Mehrere Vögel auf einer Wiese, auf der teilweise Wasser steht

EU-Vogelschutzgebiete

Das Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet im Regierungsbezirk insgesamt 27 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von über 48.000 Hektar, im Folgenden aufgelistet nach Kreisen und kreisfreien Städten.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den EU-Vogelschutzgebieten im Regierungsbezirk Darmstadt, einschließlich der Anlagen 3b und 4b der Verordnung. 

Zusätzlich finden Sie zu jedem Gebiet auch den speziellen Natureg-Link um das Gebiet angezeigt zu bekommen. 

Landkreise

Bergstraße

Landkreis: Bergstraße, Groß Gerau

Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim 

Größe: 1506 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate 
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Neuntöter (Lanius collurio
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung großräumiger, teilweise nährstoffarmer Grünlandhabitate mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grünland


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
•  Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
 

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
 

Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
 

Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
 

Uferschwalbe (Riparia riparia)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden 
Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Biblis
         Gemarkung: Biblis

Flur: 7, Flurstück: 2/8, Teilblatt: 1
Die Vogelschutzgebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 211/4 in Flur 7 der Gemarkung Biblis auf den Eckpunkt von Flurstück 2 in Flur 15 der Gemarkung Nordheim.

Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau

Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Büttelborn, Gernsheim, Griesheim, Groß-Gerau, Heppenheim, Lorsch, Nauheim, Pfungstadt, Riedstadt, Trebur, Zwingenberg

Größe: 2894,2 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
•  Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)   
•  Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
 

Wachtelkönig (Crex crex)   
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)   
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
•  Erhaltung der Brutplätze
 

Rotmilan (Milvus milvus)   
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
 

Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Argarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Uhu (Bubo bubo)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, 
Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
 

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Schwarzstorch (Ciconia nigra)
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
 

Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Kornweihe (Circus cyaneus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Kranich (Grus grus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung zumindest störungarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
 

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
•  Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für 
die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
 

Kampfläufer (Philomachus pugnax)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungshabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
•  Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
 

Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
 

Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
•  Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Uferschwalbe (Riparia riparia)
•  In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete


Wachtel (Coturnix coturnix)
•  Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Wiesenpieper (Anthus pratensis)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
 

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
 

Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Grünschenkel (Tringa nebularia)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Löffelente (Anas clypeata)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Rotschenkel (Tringa totanus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
•  Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
 

Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Uferschnepfe (Limosa limosa)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
•  Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten



Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:

 

     Gemeinde: Bensheim
        Gemarkung: Langwaden

Flur: 2, Flurstück: 5, Teilblatt: 4
Der dortige Bolzplatz ist nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes.
 

Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau

Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim, 

Größe: 1779 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
 

Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen mit einem geeineten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Dohle (Corvus monedula)
•  Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
 

Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate

Gemeinde: Lampertheim

Größe: 515,6 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitat
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld


Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Weichholzauen und Röhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrädern


Purpurreiher (Ardea purpurea)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasenmit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
 

Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Fischadler (Pandion haliaetus)
•  Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
 

Kampfläufer (Philomachus pugnax)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
 

Kornweihe (Circus cyaneus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen 
Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Rohrdommel (Botaurus stellaris)
•  Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
 

Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Singschwan (Cygnus cygnus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
 

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate insbesondere der Schlafplätze
 

Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
 

Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben


Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
 

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, 
einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)


Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 

Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate insbesondere der Schlafplätze
 

Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
 

Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Rotschenkel (Tringa totanus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Saatgans (Anser fabalis)
•  Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
 

Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Uferschnepfe (Limosa limosa)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
 

Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik


Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
 

Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
 

Grünschenkel (Tringa nebularia)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
•  Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
 

Blässgans (Anser albifrons)
•  Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
 

 

Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Fürth, Heppenheim

Größe: 33 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Uhu (Bubo bubo)
•  Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete


Wanderfalke (Falco peregrinus)
•  Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
•  Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
•  Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Gemeinde: Bürstadt, Einhausen, Lampertheim, Lorsch, Viernheim, 

Größe: 5509,6 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Brachpieper (Anthus campestris)
•  Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten Sträuchern und Gebüschgruppen
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen und Bruthabitaten


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
•  Erhaltung großflächiger, lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
•  Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von waldnahen Magerrasen-, Ödland-, Heide- und Brachflächen insbesondere auf trocken-sandigen Standorten der Niederungen
 

Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wiedehopf (Upupa epops)
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
 

Dohle (Corvus monedula)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
 

Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
 

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
•  Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
•  Erhaltung von offenen Rohböden
 

Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Einhausen
        Gemarkung: Klein-Hausen

Flur: 13, Flurstück: 3/3, Teilblatt: 1
Die Vogelschutzgebietsgrenze am nordöstlichen Ende des Gebietes verläuft als gerade Verbindung vom Rechtswert 3467086 und Hochwert 5502917 im Westen zum Rechtswert 3467342 und Hochwert 5502912 im Osten. Der dortige Sportplatz ist nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes.

