Fischartenschutz

Aufgabenstellung

Unsere heimischen Fischbestände wurden in den vergangenen Jahrhunderten erheblich geschädigt. Insbesondere die Einleitung ungeklärter Abwässer, der Verbau von Wanderwegen und die Zerstörung von Laichplätzen führte lokal oder landesweit zum Aussterben einzelner Fischarten. Erst vor rund 25 Jahren begann man damit, die Wasserqualität und die Strukturgüte unserer Bäche, Flüsse und Ströme wieder zu verbessern, wodurch man vielerorts die Voraussetzungen für eine Erholung der Fischbestände schuf. Aufgrund der Verpflichtung zur Umsetzung europäischer Rechtsakte wie der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) oder der Wasserrahmenrichtlinie sind in den kommenden Jahren weitere Aufwertungen im Bereich Wasserqualität sowie Gewässerstruktur denkbar.

Zusätzlich werden unsere heimischen Fischbestände durch die Einschleppung und Ausbreitung nichtheimischer, invasiver Tierarten bedroht. Auch der immer weiter voranschreitende Ausbau der Wasserkraft, insbesondere der kleinen Wasserkraft, zerstört wertvolle Lebensräume der hessischen Fische. Auch die Erholung der Kormoranbestände und den dadurch lokal stark angestiegenen Prädationsdruck ist als Gefährdungsfaktor insbesondere für die Äsche zu nennen. Die verschiedensten Einleitungen sowie die darin enthaltenen Rückstände, wie zum Beispiel von Medikamenten oder Hormonen belasten unsere Gewässer und deren Bewohner ebenso wie die Erwärmung des lokalen Klimas.

Jedes dieser Themenfelder ist komplex und erfordert genaue Ursachenforschung sowie lokal abgestimmte Maßnahmen. Dabei muss sich die Verwaltung an den jeweils vorherrschenden rechtlichen und örtlichen Rahmenbedingungen orientieren.

Ziel

Ziel des Fischartenschutzes ist der Aufbau beziehungsweise der Erhalt eines heimischen Fischbestandes, welcher sich an der Größe sowie der Beschaffenheit des jeweiligen Gewässers orientiert, wie es § 2 HFischG beschreibt.

Instrumente

Die hessische Fischereiverwaltung verfügt über verschiedene Instrumente, welche helfen den  Fischartenschutz in Hessen zu gewährleisten. So können Schutzvorschriften wie zum Beispiel Fangverbote oder Schonzeiten oder auch spezielle Schonbezirke und Winterlager erlassen oder ausgerufen werden. Mit Hilfe gezielter Auflagen wird der Fischschutz im Rahmen von diversen Genehmigungsverfahren geachtet. Auch die Wiederansiedelung von heimischen Fisch-, Krebs.- und Muschelarten durch Begleitprojekte oder Finanzierung helfen beim hessischen Fischschutz. Zudem ist die finanzielle Unterstützung bei Fortbildungen im Bereichen der Gewässeruntersuchungen, Gewässerschutz und Gewässerökologie ein weiteres Instrument den Fischschutz zu fördern. Auch Maßnahmen, welche eine Verbesserung der Gewässerstruktur zur Folge haben, können durch die hessische Fischereiverwaltung gefördert werden und tragen somit zum Fischschutz bei.

Finanzierung

Die Fischereiabgabe finanziert beziehungsweise unterstützt einen großteil aller Artenhilfsmaßnahmen im aquatischen Bereich. Diese Abgabe muss jede Person beim Erwerb eines Fischereischeines tätigen. Allerdings leisten auch Fischereiausübungsberechtigte oder Fischereirechtsinhabende regelmäßig einen erheblichen Beitrag zum Schutz der heimischen Gewässer und deren Lebewesen.

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