Leider werden bei einer Vielzahl von Projekten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Planungen landwirtschaftliche Flächen beansprucht, welche überdurchschnittlich gut für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind.
Die Belange der Landwirtschaft und der Agrarstruktur werden in Verfahren bei der oberen Verwaltungsebene, also den Regierungspräsidien, durch die Träger öffentlicher Belange vertreten. Hierbei werden insbesondere die folgenden Aufgaben erfüllt:
- Zusammenarbeit mit den berufsständischen Mitwirkungsorganen (Landes- und Gebietsagrarausschuss)
- Fachaufsicht über die unteren landwirtschaftlichen Fachbehörden, welche bei den jeweiligen Landkreisen angesiedelt sind
- Im Rahmen möglicher Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren verfassen die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen, welche die Belange der Landwirtschaft entsprechend schützen und bewahren.
- Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen einschließlich eigener Fachbeiträge zur Erhaltung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes werden koordiniert.