Aufgrund der seit Februar 2022 veränderten Sicherheitslage in Europa infolge des russisch-ukrainischen Krieges sind Kriegshandlungen nach Europa zurückgekehrt und auch in Deutschland nicht mehr undenkbar. Durch die andauernde umfassendste Krise seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland sind der Frieden und die Sicherheit in Europa keine Selbstverständlichkeit mehr und es zeigt sich umso mehr, dass diese verteidigt werden müssen.
In einem Spannungs- und Verteidigungsfall hat die Zivile Verteidigung die wesentliche Aufgabe, die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, den Schutz der Bevölkerung und deren Versorgung sicherzustellen. Der Bevölkerungsschutz ist hierbei flächendeckend zu erhalten und auf mögliche bewaffnete, komplexe und hybride Krisensituationen vorzubereiten.
Die vier Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung umfassen die
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Schutz der Bevölkerung, vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren,
- (Not-) Versorgung der Bevölkerung und Streitkräfte,
- Unterstützung der Streitkräfte.
Insbesondere ist es wichtig, die Resilienz, den Selbstschutz sowie die Warnung der Bevölkerung auch in Friedenszeiten zu planen und ständig zu verbessern. Hierbei wird unter anderem auf bereits existierende Strukturen und Ressourcen des Katastrophenschutzes und der polizeilichen Gefahrenabwehr zurückgegriffen.
Gemeinsam mit der militärischen Verteidigung stellt die Zivile Verteidigung eine gleichrangige, jedoch organisatorisch voneinander unabhängige, Komponente der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland dar.
Insbesondere der zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) mit der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften kommt eine große Bedeutung zu. Mit diesen werden Manöver und andere Übungen abgehalten sowie die militärischen Planungen und Maßnahmen mit den zivilen Belangen abgestimmt.