Schutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der hessischen Natur- und Kulturlandschaften. Sie sind im Bundesnaturschutzgesetz rechtlich verankert. NATURA 2000-Gebiete gehen dabei auf europäische Richtlinien zurück, alle anderen auf nationale Regelungen. Die Flächen der verschiedenartigen Gebiete können sich ganz oder teilweise überschneiden.
Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden verantwortlich für die Sicherung und das Management folgender Schutzgebiete:
-
NATURA 2000-Gebiete bestehend aus EU-Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) (§ 32 BNatSchG)
-
Naturschutzgebiete über 5 ha (§ 23 BNatSchG)
-
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG).
Auf den folgenden Seiten finden Sie dazu nähere Informationen. Über den NATUREG-VIEWER können Sie die Lage einzelner Gebiete ersehen und zugehörige Dokumente herunterladen.