Darmstadt/Frankfurt. Das Team der Marktüberwachung Chemikaliensicherheit (MüCh) des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat Verpackungen und chemikalienrechtliche Kennzeichnungen von Wasch- und Reinigungsmitteln kontrolliert, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt hergestellt wurden. Da auch solche Waren den Weg in hiesige Groß- und Einzelhandelsgeschäfte finden und in Privathaushalten genauso wie am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen, hat die MüCh geprüft, ob die deutschsprachige Nachkennzeichnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dazu untersuchten die Marktüberwacher Verkaufsstellen in ganz Südhessen, nahmen Warenproben und klärten Importeure wie auch Händler über deren Verantwortung auf, wenn sie entsprechende Waren anbieten.
Das Ergebnis: Bei 40 Außendiensteinsätzen prüften die Marktüberwacher über 60 verschiedene Reinigungsmittel und nahmen bei der Hälfte davon Warenproben. Bis auf ganz wenige Ausnahmen waren die nachträglich angebrachten Etiketten fehlerhaft und wiesen meist mehrere Mängel auf. Die häufigsten Mängel bei der Nachkennzeichnung der Detergenzien (Stoffe, die in Reinigungs- und Waschmitteln enthalten sind und bei der Entfernung von Schmutz helfen) waren fehlende oder fehlerhafte Gefahrenhinweise und -piktogramme. Ebenso fehlten Angaben zum EU-Importeur. Häufig war das Etikett wegen einer viel zu kleinen Schriftgröße oder eines undeutlichen Drucks nur sehr schwer lesbar (Abb. 1).
Ein amerikanisches Produkt beinhaltete einen in der EU nicht mehr erlaubten Inhaltsstoff. Gleich mehrere gravierende Mängel besaß ein ebenfalls amerikanischer Allzweckreiniger: Haut- und augenreizende Eigenschaften waren als zu harmlos eingestuft, außerdem ist das Produkt aufgrund seiner Verwechslungsgefahr mit einer Getränkeflasche nicht verkehrsfähig (Abb. 2).