Genehmigung wird mit dem Stempel besiegelt

Betriebszertifizierung

Wenn Sie ortsfeste Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Brandschutzsysteme und Feuerlöscher installieren, warten oder instand halten möchte, müssen Sie Ihren Betrieb nach § 6 ChemKlimaschutzV zertifizieren lassen.

Antrag sowie Liste der in Hessen zertifizierten Unternehmen

Betriebe, die ortsfeste Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufe, sowie Brandschutzsysteme und Feuerlöscher mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder instand halten, benötigen seit 4. Juli 2009 eine Zertifizierung gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV).

Für die Durchführung von Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung von Kältemittel oder Tätigkeiten an mobilen und Kfz-Klimaanlagen wird zwar grundsätzlich keine Betriebszertifizierung benötigt. Allerdings erfordern diese Tätigkeiten sachkundiges Personal.

Wenn Ihr Betrieb entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder instand halten möchte, müssen Sie ihn nach § 6 ChemKlimaschutzV zertifizieren lassen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie eine zur Deckung des zu erwartenden Tätigkeitsvolumens ausreichende Anzahl an zertifizierten Personen beschäftigen und dass diesen alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.

 

Antragsverfahren

Die Betriebszertifizierung gemäß § 6 ChemKlimaschutzV erfolgt in Hessen auf Antrag durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Antragsformular (Stand: Juli 2022) samt Erläuterung können Sie im Folgenden herunterladen:

Bitte beachten Sie insbesondere, dass

  • rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften eigene Anträge stellen müssen,
  • für EMAS-Betriebe bestimmte Sonderregelungen gelten (§ 6 Absatz 3 ChemKlimaschutzV) und
  • die erteilten Zertifikate bundesweit gültig sind.

Für die Zertifizierung werden Kosten von 300,00 € erhoben.
 

Zertifizierte Betriebe in Hessen

Eine Liste der in Hessen ansässigen Betriebe, die Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, sowie Brandschutzsysteme und Feuerlöscher installieren, warten oder instand halten, können Sie im Folgenden herunterladen:

Diese Liste enthält nur Betriebe, die der Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist nach Postleitzahlen sortiert und wird vierteljährlich aktualisiert.

Lassen Sie sich daher vor einer Beauftragung immer das Betriebszertifikat zeigen; daraus geht hervor welche Anlagen der Betrieb installieren, warten oder instand halten darf.

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