Radiologe legt  Patienten eine Schutzweste an

Strahlenbelastung

Strahlenbelastung und Strahlenschutz

Strahlenschutz ist - ähnlich wie der Lärmschutz - sowohl Teil des Arbeitsschutzes als auch des Umweltschutzes.

Beruflich kommt etwa 1 Prozent der Bevölkerung mit ionisierender Strahlung in Berührung. Die gesamte Bevölkerung ist dagegen der natürlichen Exposition sowie in unterschiedlichem Maße zivilisatorisch bedingter Strahlung ausgesetzt.

Die durchschnittliche Strahlenbelastung für eine einzelne Person in Deutschland liegt bei etwa 5 mSv pro Jahr. Davon entfallen etwa 60 Prozent auf die natürlichen Quellen, die anderen 40 Prozent kommen aus zivilisatorischen Quellen, die zum Großteil auf die medizinische Anwendung von Röntgenstrahlung zurückzuführen sind. Diese Werte sind Durchschnittswerte für die Bevölkerung in Deutschland. Sie sind allerdings stark von der persönlichen Lebenssituation abhängig.

Wie groß der Beitrag der ionisierenden Strahlung auf die persönliche Strahlendosis ist, zeigt die folgende Zusammenstellung:

* Die Bewertung der Gefährlichkeit der Inhalation von Radon ist weiterhin Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Die aktuelle Bewertung wurde gerade von 1,1 mSv auf 2,2 mSv heraufgesetzt, ohne das sich an der natürliche Konzentration in der Luft, insbesondere in geschlossenen Räumen mit keinem oder geringem Luftaustausch, etwas geändert hat. Quelle des Edelgases Radon sind natürliche Zerfallsreihen des Urans und Thoriums, die im Boden je nach Geologie in deutlich unterschiedlichen Konzentrationen seit Entstehen der Erde vorhanden sind. Weitere Informationen bietet hierzu das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):

Die durchschnittliche natürliche Strahlenbelastung der deutschen Bevölkerung beträgt 2,2 mSv/a.

* Die krebserzeugende Wirkung des Tabakrauchs ist sowohl auf dessen chemische Bestandteile, vorwiegend auf Teerbestandteile (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), als auch auf den natürlichen Gehalt an radioaktivem Polonium-210 zurückzuführen. Das Polonium-210 wird über die Blätter der Tabakpflanze sehr effektiv aus der Bodenluft gefiltert und gebunden und stammt aus dem Zerfall des im Boden vorkommenden Elementes Uran und seiner natürlichen Zerfallsreihe (Radon).

Die durchschnittliche zivilisatorische Strahlenbelastung der deutschen Bevölkerung beträgt 2,0 mSv/a. Zusammen mit der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung von 2,2 mSv/a ergibt sich eine durchschnittliche Gesamtbelastung von etwa 4,2 mSv/a

Nähere Angaben zu den natürlichen wie zivilisatorischen Strahlenbelastungen für einzelne Regionen bietet das Bundesamt für Strahlenschutz. Es gibt regelmäßig Berichte zur Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland heraus (Stand 2011).

Für den praktischen Strahlenschutz gibt es fünf einfach zu merkende Maßnahmen, die sogenannten 5 A-Regeln:

  1. Aktivität anpassen. Die Aktivität immer so klein wie möglich wählen, aber auch so groß, dass der geplante Zweck sicher erreicht wird.

  2. Aufenthaltszeit minimieren: Die Belastung ist direkt proportional zur Aufenthaltszeit im Strahlungsfeld.

  3. Abstand halten: Die Intensität ionisierender Strahlung nimmt etwa mit dem Quadrat des Abstands zur Strahlenquelle ab (gilt für punktförmige Quellen: doppelter Abstand = ¼ der Belastung).

  4. Abschirmungen verwenden, wo immer möglich.

  5. Aufnahme von (offenen) radioaktiven Stoffen in den Körper vermeiden:

  • Kontamination vermeiden.
  • Inkorporation verhindern.

Dazu gehören vor allem sauberes Arbeiten, regelmäßige Kontaminationskontrollen, strikte Trennung von aktiven und nicht aktiven Arbeitsbereichen, Verbot von Rauchen, Essen, Trinken, Schminken und Tätigkeitsverbote für Personen mit offenen Wunden.

Die konkrete Einschätzung einer radiologischen Situation und die Festlegung weiterer Maßnahmen erfordern in der Regel fundierte Kenntnisse sowie den Einsatz von Messgeräten. Sie wird daher von ausgebildeten Fachkräften - zum Beispiel Strahlenschutzbeauftragten vor Ort und den Strahlenschutzfachkräften der Abteilungen Umwelt – durchgeführt.

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