Natureg
Natura 2000
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Flora-Fauna-Habitat Gebieten im Regierungsbezirk Darmstadt, einschließlich der Anlagen 3a und 4a der Verordnung.
Zusätzlich finden Sie zu jedem Gebiet auch den speziellen Natureg-Link um das Gebiet angezeigt zu bekommen.
Landkreise
Bergstraße
Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau
Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim
Größe: 237 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Gewährleistung einer möglichst naturnahen Auendynamik
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Seeheim-Jugenheim, Zwingenberg
Größe: 953,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten und Steinbrüchen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau
Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim,
Größe: 1315,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Stabilisierung und Entwicklung der Grundwasserstände
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten, großflächigen laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sicherungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
Gemeinde: Lautertal
Größe: 167,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis
Gemeinde: Bensheim, Brensbach, Fischbachtal, Fränkisch-Crumbach, Fürth, Groß-Bieberau, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Modautal, Ober-Ramstadt, Reichelsheim, Reinheim
Größe: 3705,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Lindenfels
Gemarkung: Winterkasten
Flur: 1, Flurstück: 809/2, Teilblatt: 3
Entlang des Nebenplatzes des Sportplatzes (809/1) orientiert sich die Abgrenzung am Waldrand.
Gemeinde: Heppenheim
Gemarkung: Heppenheim
Flur: 59, Flurstück: 1, Teilblatt: 5
Beginnend in der nordöstlichen Ecke des Flurstücks Flur 3 Nr. 23/9 in der Gemarkung Unter-Hambach orientiert sich die Grenze des FFH-Gebietes an dem in nordöstlicher Richtung verlaufenden Weg bis dieser nach ca. 550 Metern auf eine in der Talsenke gelegene Wegkreuzung trifft und orientiert sich von dort aus an dem nach Osten verlaufenden Weg bis zur Ostgrenze des Flurstücks Nr. 1. Entlang dieser Flurstücksgrenze verläuft die Gebietsabgrenzung ca. 80 Meter nach Norden und folgt von dort aus einem Waldweg fortlaufend in westlicher Richtung bis zur Nordgrenze des o.g.. Flurstücks. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemarkung: Unter-Hambach
Flur: 4, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 5
Beginnend am östlichen Ende der Wegeparzelle 112/40 verläuft die Grenze am Weg nördlich des Baches bis dieser Weg den Bach kreuzt. Von dort aus verläuft die Grenze weitgehend hangparallel zunächst in westlicher und dann in östlicher Richtung um den Gebüschskopf herum bis die Grenze an einer Wegegabelung bergabwärts in südwestlicher Richtung verläuft und an der Parzelle 238/1 auf die Flurstücksgrenze trifft. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemarkung: Mittershausen
Flur: 4, Flurstück: 54, Teilblatt: 6
Innerhalb dieser Parzelle orientiert sich die Abgrenzung am Waldrand.
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Schannenbach,
Flur: 3, Flurstück: 73, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Schannenbach Flur 3 Nr. 73 verläuft die Grenze beginnend im Westen des Flurstücks Flur 3 Nr. 70 entlang eines Weges in nordwestlicher Richtung bis sie auf die Westgrenze des Flurstücks Flur 3 Nr. 73 stößt. Der Weg ist nicht Teil des Schutzgebietes.
Gemeinde: Lampertheim, Biblis
Größe: 412 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Lampertheim
Größe: 515,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Heppenheim, Lorsch
Größe: 197,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Bensheim
Größe: 159,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6115 Kalk-Pionierrasen
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Bensheim, Heppenheim
Größe: 91,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturrreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Heppenheim
Größe: 16,9 ha
Anlage 3a - Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Heppenheim
Größe: 121,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9170 Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Fürth, Grasellenbach, Rimbach
Größe: 321,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rimbach
Gemarkung: Rimbach
Flur: 8, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 7, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemarkung: Zotzenbach
Flur: 12, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 13, Flurstück: 8
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 14, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemarkung: Rimbach
Flur: 10, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 9, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist. Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nordöstlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 1 in Flur 10 der Gemarkung Rimbach bis zum forstlichen Weg
Gemeinde: Bensheim, Lautertal
Größe: 72,8 ha
Anlage 3a - Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Bensheim
Gemarkung: Gronau
Flur: 10, Flurstück: 46
Der Uferstreifen (10 m) endet als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 45/2 der Flur 10 der Gemarkung Gronau.
