Kreislaufwirtschaft
Abfallanlagen
Wichtige Änderung
Abfallanlagen sind Anlagen, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden. Dies können beispielsweise Sortieranlagen, Umschlaganlagen, Kompostierungsanlagen, Verbrennungsanlagen oder Lager sein.
Abfallanlagen haben stoffbedingt eine besondere Umweltrelevanz. Sie dürfen – in Abhängigkeit von ihrer Größe (Anlagendurchsatz, Lagermenge und ähnlichem) – erst errichtet und betrieben werden, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt wurde. Für welche Anlagen dies gilt, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV, hier im Anhang 1 unter Nummer 8) abschließend festgelegt.
Für solche Anlagen gibt es aber darüber hinaus noch abfallrechtliche Vorgaben, welche zusätzlich relevant sind. Dies betrifft insbesondere Anforderungen aus abfallrechtlichen Verordnungen, wie zum Beispiel der Gewerbeabfallverordnung.
Genehmigungsverfahren für Anlagen der Verfahrensart „G“ (Spalte „c“ Anhang 1 der 4. BImSchV) sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, während bei Anlagen der Verfahrensart „V“ (Spalte „c“ Anhang 1 der 4. BImSchV) lediglich die jeweils zuständigen fachlichen Stellen als Träger öffentlicher Belange (TöB) hinzugezogen werden. In gesetzlich bestimmten Einzelfällen ist zusätzlich ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einzuschließen.
In Hessen erteilen die Regierungspräsidien diese immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Hier werden Sie umfassend beraten, was zu beachten ist und welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen über das Portal ELiA-Online eingereicht werden. „ELiA“ steht für „elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung“.
Nähere Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und ELiA-Online entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Link.
Abfallanlagen, die auf Grund ihrer geringen Größe nicht nach dem BImSchG genehmigungspflichtig sind, benötigen in der Regel eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung (HBO) durch die örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörden bei den Kreisausschüssen der Landkreise bzw. bei den Magistraten der kreisfreien Städte. (siehe Link)
Nicht nur die Genehmigung, sondern auch die Überwachung der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Abfallanlagen obliegt den Regierungspräsidien.
Zur regelmäßigen Überwachung gehört
- die Überprüfung, ob die Anlagen so betrieben werden, wie sie genehmigt wurden,
- die Bewertung, ob die Anlagen noch dem Stand der Technik entsprechen
Des Weiteren überwachen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien auch anlassbezogen, zum Beispiel wenn Nachbarschaftsbeschwerden vorliegen oder sich ein Unfall oder Störfall ereignet hat.
Die Regierungspräsidien sind verpflichtet, festgestellten oder angezeigten Beanstandungen und Missständen nachzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass die Anlagenbetreiber die Bedingungen für einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb einhalten.
Die Regierungspräsidien haben hier im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Garantenstellung, dass Anlagen so betrieben werden, dass Abfälle vermieden werden, es zu einer sparsamen und effizienten Energieverwendung kommt und
- Menschen,
- Tiere und Pflanzen,
- Boden,
- Wasser,
- Luft, Klima und Landschaft sowie
- Kultur- und sonstige Sachgüter
vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden. Ebenso überwachen die Regierungspräsidien, dass Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung beziehungsweise einer gemeinwohlverträglichen Beseitigung zugeführt werden.
Vom Begriff der Abfallanlagen auf dieser Seite ausgenommen sind Deponien. Diese werden separat behandelt, siehe Links.
Links
Downloads
-
Beschreibung
Stand 2023
-
Beschreibung
Stand: Oktober 2022
Aktuell
UVP-Portal
Umwelt und Energie
Länder-Portal zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Kontakt
Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt
Servicestelle Kreislaufwirtschaft
Standort Darmstadt Anlagen
Telefon
Fax
+49 6151 12 5031
Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Kontakt
Hanau, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Industriepark Frankfurt-Fechenheim
Servicestelle Kreislaufwirtschaft
Standort Frankfurt Ost
Telefon
Fax
+49 69 2714 5950
Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Kontakt
Flughafen Frankfurt, Stadt Frankfurt, Industriepark Höchst, Wetteraukreis
Servicestelle Kreislaufwirtschaft
Standort Frankfurt West
Telefon
Fax
+49 69 2714 5950
Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Kontakt
Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden
Servicestelle Kreislaufwirtschaft
Standort Wiesbaden
Telefon
Fax
+49 611 3309 2304
Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 a+b
65205 Wiesbaden