 Gemeinde: Hirschhorn, Neckarsteinach, Michelbuch

Größe: 1267 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Emöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
 

Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
 

Wanderfalke (Falco peregrinus)
•  Erhaltung von Brutplätzen in Felsen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitat
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
 

Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 

Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Hirschhorn
        Gemarkung: Hirschhorn

Flur: 2, Flurstück: 378/1, Teilblatt: 1
Die Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der südwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 585/7 in Flur 2 der Gemarkung Hirschhorn.
 

     Gemeinde: Neckarsteinach
        Gemarkung: Neckarsteinach

Flur: 17, Flurstück: 148/22, Teilblatt: 4
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach.
 

Flur: 17, Flurstück: 134/1, Teilblatt: 4
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach


Flur: 5, Flurstück: 1, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte.


Flur: 7, Flurstück: 99/11, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 6, Flurstück: 3, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 6, Flurstück: 2/2, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 6, Flurstück: 1, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 3, Flurstück: 75/1, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 3, Flurstück: 124, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

     Gemeinde: Hirschhorn
        Gemarkung: Hirschhorn

Flur: 22, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 23, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder 
Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, 
folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des 
Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 24, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 17, Flurstück: 1/16, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 8, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

Flur: 18, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte, wobei der Weg nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
 

     Gemeinde: Neckarsteinach
        Gemarkung: Neckarhausen

Flur: 1, Flurstück: 13/1, Teilblatt: 5
Die Grenze des Gebietes verläuft auf Flurstück 13/1 als gerade Verlängerung der südöstlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 97 in Flur 4 Gemarkung Neckarsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die westliche Grundstücksgrenze von Flurstück 115/12 in Flur 1, Gemarkung Neckarhausen

Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Babenhausen

Größe: 85,7 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Brachpieper (Anthus campestris)
•  Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen


Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
•  Erhaltung von starkholzreichen Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
•  Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
•  Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben


Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
•  Erhaltung von offenen Rohböden im Abbaugebiet


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Babenhausen
        Gemarkung: Babenhausen
 

Flur: 25, Flurstück: 91, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung im Nordwesten des Gebietes entspricht der Verlängerung des südlichen Randes der Start- und Landebahn bis zur Landesstraße 3117. Die Fahrbahnverbreiterung am Ende des Wendehammers, die nicht innerhalb des Gebietes liegt, bleibt hierbei unberücksichtigt.

Landkreis: Offenbach, Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Babenhausen, Dietzenbach, Dreieich, Heustenstamm, Mainhausen, Rodgau, Seligenstadt 

Größe: 5901 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
•  Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
•  Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von waldnahen Magerrasen-, Ödland-, Heide- und Brachflächen, insbesondere auf trocken-sandigen Standorten der Niederungen


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich sowie jagdlich genutzten Bereichen


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung strukturreichen Offenlandes mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werden
den Bewirtschaftung
•  Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Gemeinde: Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Münster, Otzberg, Reinheim

Größe: 3232 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Brachpieper (Anthus campestris)
• Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
 

Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Wiesenweihe (Cicus pygagus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze


Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltungvon Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
 

Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze


Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Wiesenweihe (Circus pygargus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
• Erhalt und Sicherung des Bruterfolgs der jährlich wechselnden Brutplätze auf den Ackerflächen
 

Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
 

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
 

Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
 

Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges


Merlin (Falco columbarius)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
 

Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
 

Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
 

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
 

Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
 

Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
 

Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
 

Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
 

Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
 

Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
 

Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
 

Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
 

Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
 

Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
 

Dohle (Corvus monedula)
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft
 

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes durch Rückhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
 

Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
 

Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
 

Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
 

Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
 

Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
 

Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Raubwürger (Lanius excubitor)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
 

Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Saatgans (Anser fabilis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter


Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
 

Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Uferschnepfe (Limosa limosa)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Landkreis: Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis

Gemeinde: Breuberg, Groß-Umstadt, Höchst, Mühltal,

Größe: 49 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Uhu (Bubo bubo)
•  Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Wanderfalke (Falco peregrinus)
•  Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

 

Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Mühltal
        Gemarkung: Nieder-Ramstadt

Flur: 1, Flurstück: 1044/10, Teilblatt: 5
Soweit die Grenze nicht der Flurstücksgrenze folgt, orientiert sie sich nördlich der Steinbruchzufahrt an den Gebäudefluchtlinien und der jeweiligen Verlängerung dieser Linien. Entlang des Parkplatzes folgt sie dem Weg der vom Steinbruch zum Parkplatz führt und orientiert sich entlang des Parkplatzes an der Böschungsunterkante. Am südlichen Ende des Parkplatzes folgt die Grenze dem zunächst nach Süden und später nach Westen verlaufenden Weg bis sie wieder auf die Grenze des Flurstücks trifft. Der Weg ist nicht Bestandteil des Schutzgebietes.
 

     Gemeinde: Groß-Umstadt
        Gemarkung: Heubach

Flur: 3, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 2
Die unmittelbar an der Grenze liegenden, mit Gebäuden überbauten Flächen sind nicht Teil des Vogelschutzgebietes.

Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau

Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Büttelborn, Gernsheim, Griesheim, Groß-Gerau, Heppenheim, Lorsch, Nauheim, Pfungstadt, Riedstadt, Trebur, Zwingenberg

Größe: 2894,2 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
•  Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)   
•  Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
 

Wachtelkönig (Crex crex)   
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)   
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
•  Erhaltung der Brutplätze
 

Rotmilan (Milvus milvus)   
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
 

Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Argarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Uhu (Bubo bubo)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, 
Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
 

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Schwarzstorch (Ciconia nigra)
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
 

Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Kornweihe (Circus cyaneus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Kranich (Grus grus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung zumindest störungarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
 

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
•  Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für 
die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
 

Kampfläufer (Philomachus pugnax)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungshabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
•  Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
 

Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
 

Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
•  Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Uferschwalbe (Riparia riparia)
•  In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete


Wachtel (Coturnix coturnix)
•  Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Wiesenpieper (Anthus pratensis)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
 

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
 

Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Grünschenkel (Tringa nebularia)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Löffelente (Anas clypeata)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Rotschenkel (Tringa totanus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
•  Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
 

Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Uferschnepfe (Limosa limosa)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
•  Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten

Groß-Gerau

Gemeinde: Frankfurt, Kelsterbach, Hattersheim

Größe: 185,4 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Zwergsäger (Mergus albellus)
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Saatkrähe (Corvus frugilegus)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybabtus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Gemeinde: Ginsheim-Gustavsburg, Trebur

Größe: 771 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitat
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen 
und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze


Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
•  Erhaltung von Feuchtgebieten im Wald


Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
•  Erhaltung der Brutplätze


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Fischadler (Pandion haliaetus)
•  Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen


Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
•  Erhaltung von magerem Grünlanddurch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 

Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate in fischereilich nicht oder nur nachrangig genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Gemeinde: Nauheim, Rüsselsheim

Größe: 545 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
•  Erhaltung trockener Ödland- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laubmischwäldern mit Eichen mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
•  Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen,Schneisen und Lichtungen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Wiedehopf (Upupa epops)
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Landkreis: Groß-Gerau, Frankfurt am Main

Gemeinde: Frankfurt, Groß Gerau, Rüsselheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Kelsterbach, Büttelborn

Größe: 4105,6 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Brachpieper
•  Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze


Schwarzmilan (Milvus migrans) 
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichem Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen


Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
•  Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Wachtelkönig (Crex crex)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen


Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Bekassine (gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen


Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen


Kiebitz (vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit


Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von kurzrasigen, trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
•  Erhaltung störungsarmer Bruthabitate


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Offenlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen


Wachtel (Coturnix coturnix)
•  Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
•  Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Wiedehopf (Upupa epops)
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
•  Erhaltung von Kopfweidenbeständen und Streuobstwiesen
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Gemeinde: Biebesheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Stockstadt, Trebur
 
Größe: 6209 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
•  Erhaltung der Brutplätze


Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze


Uhu (Bubo bubo)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwickungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichem Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Seidenreiher (Egretta garzetta)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung störungsfreier oder störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Singschwan (Cygnus cygnus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
 

Sumpfohreule (Asio flammeus)
•  Erhalt nasser Wiesen und reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
•  Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete


Kampfläufer (Philomachus pugnax)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung störungsfreier Rastgebiete


Schwarzstorch (Ciconia nigra)
•  Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
 

Fischadler (Pandion haliaetus)
•  Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
 

Kornweihe (Circus cyaneus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Kranich (Grus grus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges


Merlin (Falco columbarius)
•  Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Purpurreiher (Ardea purpurea)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten
 

Rohrdommel (Botaurus stellaris)
•  Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
•  Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
 

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate und insbesondere der Schlafplätze
 

Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
•  Erhaltung Nahrungshabitaten


Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
 

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben


Uferschwalbe (Riparia riparia)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete


Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
 

Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
 

Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von offenen Rohböden insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
•  Erhaltung störungsarmer Bruthabitate


Wachtel (Coturnix coturnix)
•  Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
•  Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
 

Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Grünschenkel (Tringa nebularia)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate und insbesondere der Schlafplätze
 

Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Saatgans (Anser fabalis)
•  Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter


Schellente (Bucephala clangula)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Uferschnepfe (Limosa limosa)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergsäger (Mergus albellus)
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Eiderente (Somateria mollissima)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
 

Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik


Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Raubwürger (Lanius excubitor)
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rotschenkel (Tringa totanus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Saatkrähe (Corvus frugilegus)
•  Erhaltung von Nahrungshabitaten und Rastgebieten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen


Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
•  Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Zwergstrandläufer (Calidris minuta)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
 

Blässgans (Anser albifrons)
•  Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:

 

     Gemeinde: Riedstadt
        Gemarkung: Erfelden

Flur: 13, Flurstück: 49, Teilblatt: 2
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der dortigen Querbuhne entlang der Längsbuhne bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.


