Mehrere Piktogramme in roten Rahmen

Regierungspräsidium Darmstadt

RP untersucht Schädlingsbekämpfungsmittel

Das tragische Unglück, bei dem im November in Istanbul eine vierköpfige Familie vermutlich durch den unsachgemäßen Einsatz eines Insektizids ums Leben kam, ist leider kein Einzelfall. Auch in Karlstein an der hessisch-bayerischen Landesgrenze starben 2022 zwei kleine Kinder durch einen solchen Giftstoff im Privathaushalt.

Beim Umgang mit giftigen Chemikalien ist daher größtmögliche Sorgfalt erforderlich, einige Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nur von Fachleuten mit der notwendigen Sachkunde angewendet werden. Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat sich der „Chemikaliensicherheit in der Schädlingsbekämpfung“ gewidmet und in Betrieben im Rhein-Main-Gebiet Biozide überprüft. Dabei haben die Marktüberwacher Mängel bei der Kennzeichnung sowie bei den obligatorischen Angaben zu Schutzmaßnahmen festgestellt.

36 unterschiedliche Biozide standen auf dem Prüfstand, von Sprays gegen Wespen über Spritzmittel gegen Schaben bis zu chemischen Köderblöcken, um Ratten und Mäuse zu bekämpfen. Die chemikalienrechtliche Kennzeichnung auf der Außenverpackung war überwiegend mangelfrei. Manche Mittel werden jedoch einzeln in großen Gebinden verpackt oder in Portionsriegeln angeboten, vergleichbar mit einzeln verpackten Spülmaschinentabs. Bei mehreren dieser inneren Verpackungen fehlten wichtige Kennzeichnungselemente wie das rot umrandete Gefahrenpiktogramm, Gefahrenhinweise oder die Anschrift des Lieferanten. Besonders kritisch ist dies, weil viele Betriebe die Produkte ohne die vollständig gekennzeichnete Umverpackung zu ihren Einsatzorten mitnehmen. Zudem ähnelten manche der Produkte bunt gefärbten Knetmassepäckchen – eine potenzielle Verwechslungsgefahr.

Am häufigsten fand das RP Mängel in den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe. Diese müssen unter anderem Angaben zur gesundheits- und umweltgefährdenden Einstufung, zur sicheren Handhabung und zur korrekten Lagerung enthalten. Bei 21 der 36 untersuchten Produkte waren vor allem die Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung, beispielsweise zu geeigneten Schutzhandschuhen, unzureichend. Solche Informationen sind für Arbeitgeber essenziell, um ihre Beschäftigten wirksam zu schützen. Das RP informierte die betroffenen Lieferanten oder leitete die Mängelmeldungen an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden weiter. Insgesamt waren die chemikalienrechtliche Kennzeichnung und die Sicherheitsdatenblätter aber auf einem relativ hohen Niveau. Elf Produkte waren in den untersuchten Kategorien mangelfrei.

Fazit: Die Kennzeichnung der in Deutschland erhältlichen Biozide entsprechen in der Regel den chemikalienrechtlichen Vorgaben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich beim Kauf gesundheitsschädlicher Biozide genau über die Risiken informieren. Es gibt gute Gründe, dass manche Schädlingsbekämpfungsmittel aufgrund ihrer Giftigkeit nicht mehr frei auf dem deutschen Markt zu erwerben sind. Das RP warnt davor, sich online solche Giftstoffe nach Hause zu bestellen. Seriöse Schädlingsbekämpfer, Rohrreinigungsunternehmen oder Hausmeisterservices sollten über die Online-Suchfunktionen der jeweiligen Verbände gesucht werden. Auf Siegel oder Logos der Verbände ist nicht immer Verlass, da diese mittlerweile auch unrechtmäßig verwendet werden.

Hintergrund: Marktüberwachung beim RP

Täglich gelangen neue technische Produkte und Chemikalien im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel. Immer wieder werden Beschäftigte, Verbraucherinnen und Verbraucher oder unbeteiligte Dritte durch mangelhafte Produkte oder falsches Anwenden gefährdet oder geschädigt. Das RP Darmstadt überwacht Hersteller, Betriebe und Handel, um unsichere Produkte oder deren fehlerhafte Anwendung zu erkennen und zu verhindern, dass sie verbreitet werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem unmittelbaren Schutz der Menschen, sondern helfen auch, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern, indem die heimische Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb durch unsichere Billigprodukte geschützt wird. 

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