Ein Baby schaut zwischen bunten Putzmittelflaschen in die Kamera

Regierungspräsidium Darmstadt

Unverpacktläden: Fehlende Gefahrenhinweise bei Reinigungsmitteln

Unverpacktläden bieten eine umweltfreundliche Möglichkeit, Verpackungsmüll beim Einkauf zu vermeiden. Allerdings müssen bei Wasch- und Reinigungsmittel Informationen über potenzielle Gesundheitsrisiken angegeben werden, die auch beim „unverpackten“ Verkauf nicht verloren gehen dürfen.

Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat bei Kontrollen in Unverpacktläden im Rhein-Main-Gebiet sowohl bei der Kennzeichnung als auch der Aufbewahrung der angebotenen Wasch- und Reinigungsmittel Mängel festgestellt.

In vielen Fällen waren die Kanister und Eimer mit den als gefährlich eingestuften Reinigungsmitteln so platziert, dass die Gefahrenhinweise für die Kundinnen und Kunden nicht zu erkennen waren. Mehrfach wurden die Gemische auch aus ihren Originalgebinden in einen unbeschrifteten Behälter umgefüllt. Bei den angebrachten Schildern fehlten die notwendigen chemikalienrechtlichen Angaben, wodurch die Risiken nicht deutlich genug ersichtlich wurden. Darüber hinaus standen nicht in jedem Geschäft Etikettenausdrucke bereit, die die Käuferinnen und Käufer darüber informieren, sollte das Produkt nicht im Originalbehälter abgefüllt sein. Solche Etiketten müssen unter anderem den Produktnamen, Namen und Anschrift des Lieferanten, das Gefahrenpiktogramm mit rotem Rand sowie Gefahrenhinweise enthalten.

Weitere Mängel betrafen fehlende Schulungen der Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoffen sowie unzureichend verschlossene Behälter, die teils in Reichweite von Kindern standen.

Die RP-Marktüberwachung nutzte die Gespräche in den Unverpacktläden auch dazu, um über die anstehenden gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich zu informieren: Die Inhaber können sich nun rechtzeitig auf die neue Gesetzeslage vorbereiten. So dürfen bestimmte Stoffe zukünftig nicht mehr an Nachfüllstationen abgegeben werden. Dazu zählen unter anderem ein bei den Kontrollen festgestelltes ätzendes Maschinenspülmittel, das schwere Augenschäden verursachen kann, sowie leicht entzündliche Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

Im Nachgang zu den Überprüfungen vor Ort nahm das RP Kontakt zu Großhändlern von Reinigungsmitteln für Unverpacktläden auf. Die geplanten gesetzlichen Änderungen waren bekannt. Die Händler stellen zum Teil schon umfangreiches Informationsmaterial und ausdruckbare Etiketten zur Verfügung. Ein Großhändler gab an, dass er seinen Kunden bereits empfiehlt, Produkte mit Gefahrensymbolen nur von Mitarbeitenden mit geeigneter Schutzausrüstung abfüllen zu lassen.

Im Jahr 2024 überprüfte die Marktüberwachung des RP mit großem Aufwand die Nachkennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmittel außereuropäischen Ursprungs. Auch damals kannten viele Händler – die eigentlich auf den Verkauf von Lebensmitteln spezialisiert waren – die gesetzlichen Vorgaben bei der Kennzeichnung von als gefährlich eingestuften Produkten nicht. Aufgrund der durchweg sehr positiven Rückmeldungen zu den Hinweisen der Marktüberwachung und mit Hilfe des Informationsmaterials der Großhändler, dürfte sich die Situation mit den mangelhaft gekennzeichneten Reinigungsmitteln in Unverpacktläden kurzfristig verbessern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten immer darauf achten, dass Gefahrstoffe niemals in Lebensmittelbehälter abgefüllt werden und dass die verwendeten Gefäße die vorgeschriebene chemikalienrechtliche Kennzeichnung tragen. Nur so kann im Notfall schnell die passende medizinische Hilfe gewährleistet werden.

Hintergrund: Marktüberwachung beim RP

Täglich gelangen neue technische Produkte und Chemikalien im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel. Immer wieder werden Beschäftigte, Verbraucher oder unbeteiligte Dritte durch mangelhafte Produkte oder deren mangelhafte Verwendung in ihrer Gesundheit gefährdet oder gar geschädigt. Das RP Darmstadt überwacht Hersteller, Betriebe und Handel, um unsichere Produkte oder deren fehlerhafte Anwendung zu erkennen und zu verhindern, dass sie verbreitet oder weiterverwendet werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem unmittelbaren Schutz der Menschen, sondern helfen auch, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern, indem die heimische Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb durch unsichere Billigprodukte geschützt wird. 

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