     Gemeinde: Riedstadt
        Gemarkung: Leeheim

Flur: 10, Flurstück: 138, Teilblatt: 2
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der Querbuhne entlang der Längsbuhne auf Flurstück 49 in Flur 13 der Gemarkung Erfelden bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.

Landkreis: Bergstraße, Groß Gerau

Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim

Größe: 1506 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate 
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Neuntöter (Lanius collurio
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung großräumiger, teilweise nährstoffarmer Grünlandhabitate mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grünland


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
•  Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
 

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
 

Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
 

Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
 

Uferschwalbe (Riparia riparia)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden 
Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Gernsheim
        Gemarkung: Gernsheim

Flur: 2, Flurstück: 3, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes entspricht dort der Abgrenzung des Naturschutzgebietes Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim, veröffentlicht im Staatsanzeiger 9/97, S. 724

Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau

Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Büttelborn, Gernsheim, Griesheim, Groß-Gerau, Heppenheim, Lorsch, Nauheim, Pfungstadt, Riedstadt, Trebur, Zwingenberg

Größe: 2894,2 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
 

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
•  Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)   
•  Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
 

Wachtelkönig (Crex crex)   
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)   
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
•  Erhaltung der Brutplätze
 

Rotmilan (Milvus milvus)   
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
 

Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
 

Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Argarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Uhu (Bubo bubo)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, 
Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
 

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Schwarzstorch (Ciconia nigra)
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
 

Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Kornweihe (Circus cyaneus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
 

Kranich (Grus grus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung zumindest störungarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
 

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
•  Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für 
die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
 

Kampfläufer (Philomachus pugnax)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungshabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
•  Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Grauammer (Emberiza calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
 

Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
 

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
 

Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
•  Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Uferschwalbe (Riparia riparia)
•  In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete


Wachtel (Coturnix coturnix)
•  Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Wiesenpieper (Anthus pratensis)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
 

Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
 

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
 

Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Grünschenkel (Tringa nebularia)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Löffelente (Anas clypeata)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Rotschenkel (Tringa totanus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
•  Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
 

Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Uferschnepfe (Limosa limosa)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
 

Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
•  Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
 

Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten

Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau

Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim, 

Größe: 1779 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
 

Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen mit einem geeineten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
 

Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Dohle (Corvus monedula)
•  Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
 

Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

    Gemeinde: Gernsheim
        Gemarkung: Gernsheim

Flur: 19, Flurstück: 1/13, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.

Main-Kinzig-Kreis

Gemeinde: Altenstadt, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Büdingen, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Hungen, Karben, Lich, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt

Größe: 10690 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen


Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen


Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wiesenweihe (Circus pygargus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
• Erhalt und Sicherung des Bruterfolgs der jährlich wechselnden Brutplätze auf den Ackerflächen


Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
• Erhaltung von großen Schilfröhrichten mit ausgeprägter Knickschicht und tiefer im Wasser stehenden Verlandungsgesellschaften


Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)
• Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten 


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung eine den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen

 


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Singschwan (Cygnus cygnus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen


Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Merlin (Falco columbarius)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften


Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges


Seeadler (Haliaeetus albicilla)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Sumpfohreule (Asio flammeus)
• Erhalt nasser Wiesen und reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten 


Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode


Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten


Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften


Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden


Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete


Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete


Ohrentaucher (Podiceps auritus)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer während der Rastperiode 


Flußseeschwalbe (Sterna hirundo)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)


Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters


Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete


Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben


Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit


Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,
Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete


Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)


Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Pufferzonen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen

 


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate


Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters


Raubwürger (Lanius excubitor)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen 


Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Saatgans (Anser fabalis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereichen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
 

Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Rastgebiete


Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate


Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker


Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• bei sekundärer Ausprägung größerer Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten


Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Kolbenente (Netta rufina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Nidderau
        Gemarkung: Ostheim

Flur: 8, Flurstück: 8, Teilblatt: 14
In der Gemarkung Ostheim, Flur 8 Nr.8, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Grenze des Naturschutzgebietes „Buschwiesen von Höchst“ (StAnz 8/1982 S. 397)
 

Gemeinde: Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Gutsbezirk Spessart, Jossgrund, Schlüchtern, Sinntal, Steinau an der Straße

Größe: 8495 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Rauhfußkauz (Aegolius funereus)
• Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen


Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen


Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen


Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
• Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren


Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze


Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik

 


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters


Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Bad Orb
        Gemarkung: Orb
 

Flur: 53, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 6,2
In der Gemarkung Orb, Flur 53 Nr. 1/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie in der Waldabteilung 144 A dem östlichsten Forstweg der Forstgrundkarte

Flur: 56, Flurstück: 28/3, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 28/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 57 und 65


Flur: 56, Flurstück: 28/5, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 28/5, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte


Flur: 56, Flurstück: 30, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 30, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte


Flur: 56, Flurstück: 32/2, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 32/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte


Flur: 56, Flurstück: 34, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 34, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte


Flur: 56, Flurstück: 35, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 35, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte


Flur: 56, Flurstück: 36, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 36, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 60, Flurstück: 13, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 60 Nr. 13, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 58 und 66
 

Flur: 62, Flurstück: 14/1, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 14/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 92 und 91


Flur: 62, Flurstück: 6/1, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 6/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie in der Waldabteilung 143 dem Forstweg der Forstgrundkarte


Flur: 62, Flurstück: 7, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 7, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 133 und 123 sowie zwischen den Waldabteilungen 142 und 124


Flur: 62, Flurstück: 8, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 8, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 123 und 133


     Gemeinde: Gutsbezirk Spessart
        Gemarkung: Spessart 


Flur: 1, Flurstück: 129/6, Teilblatt: 7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 129/6, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 1, Flurstück: 130/1, Teilblatt: 7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 130/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 1, Flurstück: 131, Teilblatt: 3,7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 131, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 1, Flurstück: 132/5, Teilblatt: 3,7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 132/5, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 1, Flurstück: 99, Teilblatt: 7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 99, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 11, Flurstück: 248/45, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Spessart, Flur 11 Nr. 248/45, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen
Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 11, Flurstück: 43/3, Teilblatt: 1,5
In der Gemarkung Spessart, Flur 11 Nr. 43/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 12, Flurstück: 3/35, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Spessart, Flur 12 Nr. 3/35, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 12, Flurstück: 5, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Spessart, Flur 12 Nr. 5, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 2, Flurstück: 79/1, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 79/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 2, Flurstück: 8/1, Teilblatt: 3,7
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 8/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 2, Flurstück: 8/2, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 8/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 3, Flurstück: 2, Teilblatt: 2
In der Gemarkung Spessart, Flur 3 Nr. 2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 3, Flurstück: 6, Teilblatt: 2
In der Gemarkung Spessart, Flur 3 Nr. 6, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 6, Flurstück: 12, Teilblatt: 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 12, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 6, Flurstück: 13, Teilblatt: 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 13, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 6, Flurstück: 33/1, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 33/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 6, Flurstück: 34/2, Teilblatt: 4,3
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 34/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 7, Flurstück: 9/4, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 9/4, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 7, Flurstück: 120, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 120, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 7, Flurstück: 130/1, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 130/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 7, Flurstück: 54/1, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 54/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 7, Flurstück: 140, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr.140, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 8, Flurstück: 47, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 47, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 8, Flurstück: 50, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 50, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

     Gemeinde: Sinntal
        Gemarkung: Breunings
 

Flur: 10, Flurstück: 3/2, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Breunings, Flur 10 Nr. 3/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 10, Flurstück: 8, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Breunings, Flur 10 Nr. 8, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

     Gemeinde:Jossgrund
        Gemarkung: Lettgenbrunn 


Flur: 12, Flurstück: 10, Teilblatt: 7,6
In der Gemarkung Lettgenbrunn, Flur 12 Nr. 10, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Flur: 12, Flurstück: 12, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Lettgenbrunn, Flur 12 Nr. 12, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

     Gemeinde: Sinntal
        Gemarkung: Neuengronau


Flur: 8, Flurstück: 4, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Neuengronau, Flur 8 Nr. 4, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
 

Gemeinde: Hanau, Maintal, Mühlheim, Offenbach, 

Größe: 126,4 ha
 

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern,
stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Moorente (Aythya nyroca)
• Erhaltung von schilfreichen Flachgewässern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten


Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

 


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate
• Erhaltung störungsarmer der Schlafplätze 


Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Kormoran (Phalacrocorax carbo)

• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nährund Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Bergente (Aythya marila)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:

keine

Gemeinde: Büdingen, Gelnhausen, Linsengericht

Größe: 26 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Linsengericht
        Gemarkung: Großenhausen 


Flur: 17, Flurstück: 97/3, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Großenhausen, Flur 17 Nr. 97/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie in der Waldabteilung 90 A dem östlichen Waldweg

Odenwaldkreis

Landkreis: Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis

Gemeinde: Breuberg, Groß-Umstadt, Höchst, Mühltal, 

Größe: 49 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Uhu (Bubo bubo)
•  Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
 

Wanderfalke (Falco peregrinus)
•  Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

 

Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Breuberg
        Gemarkung: Hainstadt

Flur: 1, Flurstück: 74/2, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich zunächst an der geradlinigen Verlängerung der von der Landesstraße nach Norden führenden Westgrenze des Flurstücks Flur 4 Nr. 72/1 bis diese auf einen ausgebauten Waldweg trifft. Von dort aus verläuft die Grenze entlang des o.g. Waldweges bis sie auf die Nordostgrenze des Flurstücks 74/2 trifft.

