Mann schreibt auf einem Notizblock

Zuständigkeiten

Organisation und Zuständigkeiten

Rechtsgrundlage sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie weitere spezielle Gesetze und Verordnungen auf diesem Gebiet.

Fachlich sind die Abteilungen Umwelt in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden im Strahlenschutz für folgende Bereiche zuständig:

  • Zulassungs- und Anzeigeverfahren nach StrlSchG
  • Mitteilungen nach StrlSchG und StrlSchV
  • Aufsicht nach StrlSchG und StrlSchV
  • Zwischenfälle, Funde radioaktiver Stoffe

Sie haben Fragen zu diesen Bereichen? Sprechen Sie uns bitte an!

Zu den weiteren Betätigungsfeldern der Strahlenschutzfachkräfte der Abteilungen Umwelt gehören auch die fachliche Beratung anderer Behörden sowie der Öffentlichkeit sowie die Mitwirkung an Fachkundekursen im Bereich Strahlenschutz. Zur Durchführung von Messungen werden Messgeräte vorgehalten.

Abgrenzung zu anderen Behörden:

Folgende Zuständigkeiten hat sich derzeit das Hessische Umweltministerium (HMLU) vorbehalten (Aufzählung nicht abschließend):

  • Genehmigungsverfahren und staatliche Aufsicht für den Bereich Kernbrennstoffe (Kernkraftwerk Biblis, Brennelementfertigung, Abfälle aus dem Kernbrennstoffkreislauf, etc.),
  • Genehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG
  • Anerkennung von Fachkundekursen nach § 51 StrlSchV für den technischen Bereich

Für die Erteilung der Fachkunde nach § 48 StrlSchV im Bereich Medizin liegt die Zuständigkeit

  • für Ärzte und Ärztinnen bei der Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer beziehungsweise der Landestierärztekammer
  • ansonsten bei dem Fachzentrum Röntgen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Kassel.

Die Aufsicht über die Beförderung radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen liegt bei den Kreispolizeibehörden, auf Binnenwasserstraßen das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium als Wasserschutzpolizei und in Binnenhäfen die Hafenbehörde.

Für spezielle Messaufgaben im Bereich Strahlenschutz kann das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) um Hilfe gebeten werden. Radioaktive Abfälle sind an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (LSSt) abzugeben. Betreiber dieser LSSt ist das HLNUG.

Details der regionalen und fachlichen Zuständigkeit regelt die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (Atom- und Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung – AtStrlSchZV).

Kontakt

Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt

Servicestelle Darmstadt Strahlenschutz

Fax

+ 49 6151 12 3699

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Kontakt

Flughafen Frankfurt, Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

Servicestelle Frankfurt Strahlenschutz

Fax

+49 69 2714 5950

Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Kontakt

Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Servicestelle Wiesbaden Strahlenschutz

Fax

+49 611 3309 2444

Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 a+b
65205 Wiesbaden