Offene Blei-Box für Isotopr Jod 131

Radioaktive Stoffe im Alltag

Radioaktive Stoffe im Alltag

Die Vorstellung, radioaktive Stoffe kämen ausschließlich in Kernkraftwerken und Atombomben vor, ist ebenso weit verbreitet wie falsch. Radioaktivität und ionisierende Strahlung sind zunächst einmal überall vorhandene, natürliche Phänomene. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten radioaktiver Stoffe (Atomgesetz - AtG § 2):

  1. Besondere spaltbare Stoffe (Kernbrennstoffe), mit deren Hilfe eine sich selbst tragende Kettenreaktion aufrechterhalten werden kann (in der Regel Plutonium-239, Plutonium-241, Uran-233, Uran-235 und mit diesen Isotopen angereichertes Uran).

  2. Stoffe, die ionisierende Strahlen spontan aussenden, ohne aber Kernbrennstoffe zu sein (sonstige radioaktive Stoffe). Dazu gehören beispielsweise Cäsium-137, Kobalt-60, Ir-192 oder Americium-241. Diese werden zu unterschiedlichsten technischen und medizinischen Zwecken eingesetzt. Ab einer bestimmten gesetzlich geregelten Menge sind diese Stoffe unabhängig von der Nutzung genehmigungsbedürftig.

Auch außerhalb des Kernbrennstoffkreislaufs werden radioaktive Stoffe und Geräte zur Erzeugung von ionisierender Strahlung in einer Vielzahl medizinischer, technischer und wissenschaftlicher Anwendungen eingesetzt.

Wer hätte zum Beispiel gewusst, dass

  • die medizinische Diagnose in einigen Bereichen auf der Applikation radioaktiver Isotope basiert und die Strahlentherapie zum Teil die einzige Behandlungsmethode bei Krebserkrankungen ist?
     
  • praktisch jeder Industriezweig Radioisotope in irgendeiner Form zur Messung von Dicken, Dichte, Feuchte, Fließgeschwindigkeiten et cetera verwendet?
     
  • radioaktive Substanzen in vielen Labors der Chemie- oder Pharmaforschung zu Markierungszwecken eingesetzt werden?
     
  • die empfindlichsten und schnellsten Rauchmeldeanlagen mit einer kleinen Menge radioaktiven Stoffs betrieben werden?
     
  • zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen wie zum Beispiel die Feststellung von Rissen in Pipelines, Druckbehältern, unterirdischen Rohrleitungen oder Betonfundamenten ohne radioaktive Strahler nicht möglich wären?
     
  • von etwa 500.000 Versandstücken mit radioaktiven Stoffen, die pro Jahr in der Bundesrepublik befördert werden, nur ein kleiner Bruchteil auf den Transport von Kernbrennstoffen (Stichwort „Castor“) entfallen, während die überwiegende Menge Radiopharmaka oder technische Prüfstoffe enthält?
     
  • im privaten Bereich bzw. in Privathaushalten noch etliche alte (Armband-) Uhren mit Radium Leuchtziffern existieren? Für Mineraliensammler ist der Besitz angemessener Mengen uranhaltiger Mineralien genehmigungsfrei. Näheres hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz

Auch diese Tätigkeiten sind zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt durch das Atomgesetz, die Strahlenschutzverordnung und weitere Vorschriften gesetzlich geregelt. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen oder die Erzeugung ionisierender Strahlung bedürfen in der Regel der Genehmigung und unterliegen staatlicher Aufsicht. Ein Großteil dieser Arbeiten wird in Hessen durch die Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien geleistet.

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