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Schannenbach
Flur: 2, Flurstück: 66/2
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht dort der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Schannenbacher Moor“, ausgewiesen mit Verordnung vom 15.09.1975 (StAnz. 40/75, S. 1856), geändert durch Verordnung vom 01.06.1989 (StAnz. 28/89, S. 1484).
Gemeinde: Abtsteinach, Fürth, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach, Wald-Michelbach
Größe: 121,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Fürth
Gemarkung: Lörzenbach
Flur: 6, Flurstück: 25, Teilblatt: 1
Der auf dem Grundstück verlaufende 10 m-Streifen des FFH-Gebietes endet an der geraden Verlängerung der nordwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 29/1 in Flur 6 der Gemarkung Lörzenbach
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Beerfelden, Mossautal, Wald-Michelbach
Größe: 20,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer naturnahen Überflutungsdynamik
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Lindenfels, Reichelsheim
Größe: 67,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Viernheim
Größe: 2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Viernheim, Lampertheim
Größe: 154,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Viernheim
Gemarkung: Viernheim
Flur: 51, Flurstück: 1/11
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte.
Flur: 47, Flurstück: 1/1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte.
Gemeinde: Viernheim
Größe: 64,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Lampertheim, Viernheim
Größe: 844,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Viernheim
Gemarkung: Viernheim
Flur: 38, Flurstück: 1/21
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Wald-Michelbach
Größe: 8,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Abtsteinach
Größe: 38,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Abtsteinach
Gemarkung: Unter-Abtsteinach
Flur: 1, Flurstück: 29/17
Die östliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 29/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
Flur: 1, Flurstück: 2/1
Die westliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 7/2 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
Flur: 1, Flurstück: 58/8
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie zwischen dem Punkt mit dem Rechtswert 3484623 und dem Hochwert 5488261 auf der südlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 50/8 in Flur 1 und dem Punkt mit dem Rechtswert 3484624 und dem Hochwert 5488242 auf der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 58/4 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
Flur: 2, Flurstück: 3/3
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie zwischen dem Punkt mit dem Rechtswert 3484636 und dem Hochwert 5488218 auf der südlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 58/4 in Flur 1 und dem Punkt mit dem Rechtswert 3484637 und dem Hochwert 5488200 auf der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 5/7 in Flur 2 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
Flur: 2, Flurstück: 152/1
Die nördliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 138/2 in Flur 2 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
Flur: 9, Flurstück: 59/6
Die westliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie vom südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 66/2 in Flur 9 der Gemarkung Unter-Abtsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die nördliche Spitze von Flurstück 58/2 in Flur 9 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
Gemeinde: Wald-Michelbach
Größe: 81,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wald-Michelbach
Gemarkung: Unter-Schönmattenwag
Flur: 1, Flurstück: 228
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
Flur: 1, Flurstück: 233/5
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
Flur: 1, Flurstück: 234/3
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
Flur: 1, Flurstück: 235/1
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
Flur: 1, Flurstück: 236/3
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
Flur: 1, Flurstück: 241/4
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
Flur: 7, Flurstück: 114/6
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
Flur: 7, Flurstück: 114/7
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
Flur: 7, Flurstück: 156/6
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
Flur: 7, Flurstück: 156/5
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
Flur: 7, Flurstück: 151/4
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
Gemeinde: Wald-Michelbach
Größe: 54,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstofhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wald-Michelbach
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Dürr-Ellenbachtal von Wald-Michelbach“, ausgewiesen mit Verordnung vom 26.11.1990 (StAnz. 51/90, S. 2742
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Beerfelden, Rothenberg, Wald-Michelbach
Größe: 140,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wald-Michelbach
Gemarkung: Unter-Schönmattenwag
Flur: 31, Flurstück: 20, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung zwischen einem Grenzpunkt der Parzelle 11/1, der 10 Meter südlich des westlichsten Grenzpunktes dieser Parzelle liegt, und dem Ende der ALK-Nutzungsstruktur der westlich gelegenen Parzelle Nr. 19
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Neckarsteinach, Hirschhorn, Rothenberg, Michelbuch,
Größe: 5282,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushaltes
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermaus
• Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume
• Erhaltung funktionsfähiger ungestörter Sommerquartiere
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
• Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld
• Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hirschhorn
Gemarkung: Hirschhorn
Flur: 2, Flurstück: 378/1, Teilblatt: 4
Die Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der südwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 585/7 in Flur 2 der Gemarkung Hirschhorn.
