Zwischenzeitlich wurden sowohl die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie 2.0) als auch die Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen neu gefasst und im Staatsanzeiger veröffentlicht
- Nach Inkraftsetzung der jeweils novellierten Fassung der Richtlinie für die forstliche Förderung sowie der Extremwetterrichtlinie-Wald sind zunächst die Online-Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei der WIBank anzupassen.
- Ein auf „MS-Forms“ basiertes Antragsverfahren eröffnet seit 14. Juli 2025 bis zur Etablierung der Online-Antragstellung im Lawile-Portal die Möglichkeit, über den Link
https://www.wibank.de/wibank/forstwirtschaftÖffnet sich in einem neuen Fenster in einfacher Form einen Antrag für die forstliche Förderung nach den neuen Richtlinien zu stellen.
- Das vereinfachte Antragsverfahren auf Basis von „MS-Forms“ für fristgebundene Förderbereiche wurde zum 02.09.2025 eingestellt. In den kommenden Monaten werden entsprechende Antragstrecken sukzessive nach erfolgreicher Programmierung und Testung im Rahmen der Online-Antragstellung im LaWiLe-Portal wieder zur Verfügung gestellt. Eine Beantragung entsprechender Fördermaßnahmen mit Frist 01.03.2026 wird absehbar Ende diesen Jahres möglich sein.
- Auch die übrigen, nicht fristgebundenen Förderbereiche werden sukzessive im LaWiLe-Portal nach erfolgreicher Programmierung und Testung bereitgestellt. Eine kontinuierliche Antragstellung wird vorerst auf Basis des vereinfachten Antragsverfahrens https://www.wibank.de/wibank/forstwirtschaftÖffnet sich in einem neuen Fenster möglich sein, im weiteren Jahresverlauf wird diese im LaWiLe-Portal abgelöst werden.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise!