Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der Steinkrebs besiedelte einst die quellnahen Oberläufe der Flüsse und Bäche, dennoch verschwand diese Art mit der Zeit aus seinen ursprünglichen Habitaten. Ursachen für diesen Bestandsrückgang liegen, wie beim Edelkrebs, am Verlust naturnaher Bachläufe sowie der Eintrag von Schad- und Schwebstoffen. Zusätzlich übertragen invasive Krebsarten, welche ehemals unbedacht in einige Bäche ausgesetzt wurden, die Krebspest. Gegen diese Pilzkrankheit sind diese invasiven Arten weitgehend immun, unsere heimischen Arten jedoch nicht. Heute sind nur noch etwa 20 Populationen bekannt. Der Steinkrebs ist im Anhang II EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als prioritäre Art gelistet. Nach dem hessischen Fischereirecht sind Fang und Entnahme ganzjährig verboten.
Schutzmaßnahmen – was ist zu tun?
Im Vordergrund praktischer Maßnahmen steht der Schutz der noch vorhandenen Steinkrebsvorkommen vor potenziell einwandernden invasiven Arten. Ein wichtiger Baustein zum Schutz vor einer Übertragung der Krebspest ist die Seuchenhygiene. Dazu wird eine regelmäßige Desinfektion von Angelgeräten und Watbekleidung vor Benutzung von Gewässern mit Steinkrebsbestand dringend empfohlen. Dies gilt gleichermaßen für Baumaschinen und Arbeitsgeräte, welche bei der Umsetzung von Unterhaltungs- und Baumaßnahmen in oder an Gewässern genutzt werden.
Sachstand – Planung und Praxis
Um gezieltes Vorgehen zu ermöglichen, sind genaue Kenntnisse über die jeweiligen Bestände und eventuelle Kontaktbarrieren notwendig. Hierzu sind umfassende Untersuchungen über die Ausbreitung von heimischen und nichtheimischen Arten sowie Festlegungen über den Erhalt vorhandener Wanderhindernisse erforderlich. Zusätzlich sind Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume der heimischen Arten nötig.
Eine praktische Maßnahme läuft im FFH-Gebiet 6318-307 „Oberlauf der Weschnitz und Nebenbäche“, hier werden die invasiven amerikanischen Flusskrebse durch Reusen gefangen und entnommen. Durch den intensiven Fang erhofft man sich den sogenannten Ausbreitungsdruck, der bei hohen Besiedelungsdichten herrscht, zu lindern.
Da selbst mit der Krebspest infizierte Arten schmackhaft und für den Menschen völlig unbedenklich sind, werden die gefangenen Krebse kulinarisch verwertet. Durch das Faltblatt „Hessen hilft dem Steinkrebs“ wurde die Bevölkerung im oberen Weschnitztal über die Problematik und die Erfordernisse zum Schutz des Steinkrebses informiert.
Weitere Maßnahmen wurden in den Oberläufen des Schwarzbaches und des Wickerbaches ergriffen. Zum Schutz der heimischen Arten wurde in Zusammenarbeit mit der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt vereinbart, dass dortige Wanderhindernisse nicht zurückgebaut werden. Hier sollte im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie die lineare Durchgängigkeit für den Lachs realisiert werden. Zur Lösung dieses Konflikts wurden einige Nebengewässer als Vorranggewässer für den Lachs und andere wiederum als Vorranggewässer für den Steinkrebs festgelegt. Zukünftig sollen weitere Maßnahmen an der Mümling oder der Gersprenz sowie am Schwarzbach im Taunus umgesetzt werden.