Gemeinde: Neckarsteinach
Gemarkung: Neckarsteinach
Flur: 17, Flurstück: 148/22, Teilblatt: 5
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach.
Flur: 17, Flurstück: 134/1, Teilblatt: 5
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach
Gemeinde: Hirschhorn
Gemarkung: Hirschhorn
Flur: 17, Flurstück: 1/18, Teilblatt: 3
Die Grenze des Gebietes verläuft in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt von Flurstück 1/16 in Flur 17 der Gemarkung Hirschhorn bis zum südwestlichen Eckpunkt von Flurstück 1/9 in Flur 17 der Gemarkung Hirschhorn.
Gemeinde: Neckarsteinach
Gemarkung: Neckarhausen
Flur: 1, Flurstück: 13/1, Teilblatt: 5
Die Grenze des Gebietes verläuft auf Flurstück 13/1 als gerade Verlängerung der südöstlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 97 in Flur 4 Gemarkung Neckarsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die westliche Grundstücksgrenze von Flurstück 115/12 in Flur 1 Gemarkung Neckarhausen
Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Weiterstadt
Größe: 4,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Erzhausen
Größe: 15,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung.
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach
Gemeinde: Darmstadt, Dreieich, Egelsbach , Langen, Messel,
Größe: 2129,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung bei sekundärer Ausprägung des Lebensraumtyps
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen und Alleen mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Gemeinde: Messel
Größe: 308,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig- schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Messel
Gemarkung: Messel
Flur: 15, Flurstück: 91, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht innerhalb dieser Parzelle der Grenze des Naturschutzgebietes “Neuwiese von Messel”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 514/1986 S. 730, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.1994 S. 3088.
Gemeinde: Babenhausen
Größe: 85,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Babenhausen
Gemarkung: Babenhausen
Flur: 25, Flurstück: 91, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung im Nordwesten des Gebietes entspricht der Verlängerung des südlichen Randes der Start- und Landebahn bis zur Landesstraße 3117. Die Fahrbahnverbreiterung am Ende des Wendehammers, die nicht innerhalb des Gebietes liegt, bleibt hierbei unberücksichtigt.
Gemeinde: Babenhausen, Dieburg, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Otzberg, Reinheim
Größe: 772,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung einer naturnahen Überflutungsdynamik bei primären Ausprägungen des Lebensraumtyps
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten, bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung bei sekundärer Ausprägung des Lebensraumtyps
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen
• Erhaltung trocken-warmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährleistung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch
• Erhaltung von Hauptwanderkorridoren
• Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate
Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Babenhausen
Gemarkung: Hergershausen
Flur: 10, Flurstück: 125/10, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung der Punkte mit den Hoch- und Rechtswerten H 5534041/R 3492307 und H 5533919/ R 3492351.
