Wiesbaden. Zum Austausch über verschiedene Themen im Bereich der Abfallwirtschaft trafen sich gestern 31 Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen mit Mitarbeitenden der Wiesbadener Umweltabteilung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt. Die Veranstaltung fand in den Räumlichkeiten des RP in Wiesbaden-Erbenheim statt und war ausgelegt auf den Dienstbezirk der Abteilung, also auf den Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis sowie die Landeshauptstadt Wiesbaden.
Das erste Thema war der Umgang mit illegalen Abfalllagerungen. Bei größeren Ablagerungen oder Abfallbehandlungen ist das RP für die Bearbeitung zuständig, bei kleineren Lagerungen hingegen sind es die Kommunen. In diesem Zusammenhang haben die RP-Verantwortlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die konkreten Vorgehensweisen erläutert. So kann die Kommune beispielsweise als Abfallbehörde die Räumung und ordnungsgemäße Entsorgung von illegal gelagerten Abfällen anordnen und gegebenenfalls auch mit Zwangsmitteln (beispielsweise Zwangsgeldern) durchsetzen. Ebenso kann sie die illegale Lagerung von Abfällen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern ahnden. Was hierbei im Detail zu beachten ist und gegen welchen Personenkreis vorgegangen werden kann, wurde in dem Vortrag ebenfalls beleuchtet.
Überdies haben die RP-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter darüber informiert, welche abfallrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Verantwortlichkeiten im Rahmen des Glasfaserausbaus bestehen. Denn auch bei der Lagerung von Straßenbauabfällen, die beim Verlegen der Kabel anfallen, müssen bestimmte abfallrechtliche Regelungen eingehalten werden. Dabei gilt es zunächst zu klären, wer für die Einhaltung verantwortlich ist: die Kommune oder die ausführende Firma? Entscheidend sind hier die vertraglichen Vereinbarungen und der mögliche Wirkungskreis des Auftraggebers.
Im zweiten Teil der Veranstaltung tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die neue Getrenntsammlungsplicht von Alttextilien aus. In Europa wirft jeder Einwohner im Schnitt etwa elf Kilogramm Alttextilien pro Jahr weg. Der Textilienverbrauch gehört damit zu den größten Belastungen für die Wasser- und Landressourcen. Die EU hat daher eine Strategie mit 28 Maßnahmen und Initiativen entwickelt, um die Kreislaufwirtschaft bei Alttextilien zu verbessern und zu fördern. Ein Teil dieser Strategie wurde bereits in deutsches Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen nun Textilabfälle von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern getrennt gesammelt und erfasst werden. Da bereits ein großflächiges Sammelsystem in Deutschland etabliert ist, bedarf es hier aber zukünftig wahrscheinlich nur kleinerer Anpassungen. Für die Bürger ändert sich im Alltag somit vorerst wenig. Tragbare Altkleider sollen weiterhin über die Depotcontainer oder Straßensammlungen entsorgt werden – verschmutzte und verschlissene Kleidung über die Restmülltonne.
Die Kommunen müssen wegen der Gesetzesänderung die vorhandenen Sammelsysteme auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen und gegebenenfalls mittels einer Ergänzung im Hol- oder Bringsystem nachjustieren. Problematisch bleibt in diesem Bereich fortan die Datenerhebung zur Prüfung der Funktionsfähigkeit, wozu die RP-Mitarbeitenden aber Lösungsansätze vorgestellt haben.
Der örtliche Austausch zwischen dem RP und den Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen wird etwa alle zwei Jahre durch das Dezernat Abfallwirtschaft (IV/Wi Umwelt Wiesbaden) ausgerichtet. Es werden immer aktuelle Themen besprochen und diskutiert, Zuständigkeiten geklärt und damit die Zusammenarbeit zwischen dem Regierungspräsidium und den nachgeordneten Behörden verbessert.