Regierungspräsidium Darmstadt

RP klärt auf: So klappt es mit dem Osterfeuer

Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Osterfeuer sind eine beliebte Tradition – auch in vielen Regionen Hessens. Dabei wird aber häufig auch Abfall verbrannt, der nicht ins Feuer gehört. Denn wer Abfälle durch Verbrennen beseitigt, verstößt nicht nur gegen abfallrechtliche Vorschriften, sondern kann dafür unter Umständen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Abfallbehörde in Südhessen hin.

Auf Osterfeuer muss deswegen aber nicht verzichtet werden. Die sogenannten Brauchtumsfeuer – aus Gehölz und Strauchschnitt – sind unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Unter anderem müssen sie den örtlich zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden. In jedem Fall muss auf brütende Vögel in schon länger aufgeschichteten Gehölz- und Strauchschnitthaufen geachtet werden. Das Brennmaterial sollte also möglichst vor der Verbrennung umgeschichtet werden.

Hintergrund:

Abfälle müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich entsprechend verwertet werden. Das Verbrennen von Abfällen ist in den meisten Fällen nicht gestattet. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle wie Grün- und Astschnitt. Gartenabfälle können kompostiert werden, oder sie werden in einer Recyclinganlage zu Hackschnitzeln für die Energiegewinnung verarbeitet.

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