Gemeinde: Groß-Zimmern
Gemarkung: Groß-Zimmern
Flur: 5, Flurstück: 80/2, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2):
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgeietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
Flur: 5, Flurstück: 80/3, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2):
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgeietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
Flur: 5, Flurstück: 151/1, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2):
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgebietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
Flur: 5, Flurstück: 151/2, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2):
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgebietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
Flur: 5, Flurstück: 167, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2):
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgeietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
Gemeinde: Babenhausen
Größe: 0,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Babenhausen
Gemarkung: Babenhausen
Flur: 4, Flurstück: 235/4, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des Gebietes entspricht im Norden, Westen und Süden der Einzäunung. Im Osten entspricht die Abgrenzung von Norden her kommend der Begrenzung des Parkplatzes und im südlichen Abschnitt der geradlinigen Verlängerung dieser Begrenzung.
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 46,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern- und /Säumen
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Darmstadt
Gemarkung: Bezirk 6
Flur: 113, Flurstück: 8, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Na
turschutzgebietes “Griesheimer Düne und Eichwäldchen”, veröf
fentlicht im Staatsanzeiger 52/1983, S. 3088, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 21.09.1994 S. 3088.
Flur: 113, Flurstück: 9, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes „Griesheimer Düne und Eichwäldchen“, veröffentlicht im Staatsanzeiger 52/1983, S. 3088, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.1994 S. 3088.
Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Darmstadt, Pfungstadt
Größe: 93,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Gemeinde: Darmstadt, Pfungstadt
Größe: 5,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Darmstadt
Gemarkung: Eberstadt
Flur: 3, Flurstück: 235/9, Teilblatt: 1
Innerhalb dieser Parzelle entspricht die Abgrenzung der geradlinigen Verbindung des östlichsten Grenzpunktes der Parzelle Nr. 234/3 in der Gemarkung Eberstadt mit dem nördlichsten Grenzpunkt der Parzelle 60/1 in der Gemarkung Pfungstadt.
Gemeinde: Pfungstadt
Gemarkung: Pfungstadt
Flur: 6, Flurstück: 5/1, Teilblatt: 1
Innerhalb dieser Parzelle entspricht die Abgrenzung der Nutzungsgrenze Acker/Wald.
Gemeinde: Weiterstadt
Größe: 8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Dieburg
Größe: 15 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Darmstadt, Ober-Ramstadt
Größe: 318,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Ober-Ramstadt
Gemarkung: Ober-Ramstadt
Flur: 29, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich am südlichen Wegesrand des unmittelbar nördlich des Baches in Ost-West-Richtung verlaufenden Weges.
Flur: 30, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich am nördlichen Wegesrand des unmittelbar südlich des Baches in Ost-West-Richtung verlaufenden Weges.
Gemeinde: Ober-Ramstadt, Roßdorf
Größe: 216,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Ober-Ramstadt
Gemarkung: Ober-Ramstadt
Flur: 25, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 1
Ca. 10 Meter nordöstlich des nordwestlichen Grenzpunktes der Rodungsinsel (Flur 25 Nr. 1) verläuft die Grenze ca. 240 Meter weit nach Nordwesten und biegt an einer Wegekreuzung nach Südwesten ab bis sie auf die Flurstücksgrenze stößt.
Gemeinde: Roßdorf
Gemarkung: Roßdorf
Flur: 11, Flurstück: 91/5, Teilblatt: 1
Ab der Wegeparzelle 379/2 folgt die Abgrenzung der Umfriedung des Steinbruches, bis diese in Verlängerung des nördlichen Abschnitts der Einfriedung auf die Wegeparzelle 377/3 stößt.
Gemeinde: Ober-Ramstadt
Gemarkung: Ober-Ramstadt
Flur: 22, Flurstück: 2/9, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung keiner Flurstücksgrenze folgt, orientiert sie sich an den vorhandenen Waldwegen, die nicht Teil des FFH-Gebietes sind.
Gemeinde: Roßdorf
Gemarkung: Roßdorf
Flur: 11, Flurstück: 404, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 403 in westlicher Richtung.
