Kompensationskalkung mit dem Hubschrauber

Forstliche Förderung

Aktuelles

Sowohl in der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen als auch in der Extremwetterrichtlinie-Wald kommt es zu einer deutlich verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen.

Grund hierfür sind unvorhergesehene technische Probleme der Fördersoftware. Um dennoch zeitnah Neubewilligungen aussprechen zu können, erstellt die Bewilligungsbehörde für forstliche Förderung Bescheide außerhalb der Software. Dies ist zunächst beschränkt auf folgende Förderbereiche:

  • Richtlinie für die forstliche Förderung
    • B2 Waldumbau
    • B5 Bodenschonende Holzernte

 

  • Extremwetterrichtlinie-Wald
    • III.3 Wiederaufforstung

Ziel ist es auch in weiteren Förderbereichen erforderliche Neubewilligungen erteilen zu können. Bei Fortbestand der technischen Probleme würde oben beschriebene Vorgehensweise gegebenenfalls auch in diesen Bereichen Anwendung finden. Die Bewilligungsbehörde für forstliche Förderung befindet sich diesbezüglich im engen Austausch mit der Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen.

Die Bewilligungsbehörde bittet um Ihr Verständnis.

Auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, die Beantragung von forstlichen Fördermaßnahmen im Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung umzustellen.

Die Online-Antragstellung ist über das Agrarportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) möglich. 

https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtmlÖffnet sich in einem neuen Fenster

Wie Sie Zugang zum Agrarportal erhalten und welche Daten bzw. Unterlagen hierfür benötigt werden, sind der hier abrufbaren Anleitung zur Registrierung und Passwortrücksetzung zu entnehmen. Eventuell noch zu hinterlegende E-Mail-Adressen, Bankbestätigungen etc. übersenden Sie bitte -sofern vorhanden- unter Angabe des Personenidents an:
Identverwaltung.Forst@rpda.hessen.de

Die Bewilligungsbehörde weist darauf hin:

Aufgrund der Umstellung der forstlichen Förderung auf die Online-Antragstellung und die Einführung einer neuen Fördersoftware kann die Bearbeitungszeit aktuell bis zu mehreren Monaten betragen. Dies betrifft sowohl fristgebundene als auch nicht fristgebundene Förderbereiche. 

Mit Beschluss des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) vom 02. Februar 2023 wurde die beihilferechtliche Regelung in der Maßnahmengruppe 5 C Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse des GAK-Rahmenplans 2023-2026 unter Fußnote 7 geändert.

Dies hat zur Folge, dass ab dem 01. Januar 2023 Maßnahmen der Förderbereiche C3 Zusammenfassung des Holzangebotes sowie C4 Professionalisierung der forstlichen Förderung beihilferechtlich nicht mehr De-minimis-relevant sind.

Maßnahmen der Förderbereiche C1 Waldpflegevertrag und C2 Mitgliederinformation und –aktivierung unterliegen weiterhin der De-minimis-Regelung.

In den Förderbereichen III.1.1 (Räumung von Kalamitätsflächen) und III.2.2 (Waldschutz II) ist gemäß Erlass VI 1-088 f 08.03-1/2019 des zuständigen Fachministeriums vom 25.11.2021 ab 1. Dezember 2021 bis auf weiteres keine Beantragung mehr möglich.

Förderung des hessischen Privat- und Körperschaftswaldes

Für private und kommunale Waldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse besteht sowohl die Möglichkeit der finanziellen Förderung nach der "Richtlinie für forstliche Förderung in Hessen" vom 30. April 2018 als auch nach der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)" vom 01. April 2021. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist jeweils als Bewilligungsbehörde für ganz Hessen zuständig. 

Die Fördermittel stammen anteilig aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften.
Die Formulare und Vorschriften können von dieser Homepage heruntergeladen werden.

Richtlinie für forstliche Förderung in Hessen vom 30. April 2018

Die forstliche Förderung in Hessen umfasst 15 Förderbereiche, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen. Die Sicherung der ökologischen Stabilität, die Umsetzung der Erfordernisse in Natura 2000-Gebieten und die Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft werden dabei berücksichtigt.

Übersicht Förderbereiche

Bei den nachfolgenden Förderbereichen

A1 Neuanlage von Wald

B2 Waldumbau
B3 Jungbestandspflege
B4 Bodenschutzkalkung

D1 Wegebau

müssen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. Sept. eines jeden Jahres über das Agrarportal der WIBank 

https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtmlÖffnet sich in einem neuen Fenster
beantragt werden.

Der Antragstermin 1. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (z. B. Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 1. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.

 

 

 

Die nachfolgenden Förderanträge haben keine Antragsfrist und können das ganze Jahr über das Agrarportal der WIBank 

https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtmlÖffnet sich in einem neuen Fenster
beantragt werden:

B1 Vorarbeiten
B5 Bodenschonende Holzernte
B6 Zertifizierung
B7 Waldentwicklung

C1 Waldpflegevertrag
C2 Mitgliederinformation und -aktivierung
C3 Holzvermarktung
C4 Professionalisierung

D2 Holzkonservierungsanlagen

E1 Räumung/Schadholzaufarbeitung -Regelung nach Bedarf

Extremwetterrichtlinie-Wald vom 01. April 2021

Ziel der Extremwetterrichtlinie-Wald ist, die Folgen von Extremwetterereignissen zu bewältigen und durch Waldschutzmaßnahmen zukünftige Schäden zu verhindern.

Übersicht Förderbereiche

Bei dem Förderbereich  III.3 Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen muss der Förderantrag zu den Antragsfristen 01. März oder 01. Sept. eines jeden Jahres über das Agrarportal der WIBank 

https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtmlÖffnet sich in einem neuen Fenster
beantragt werden.

Der Antragstermin 1. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (z. B. Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 1. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.

 

Die nachfolgenden Förderanträge haben keine Antragsfrist und können das ganze Jahr über das Agrarportal der WIBank 

https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtmlÖffnet sich in einem neuen Fenster
beantragt werden:

III.1.1 Räumung von Kalamitätsflächen (zur Zeit keine Beantragung möglich)
III.1.2 Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)

III.2.1 Waldschutz I
III.2.2 Waldschutz II (zur Zeit keine Beantragung möglich)
III.2.3 Holzlagerplätze

 

 

Kontakt

Forstliche Förderung

Fax

+49 6151 12 6437 oder +49 6151 12 6433

beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

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