Auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, die Beantragung von forstlichen Fördermaßnahmen im Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung umzustellen. Dieses wird voraussichtlich im April 2023 erfolgen. Die hierfür zuständige Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird ein entsprechendes Schreiben an alle bisher mit einer Personenident-Nummer (PI) registrierten Antragstellenden versenden. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit.
Um die zu erwartenden Rückmeldungen zielgerichtet abarbeiten zu können, sehen Sie bitte von telefonischen Anfragen ab und teilen Sie - soweit erforderlich - die aktuelle E-Mail-Adresse über das Funktionspostfach Forstfoerderung@rpda.hessen.de mit.
Ohne gültige E-Mail-Adresse wird eine Antragstellung über das Online-Portal leider nicht möglich sein.