Kompensationskalkung mit dem Hubschrauber

Forstliche Förderung

Aktuelles

Auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, die Beantragung von forstlichen Fördermaßnahmen im Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung umzustellen. Dieses wird voraussichtlich im April 2023 erfolgen. Die hierfür zuständige Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird ein entsprechendes Schreiben an alle bisher mit einer Personenident-Nummer (PI) registrierten Antragstellenden versenden. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit.

Um die zu erwartenden Rückmeldungen zielgerichtet abarbeiten zu können, sehen Sie bitte von telefonischen Anfragen ab und teilen Sie - soweit erforderlich - die aktuelle E-Mail-Adresse über das Funktionspostfach Forstfoerderung@rpda.hessen.de mit.

Ohne gültige E-Mail-Adresse wird eine Antragstellung über das Online-Portal leider nicht möglich sein.

Die Förderbereiche Räumung und Waldschutz II der Extremwetterrichtlinie-Wald wurden extrem stark nachgefragt, so dass sich ein Bearbeitungsrückstand von über einem Jahr ergeben hat.

Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Fachministerium entschieden, dass Förderanträge von privaten Forstbetrieben und Sammelanträge mit Antragseingang 2021 grundsätzlich vor den Förderanträgen von Körperschaftswaldbetrieben zu bearbeiten sind. Im Anschluss daran werden Förderanträge von Körperschaftswaldbetrieben mit Antragseingang 2021 ausgezahlt. Förderanträge des Privat- und Körperschaftswaldes, die im Jahr 2022 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sind, werden nach Antragseingang abgewickelt.

Die Bewilligungsstelle bittet um Ihr Verständnis und von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

In den Förderbereichen III.1.1 (Räumung von Kalamitätsflächen) und III.2.2 (Waldschutz II) ist gemäß Erlass VI 1-088 f 08.03-1/2019 des zuständigen Fachministeriums vom 25.11.2021 ab 1. Dezember 2021 bis auf weiteres keine Beantragung mehr möglich.

Förderung des hessischen Privat- und Körperschaftswaldes

Für private und kommunale Waldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse besteht sowohl die Möglichkeit der finanziellen Förderung nach der "Richtlinie für forstliche Förderung in Hessen" vom 30. April 2018 als auch nach der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)" vom 01. April 2021. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist jeweils als Bewilligungsbehörde für ganz Hessen zuständig. 

Die Fördermittel stammen anteilig aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften.
Die Antragsvordrucke sowie Formulare und Vorschriften können von dieser Homepage heruntergeladen werden.

Richtlinie für forstliche Förderung in Hessen vom 30. April 2018

Die forstliche Förderung in Hessen umfasst 15 Förderbereiche, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen. Die Sicherung der ökologischen Stabilität, die Umsetzung der Erfordernisse in Natura 2000-Gebieten und die Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft werden dabei berücksichtigt.

Übersicht Förderbereiche

Bei den nachfolgenden Förderbereichen müssen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. Sept. eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. V52, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt in Schriftform, vorab per E-Mail (gescannt mit Unterschrift) oder per Fax +49 6151 126437 eingereicht werden:

A1 Neuanlage von Wald

B2 Waldumbau
B3 Jungbestandspflege
B4 Bodenschutzkalkung

D1 Wegebau

Der Antragstermin 1. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (z. B. Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 1. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.

Die nachfolgenden Förderanträge haben keine Antragsfrist und können das ganze Jahr bei der Bewilligungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. V52, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt in Schriftform, vorab per E-Mail (gescannt mit Unterschrift) oder per Fax +49 6151 126437 eingereicht werden:

B1 Vorarbeiten
B5 Bodenschonende Holzernte
B6 Zertifizierung
B7 Waldentwicklung

C1 Waldpflegevertrag
C2 Mitgliederinformation und -aktivierung
C3 Holzvermarktung
C4 Professionalisierung

D2 Holzkonservierungsanlagen

E1 Räumung/Schadholzaufarbeitung -Regelung nach Bedarf

Extremwetterrichtlinie-Wald vom 01. April 2021

Ziel der Extremwetterrichtlinie-Wald ist, die Folgen von Extremwetterereignissen zu bewältigen und durch Waldschutzmaßnahmen zukünftige Schäden zu verhindern.

Übersicht Förderbereiche

Bei dem nachfolgenden Förderbereich muss der Förderantrag für Frühjahrskulturen 2023 bis zum 01. Dezember 2022 bei der Bewilligungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. V52, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt in Schriftform, vorab per E-Mail (gescannt mit Unterschrift) oder per Fax +49 6151 126437 eingereicht werden:

III.3 Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen

Eine frühzeitige Beantragung ist allerdings erforderlich, um eine rechtzeitige Antragsbearbeitung und Bindung vorhandener Haushaltsmittel zu ermöglichen.

Ab 02. Dezember 2022 gelten die Antragsfristen 01. März oder 01. Sept. eines jeden Jahres.

Die nachfolgenden Förderanträge haben keine Antragsfrist und können das ganze Jahr bei der Bewilligungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. V52, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt in Schriftform, vorab per E-Mail (gescannt mit Unterschrift) oder per Fax +49 6151 126437 eingereicht werden:

III.1.1 Räumung von Kalamitätsflächen (zur Zeit keine Beantragung möglich)
III.1.2 Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)

III.2.1 Waldschutz I
III.2.2 Waldschutz II (zur Zeit keine Beantragung möglich)
III.2.3 Holzlagerplätze

 

 

Kontakt

Forstliche Förderung

Fax

+49 6151 12 6437 oder +49 6151 12 6433

beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

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