Gemeinde: Beerfelden, Erbach, Hesseneck, Michelstadt, Sensbachtal

Größe: 8940 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)
 

Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
•  Erhaltung von starkholzreichen Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 

Rauhfußkauz (Aegolius funereus)
•  Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
 

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
•  Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
 

Wanderfalke (Falco peregrinus)
•  Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
•  Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
•  Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

 

Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Sensbachtal
        Gemarkung: Ober-Sensbach

Flur: 12, Flurstück: 14, Teilblatt: 3
Von Westen her kommend orientiert sich die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes am Waldrand bis diese auf die südliche Grenze 
dieses Flurstücks trifft.
 

     Gemeinde: Beerfelden
        Gemarkung: Gammelsbach

Flur: 17, Flurstück: 197/1, Teilblatt: 5
Die Abgrenzung des Gebietes orientiert sich am Waldrand. Das südlich gelegene kleine Waldstück ist nicht Teil des Schutzgebietes.

Offenbach

Gemeinde: Hanau, Maintal, Mühlheim, Offenbach,

Größe: 126,4 ha
 

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern,
stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Moorente (Aythya nyroca)
• Erhaltung von schilfreichen Flachgewässern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten


Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

 


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate
• Erhaltung störungsarmer der Schlafplätze 


Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Kormoran (Phalacrocorax carbo)

• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nährund Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Bergente (Aythya marila)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:

keine

Gemeinde: Mainhausen

Größe: 94 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Rohrdommel (Botaurus stellaris)
•  Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten


Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Prachttaucher (Gavia arctica)
•  Erhaltung von naturnahen Bereichen an Großgewässern
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen gegenüber intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode


Sterntaucher (Gavia stellata)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Gewässer zur Zeit des Vogelzuges und im Winter


Zwergsäger (Mergus albellus)
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Ohrentaucher (Podiceps auritus)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer während der Rastperiode


Flußseeschwalbe (Sterna hirundo)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate
•  Erhaltung störungsarmer der Schlafplätze


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Eiderente (Somateria mollissima)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
•  Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Bergente (Aythya marila)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Schellente (Bucephala clangula)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Samtente (Melanitta fusca)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Kolbenente (Netta rufina)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
•  Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Mainhausen
        Gemarkung: Mainflingen


Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes „Bong‘sche Kiesgrube und Mainufer bei Mainflingen“, veröffentlicht im Staatsanzeiger 51/99, S. 3777

Gemeinde: Mainhausen, 

Größe: 15,6 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt.
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
•  Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Zwergtaucher (Tachybabtus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Landkreis: Offenbach, Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Babenhausen, Dietzenbach, Dreieich, Heustenstamm, Mainhausen, Rodgau, Seligenstadt

Größe: 5901 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
•  Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
•  Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von waldnahen Magerrasen-, Ödland-, Heide- und Brachflächen, insbesondere auf trocken-sandigen Standorten der Niederungen


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich sowie jagdlich genutzten Bereichen


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung strukturreichen Offenlandes mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werden
den Bewirtschaftung
•  Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Rheingau-Taunus-Kreis

Gemeinde: Lorch, Rüdesheim

Größe: 845 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
 

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz Richtlinie

Brutvogel (B)


Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von kurzrasigen, trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesesteinstützmauern
• Erhaltung störungsarmer Bruthabitate


Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen


Zaunammer (Emberiza cirlus)
• Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen, Trockenmauern und einzelnen Gehölzen


Zippammer (Emberiza cia)
• Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen, Trockenmauern und einzelnen Gehölzen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Lorch
        Gemarkung: Lorchhausen


Flur: 7, Flurstück: 107/78, Teilblatt: 1
Von der Nordostecke des Flurstücks Gemarkung Lorchhausen Flur 7 Nr. 102/1 folgt die Grenze dem Forstweg in Flurstück 107/78 nach Süden und Osten bis zum Auftreffen auf das Flurstück Flur 7 Nr. 109/95


     Gemeinde: Lorch
        Gemarkung: Lorch


Flur: 85, Flurstück: 14/3, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft von der Nordostecke des Flurstücks Gemarkung Lorch Flur 85 Nr. 209 gerade nach Norden bis zur Süd-Westecke des Grundstücks Flur 96 Nr. 7

Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Gemeinde: Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf, Wiesbaden

Größe: 1675 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung trockener Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit 


Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
•  Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Wachtelkönig (Crex crex)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen


Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
•  Erhaltung der Brutplätze


Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Fischadler (Pandion haliaetus)
•  Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden


Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Kampfläufer (Philomachus pugnax)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung störungsfreier Rastgebiete


Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Rohrdommel (Botaurus stellaris)
•  Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit einem zumindest störungsarmen Umfeld


Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Weißstorch (Ciconia ciconia)

•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland


Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Zwergsäger (Mergus albellus)
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
 

Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
•  Erhaltung von Nahrungshabitaten


Saatkrähe (Corvus frugilegus)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Zwergstrandläufer (Calidris minuta)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jadglich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Bergente (Aythya marila)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Blässgans (Anser albifrons)
•  Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik


Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Grünschenkel (Tringa nebularia)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker


Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kolbenente (Netta rufina)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Löffelente (Anas clypeata)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rotschenkel (Tringa totanus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate


Schellente (Bucephala clangula)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Trauerente (Melanitta nigra)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
•  Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Lorch,
        Gemarkung: Lorch


Flur: 74, Flurstück: 3/4, Teilblatt: 1
Die Grenze des Vogelschutzgebietes quert den Rheinstrom von der Nordspitze des Flurstücks Gemarkung Lorch Flur 74 Nr. 6/2 nach Nordosten bis zum Auftreffen auf die vermessene Uferlinie in Höhe der Südostspitze des Flurstücks Flur 66 Nr. 97/23

Wetteraukreis

Gemeinde: Altenstadt, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Büdingen, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Hungen, Karben, Lich, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt

Größe: 10690 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen


Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen


Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wiesenweihe (Circus pygargus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
• Erhalt und Sicherung des Bruterfolgs der jährlich wechselnden Brutplätze auf den Ackerflächen


Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
• Erhaltung von großen Schilfröhrichten mit ausgeprägter Knickschicht und tiefer im Wasser stehenden Verlandungsgesellschaften


Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)
• Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten 


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung eine den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen

 


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Singschwan (Cygnus cygnus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen


Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Merlin (Falco columbarius)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften


Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges


Seeadler (Haliaeetus albicilla)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Sumpfohreule (Asio flammeus)
• Erhalt nasser Wiesen und reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten 


Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode


Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten


Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften


Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden


Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete


Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete


Ohrentaucher (Podiceps auritus)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer während der Rastperiode 


Flußseeschwalbe (Sterna hirundo)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)


Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters


Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete


Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben


Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit


Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand


Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit


Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,
Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete


Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)


Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Pufferzonen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen

 


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate


Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters


Raubwürger (Lanius excubitor)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen 


Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Saatgans (Anser fabalis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereichen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
 

Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Rastgebiete


Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate


Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker


Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• bei sekundärer Ausprägung größerer Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten


Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Kolbenente (Netta rufina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen

 


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


Landkreis: Wetteraukreis, Gemeinde: Wölfersheim
Gemarkung: Berstadt
Flur: 11, Flurstück: 71, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Berstadt, Flur 11, Flurstück 71, verläuft die Gebietsgrenze entlang der unteren Böschungskante zwischen Gartenbaugelände und Feuchtweide vom Rechtswert 3492394 / Hochwert 5586314 in gerader Linie zum Rechtswert 3492578 / Hochwert 5586315.

Gemeinde: Büdingen, Gelnhausen, Linsengericht

Größe: 26 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate

Kreisfreie Städte

Darmstadt

Gemeinde: Darmstadt

Größe: 318 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Brachpieper (Anthus campestris)
•  Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
 

Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
 

Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
 

Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichem Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 

Dohle (Corvus monedula)
•  Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
•  Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen
 

Grauammer (Emberzia calandra)
•  Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
•  Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
•  Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
 

Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
 

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen
•  Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
 

Wendehals (Jynx torquila)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
•  Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
 

Wiedehopf (Upupa Epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
 

 

Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Gemeinde: Darmstadt

Größe: 342 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen


Wendehals (Jynx torquila)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
• Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
• Erhaltung von Streuobstwiesen


Wiedehopf (Upupa epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
 

 

Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Frankfurt am Main

Gemeinde: Frankfurt, Kelsterbach, Hattersheim

Größe: 185,4 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Zwergsäger (Mergus albellus)
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Saatkrähe (Corvus frugilegus)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zwergtaucher (Tachybabtus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Landkreis: Groß-Gerau, Frankfurt am Main

Gemeinde: Frankfurt, Groß Gerau, Rüsselheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Kelsterbach, Büttelborn 

Größe: 4105,6 ha

Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Brachpieper
•  Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Heidelerche (Lullula arborea)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rotmilan (Milvus milvus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
•  Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze


Schwarzmilan (Milvus migrans) 
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit


Schwarzspecht (Dryocopus martius)
•  Erhaltung von strukturreichem Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
•  Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen


Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
•  Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Wachtelkönig (Crex crex)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen


Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Bekassine (gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen


Hohltaube (Columba oenas)
•  Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen


Kiebitz (vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit


Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von kurzrasigen, trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
•  Erhaltung störungsarmer Bruthabitate


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhaltung der strukturreichen Offenlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen


Wachtel (Coturnix coturnix)
•  Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
•  Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate


Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand


Wendehals (Jynx torquilla)
•  Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
•  Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen


Wiedehopf (Upupa epops)
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
•  Erhaltung von Kopfweidenbeständen und Streuobstwiesen
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Wiesbaden

Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Gemeinde: Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf, Wiesbaden

Größe: 1675 ha


Anlage 3b – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Blaukehlchen (Luscinia svecica)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Eisvogel (Alcedo atthis)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.


