Europäischer Aal schwimmt im Wasser

Aal

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) kam früher in allen großen Fließgewässern in Hessen vor und hatte dabei immer schon eine große wirtschaftliche Bedeutung. Seit den 1970er Jahren gehen seine Bestände aufgrund diverser Ursachen enorm zurück. Die folgenden Faktoren sind ursächlich für den Rückgang der Aale:

  • Überfischung aufsteigender Glasaale an den Küsten
  • Verlust von Lebensräumen durch Gewässerverbau/Querbauwerke
  • Schädigung/Tötung abwandernder Blankaale durch Turbinen und/oder Rechenreiniger von Wasserkraftanlagen.
  • Chemieunfälle (z.B. SANDOZ)
  • Anhaltende Verschmutzung der Gewässer mit PCB bzw. dioxinartigen Stoffen
  • Parasiten und Krankheiten (z. B. asiatischer Schwimmblasenwurm)
  • Veränderte Meeres-Strömungen.
  • Berufs- und Angelfischerei im Inland
  • Prädationsdruck (z. B. Kormoran)

Eine Gewichtung der verschiedenen Faktoren gestaltet sich aufgrund bestehender Wissenslücken weiterhin schwierig.

Schutzmaßnahmen - Was ist zu tun?

Zum Schutz der Aale wurde am 18. September 2007 vom Rat der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007, die sogenannte EU-Aalverordnung, erlassen. Diese Verordnung beinhaltet diverse Maßnahmen, um dem weiteren Bestandsrückgang entgegen zu wirken. Ziel dieser Verordnung ist es, dass mindestens 40 Prozent des früheren Bestandes an Blankaalen das Meer wieder erreicht. Als Blankaale bezeichnet man die ausgewachsenen geschlechtsreifen Tiere, welche ins Meer abwandern um sich dort fortzupflanzen. Die EU-Aalverordnung enthält zudem weitere Informationen zur Ausgangslage sowie zum Handlungsbedarf. Außerdem werden Prognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Aalbestände je Flussgebietseinheit formuliert, der Begriff Flussgebietseinheit stammt aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und bezeichnet das Einzugsgebiet eines Flusses.  

Dem Regierungspräsidium Darmstadt kommt dabei die Aufgabe zuteil, die umzusetzenden Maßnahmen am hessischen Rheinabschnitt anzustoßen sowie die Aufnahme notwendiger Daten zu kontrollieren. Zum hessischen Rheinabschnitt in Mittelhessen gehören neben dem Main und Neckar noch die Gewässer Nidda, Kinzig. Gersprenz und Weschnitz.

Im ersten Bearbeitungszyklus wurden die verschiedenen Landes-Fischereigesetzte hinsichtlich Schonzeiten und Schonmaß vereinheitlich. Zudem wurden die notwendigen Schutzmaßnahmen zum Thema derlinearen Durchgängigkeit aufgelistet. Der Fachbegriff der linearen Durchgängigkeit beschreibt die uneingeschränkte Wanderung von Fischen sowohl stromauf- als auch abwärts. Die Umsetzung dieser konkreten Maßnahmen erfolgt in Einzelverfahren, da die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt zum Schutz des Aales sind umfassende Kenntnisse zu den Vermarktungsketten des Aales. Hierbei muss jede Person/jeder Betrieb, welcher Aale erwerbsmäßig fängt und vermarktet, behördlich bekannt sein. Es ist verpflichtend, sich als Aalfänger registrieren zu lassen und jeden Aalfang entsprechend zu dokumentieren. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die §3 - 6 der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (HFischV).

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