Ein Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling sitzt auf einer Wiesenknopfblüte.

Natura 2000

Europäisches Schutzgebietssystem

Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten. Darin sollen bestimmte Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung in einem günstigen Erhaltungszustand bewahrt und erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden. Das Netz besteht aus

  • Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten
    Schutzgüter sind Lebensraumtypen des Anhangs I sowie Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union
  • EU-Vogelschutzgebieten (VSG)
    Schutzgüter sind Vogelarten des Anhangs I sowie wandernde Vogelarten des Artikels 4 (2) der europäischen Vogelschutz-Richtlinie

Natura 2000-Gebiete in Hessen

In Hessen sind die Natura 2000-Gebiete durch bezirksweite Verordnungen der drei Regierungspräsidien rechtlich gesichert. Jedes Gebiet ist genau abgegrenzt und mit den zu beachtenden Schutzgütern und Erhaltungszielen beschrieben.

Diese Angaben sind im sogenannten Natureg Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Karten- und Textform öffentlich zugänglich. Über die Natura 2000-Gebiete hinaus sind im Natureg Viewer auch Schutzgebiete anderer Kategorien vermerkt, zum Beispiel Natur- oder Landschaftsschutzgebiete.

Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt

Die Natura 2000-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster setzt sich aus einem allgemeinen Verordnungstext und den folgenden Anlagen zusammen:

  • Anlage 1a Abgrenzungskarten der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete);
  • Anlage 1b Abgrenzungskarten der Europäischen Vogelschutzgebiete;
  • Anlage 2 Übersichtskarte;
  • Anlage 3a Erhaltungsziele (EHZ) der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung;
  • Anlage 3b Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete;
  • Anlage 4a ergänzende textliche Beschreibung der Abgrenzung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EBA);
  • Anlage 4b ergänzende textliche Beschreibung der Abgrenzung der Europäischen Vogelschutzgebiete;
  • Anlage 5 Liste der regierungsbezirksübergreifenden Natura-2000 Gebiete die in den Natura 2000-Verordnungen der Nachbarregierungspräsidien förmlich gesichert werden.

Aufgrund der Vielzahl und Größe der Natura 2000-Gebiete werden die Abgrenzungskarten (Anlagen 1a und 1b) ausschließlich in unveränderlicher digitaler Form bei den in § 3 Abs. 3 aufgelisteten Niederlegungsstellen niedergelegt. Die sonstigen Anlagen werden bei den Niederlegungsstellen neben dem erforderlichen Ausdruck bei den Niederlegungsstellen ebenfalls digital zur Einsichtnahme bereit gehalten. Damit soll gewährleistet werden, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sich schnell und möglichst einfach in diesem sehr umfangreichen Verordnungswerk zurechtfinden.

In der Verordnung werden die Grenzen der Natura 2000-Gebiete flurstücksbezogen auf der Basis des hessischen Liegenschaftskatasters festgelegt. Außerdem werden für jedes Gebiet die Erhaltungsziele für diejenigen Arten und Lebensraumtypen, für die es bestimmt ist, festgesetzt. Die Erhaltungsziele sind unabdingbare Grundlage für spätere Verträglichkeitsprüfungen entsprechend § 32 Hessisches Naturschutzgesetz und für das Gebietsmanagement.

Die Verordnung enthält keine weitergehenden Regelungen, insbesondere keine Ge- oder Verbote und unterscheidet sich daher von den bekannten Natur- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen.

Alle Natura 2000-Gebiete sowie die dazugehörenden Anlagen sind in dieser Verordnung durch die sogenannte Natura 2000-Nummer eindeutig identifiziert beziehungsweise eindeutig einem Gebiet zuordenbar. Diese Natura 2000-Nummer setzt sich zusammen aus der Nummer der Topografischen Karte 1:25000 (erste 4 Ziffern), auf der die größte Fläche des Gebietes liegt. Daran anschließend, durch einen Bindestrich getrennt, folgt eine fortlaufende 300er (FFH-Gebiete) oder eine fortlaufende 400er Nummer (EU-Vogelschutzgebiete). Die Natura 2000-Nummer besteht also immer aus vier Ziffern, einem Bindestrich und weiteren 3 Ziffern.

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