Grauspecht (Picus canus)
•  Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
•  Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik


Mittelspecht (Dendrocopos medius)
•  Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
•  Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
•  Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
•  Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld


Neuntöter (Lanius collurio)
•  Erhaltung trockener Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
•  Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern


Rohrweihe (Circus aeruginosus)
•  Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit 


Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
•  Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Wachtelkönig (Crex crex)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen


Weißstorch (Ciconia ciconia)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
•  Erhaltung der Brutplätze


Wespenbussard (Pernis apivorus)
•  Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
•  Erhaltung von Horstbäumen
•  Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
•  Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
•  Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze


Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Fischadler (Pandion haliaetus)
•  Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden


Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Kampfläufer (Philomachus pugnax)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
•  Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
•  Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung störungsfreier Rastgebiete


Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate


Rohrdommel (Botaurus stellaris)
•  Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten


Schwarzmilan (Milvus migrans)
•  Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit einem zumindest störungsarmen Umfeld


Silberreiher (Egretta alba)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Weißstorch (Ciconia ciconia)

•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland


Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
•  Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Zwergsäger (Mergus albellus)
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
•  Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutvogel (B)


Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
•  Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
•  Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes


Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen


Baumfalke (Falco subbuteo)
•  Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
•  Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate


Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase


Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
•  Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
•  Erhaltung von Streuobstwiesen


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung der Brutkoloniestandorte
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
 

Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
•  Erhaltung von Nahrungshabitaten


Saatkrähe (Corvus frugilegus)
•  Erhaltung der Brutkolonien
•  Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen


Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
•  Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
•  Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Zug- (Z) und Rastvogel (R)


Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer


Zwergstrandläufer (Calidris minuta)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jadglich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter


Bekassine (Gallinago gallinago)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
•  Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
•  Erhaltung des Offenlandcharakters


Bergente (Aythya marila)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Blässgans (Anser albifrons)
•  Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
•  Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
•  Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten


Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik


Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Gänsesäger (Mergus merganser)
•  Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität


Graugans (Anser anser)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Graureiher (Ardea cinerea)
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Großer Brachvogel (Numenius arquata)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Grünschenkel (Tringa nebularia)
•  Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Haubentaucher (Podiceps cristatus)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kiebitz (Vanellus vanellus)
•  Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
•  Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
•  Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
•  Erhaltung des Offenlandcharakters
•  Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker


Knäkente (Anas querquedula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kolbenente (Netta rufina)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Kormoran (Phalacrocorax carbo)
•  Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze


Krickente (Anas crecca)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Lachmöwe (Larus ridibundus)
•  Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Löffelente (Anas clypeata)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
•  Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten


Pfeifente (Anas penelope)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Reiherente (Aythya fuligula)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Rotschenkel (Tringa totanus)
•  Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
•  Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate


Schellente (Bucephala clangula)
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
•  Erhaltung von Ufergehölzen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Schnatterente (Anas strepera)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation


Spießente (Anas acuta)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Tafelente (Aythya ferina)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Trauerente (Melanitta nigra)
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
•  Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken


Wasserralle (Rallus aquaticus)
•  Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
•  Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand


Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
•  Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
•  Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
•  bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
•  Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
•  Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen


Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Wiesbaden
        Gemarkung: Schierstein 


Flur: 28, Flurstück: 10/50, Teilblatt: 6
Die Grenze des Vogelschutzgebietes wird gebildet durch die Verlängerung der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken Gemarkung Schierstein Flur 28 Nr. 23/10 und 10/68 in Nordsüdrichtung 100 m in den Rheinstrom hinein. Sie verläuft ab dort im Rheinstrom aufwärts, jeweils im Abstand von 100 m zur vermessenen hessischen Uferlinie bis zur Schiersteiner Brücke im Grundstück Gemarkung Kastel Flur 20 Nr. 10/1


        Gemarkung: Kastel


Flur: 20, Flurstück: 11/1, Teilblatt: 7
Die Grenze verläuft im Rheinstrom im Abstand von jeweils 100 m zur vermessenen Uferlinie


        Gemarkung: Biebrich


Flur: 38, Flurstück: 1/43, Teilblatt: 7
Die Grenze verläuft im Rheinstrom im Abstand von jeweils 100 m zur vermessenen Uferlinie bis zur Schiersteiner Brücke und dort zum Ufer zurück bis zum Auftreffen auf das Flurstück Gemarkung Kastel Flur 1 Nr. 7/2


        Gemarkung: Kastel


Flur: 20, Flurstück: 10/1, Teilblatt: 7
Die Grenze verläuft im Rheinstrom im Abstand von jeweils 100 m zur vermessenen Uferlinie bis zur Schiersteiner Brücke und dort zum Ufer zurück bis zum Auftreffen auf das Flurstück Gemarkung Kastel Flur 1 Nr. 7/2

 
        Gemarkung: Kostheim


Flur: 15, Flurstück: 34/2, Teilblatt: 8
Die Ostgrenze wird gebildet durch die Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks Gemarkung Kostheim Flur 15 Nr. 25/1 durch den Rheinstrom bis zum Auftreffen auf die politische Grenze zum Kreis Groß-Gerau

Schlagworte zum Thema