Eine Wildwiese im Schutzgebiet als Lebensraum für Tiere und Pflanzen

Schutzgebiete

Schutzkategorien im Überblick

Schutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der hessischen Natur- und Kulturlandschaften. Sie sind im Bundesnaturschutzgesetz rechtlich verankert. NATURA 2000-Gebiete gehen dabei auf europäische Richtlinien zurück, alle anderen auf nationale Regelungen. Die Flächen der verschiedenartigen Gebiete können sich ganz oder teilweise überschneiden.

Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden verantwortlich für die Sicherung und das Management folgender Schutzgebiete:

  • NATURA 2000-Gebiete bestehend aus EU-Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) (§ 32 BNatSchG)

  • Naturschutzgebiete über 5 ha (§ 23 BNatSchG)

  • Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG).

Auf den folgenden Seiten finden Sie dazu nähere Informationen. Über den NATUREG-VIEWER können Sie die Lage einzelner Gebiete ersehen und zugehörige Dokumente herunterladen.

Wissenswertes

Hier finden Sie Karten und Luftbilder, Grenzen von Schutzgebieten und Biotopen, Rote Listen, Gutachten sowie viele weitere Informationen rund um den Naturschutz in Hessen.

Das Bundesnaturschutzgesetz als Rechtgrundlage für den Naturschutz in ganz Deutschland.

Naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen auf Landesebene als Ergänzung zum bundeseinheitlichen Naturschutzrecht in Form des neuen Hessischen Naturschutzgesetzes. 

Ergänzende Informationen zu Schutzgebieten in Hessen durch das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLUWFJH)

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