Hilfe bei Belästigungen durch Lichtimmissionen
Wer sich durch Lichtimmissionen belästigt fühlt, sollte als erstes ein sachliches Gespräch mit dem Verursacher suchen. Gerade im Nachbarschaftsbereich sind die Ursachen oft einfach und schnell zu beseitigen, da dort die erforderlichen Lichtstärken nicht sehr hoch sind. Hier hilft es oft schon eine lichtstarke durch eine lichtschwächere Lampe auszutauschen, eine Blende anzubringen beziehungsweise den Abstrahlwinkel zu ändern, damit das Nachbargrundstück nicht mitbeleuchtet wird.
Auf Sportplätzen und im Industrie- und Gewerbebereich werden oft sehr lichtstarke Flutlichter verwendet, um zum Beispiel einen sicheren Spielablauf zu gewährleisten oder die Arbeitsschutzbedingungen einzuhalten. Aber auch hier ist es günstig, als erstes mit dem Betreibenden der Anlage zu reden. Oft kann man gemeinsame Lösungen oder Kompromisse finden, die beide Seiten zufrieden stellen. Führt ein Gespräch mit dem Betreiber der Anlage zu keinem akzeptablen Ergebnis, sollte die zuständige Behörde eingeschaltet werden. Diese kann Messungen veranlassen, um die Stärke der Belästigung festzustellen und bei wesentlichen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Betreibenden der Anlage zu veranlassen.
In der Regel führt die regional zuständige Umweltabteilung der Regierungspräsidien die Lichtmessung bei Beschwerden über künstliche Raumaufhellung durch. Für die Messung der Blendwirkung von Lichtquellen wird das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie in Kassel hinzugezogen.