Sowohl in der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen als auch in der Extremwetterrichtlinie-Wald kommt es zu einer deutlich verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen.
Grund hierfür sind unvorhergesehene technische Probleme der Fördersoftware. Um dennoch zeitnah Neubewilligungen aussprechen zu können, erstellt die Bewilligungsbehörde für forstliche Förderung Bescheide außerhalb der Software. Dies ist zunächst beschränkt auf folgende Förderbereiche:
- Richtlinie für die forstliche Förderung
- B2 Waldumbau
- B5 Bodenschonende Holzernte
- Extremwetterrichtlinie-Wald
- III.3 Wiederaufforstung
Ziel ist es auch in weiteren Förderbereichen erforderliche Neubewilligungen erteilen zu können. Bei Fortbestand der technischen Probleme würde oben beschriebene Vorgehensweise gegebenenfalls auch in diesen Bereichen Anwendung finden. Die Bewilligungsbehörde für forstliche Förderung befindet sich diesbezüglich im engen Austausch mit der Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen.
Die Bewilligungsbehörde bittet um Ihr Verständnis.