Für diese Betriebe und für klassische Schrottplätze gelten neue Vorgaben zum Schutz von Luft, Grundwasser und Boden. Dabei geht es vor allem um die fachgerechte Befestigung der oft mehrere tausend Quadratmeter großen Betriebsflächen. Ziel ist, erhebliche Staubemissionen von den Fahr- und Lagerflächen sowie den Eintrag von Schadstoffen in Boden oder ins Grundwasser zu verhindern. Hier kommt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ins Spiel, das die vorhandenen Flächenbefestigungen ermittelt und die notwendigen Maßnahmen festlegt. Betroffen sind Anlagen ab 1.000 Quadratmeter Gesamtlagerfläche oder ab 100 Tonnen Gesamtlagerkapazität an Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks. Ab dieser Größenordnung fallen sie unter das Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz BImSchG.
Unsere Mitarbeitenden informieren betroffene Anlagenbetreiber und arbeiten gemeinsam mit ihnen an einer angemessenen und tragfähigen Lösung.
Grundlage der neuen Anforderungen ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Sie schreibt vor, dass „sämtliche Betriebsflächen“ mit Asphaltbeton, Beton oder einem gleichwertigen Material zu befestigen sind. In mechanisch besonders beanspruchten Bereichen muss die Oberfläche zusätzlich verstärkt werden, etwa durch massive Stahlplatten. Für die Betreiber bedeutet dies zum Teil erhebliche zeitliche und finanzielle Anstrengungen: Die Vorgaben der TA Luft müssen bis zum 1. Dezember dieses Jahres umgesetzt sein.
Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es etwa 19 Altautoverwerter und 36 Schrottplätze, die grundsätzlich von den neuen Regelungen betroffen sind. „Klassische“ Schrottplätze sind in aller Regel gut aufgestellt, da deren Flächen bereits asphaltiert, betoniert und in den entsprechenden Bereichen mit Stahlplatten verstärkt sind. Bei den Altautoverwertern sieht das oft anders aus: Große Flächenanteile sind unbefestigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums arbeiten für jede Anlage ein angemessenes Vorgehen aus. Sie klären, welche Flächen fristgerecht befestigt werden müssen und ob einzelne Anlagenteile gegebenenfalls aus dem Anwendungsbereich des BImSchG herausgelöst oder zum Beispiel durch eine Halle überbaut werden können. Je nach Einzelfall werden weitere Fachbehörden eingebunden, etwa die Unteren Wasserbehörden.
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Matthias Schaider
Pressesprecher und Leiter der Pressestelle
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