Flur: 11, Flurstück: 405, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 403 in westlicher Richtung.
Gemeinde: Otzberg
Größe: 305,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten und Steinbrüchen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Otzberg
Gemarkung: Ober-Klingen
Flur: 21, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 1
Von der Kreisstraße aus südlicher Richtung kommend orientiert sich die Grenze ca. 200 Meter weit an der Forstabteilungsgrenze nach Norden.
Flur: 20, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 1
Beginnend an der Westgrenze dieses Grundstückes folgt die Abgrenzung zunächst auf einer Länge von ca. 110 Metern der Forstabteilungsgrenze und verläuft dann auf einer Länge von ca. 140 Metern nach Nordosten.
Landkreis: Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Breuberg, Groß-Umstadt, Höchst
Größe: 273,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Groß-Umstadt
Gemarkung: Groß-Umstadt
Flur: 41, Flurstück: 1/3, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung nicht dem dargestellten Waldwegenetz folgt, entspricht sie der Forstabteilungsgrenze.
Flur: 39, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Beginnend am südöstlichen Grenzpunkt des Grundstückes Flur 21 Nr. 22 in der Gemarkung Groß-Umstadt entspricht die Grenze der ca. 100 Meter langen geradlinigen Verbindung entlang der Forstabteilungsgrenze in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 431. Von dort aus folgt sie dem in gleicher Richtung verlaufenden Waldweg.
Gemeinde: Seeheim-Jugenheim
Größe: 0,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Alsbach-Hähnlein
Größe: 9,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Seeheim-Jugenheim, Zwingenberg
Größe: 953,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten und Steinbrüchen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Seeheim-Jugenheim
Gemarkung: Ober-Beerbach
Flur: 13, Flurstück: 48, Teilblatt: 1
Ab dem nördlichsten Grenzpunkt der südlich der Parzelle 48 liegenden Parzelle Nr. 12 folgt die Abgrenzung bis zur Parzelle Nr. 49 dem nach Osten führenden Waldweg.
Gemarkung: Seeheim-Jugenheim
Flur: 14, Flurstück: 20/12, Teilblatt: 1
In einem Abstand von 30 Metern vom östlichsten Grenzpunkt der Parzelle Flur 14 Nr. 20/4 in der Gemarkung Seeheim-Jugenheim führt die Grenzlinie im rechten Winkel von der Flurstücksgrenze ca. 20 Meter nach Osten bis zum nächsten querenden Weg.
Gemeinde: Alsbach-Hähnlein
Gemarkung: Alsbach
Flur: 19, Flurstück: 1/5, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieser Parzelle entspricht dem in West-Ost-Richtung verlaufenden Waldweg.
Flur: 20, Flurstück: 1/10, Teilblatt: 1
Zwischen dem nordöstlichsten Grenzpunkt der Parzelle Flur 20 Nr. 1 und der Parzelle Flur 20 Nr. 1/8 entspricht die Abgrenzung dem Waldweg.
Gemeinde: Seeheim-Jugenheim
Größe: 0,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Seeheim-Jugenheim
Gemarkung: Seeheim
Flur: 25, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich im Norden und Osten des Gebietes an der geradlinigen Verbindung der Punkte mit folgenden Hoch- und Rechtswerten: H 5514196/ R 3473467, H 5514207/R 3473474, H 5514211/ R 3473501, H 5514165/ R 3473491. Im Südwesten orientiert sich die Abgrenzung an der Böschungsunterkante
Gemeinde: Seeheim-Jugenheim
Größe: 7,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis
Gemeinde: Bensheim, Brensbach, Fischbachtal, Fränkisch-Crumbach, Fürth, Groß-Bieberau, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Modautal, Ober-Ramstadt, Reichelsheim, Reinheim
Größe: 3705,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Modautal
Gemarkung: Asbach
Flur: 4, Flurstück: 89/1, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung orientiert sich an einem aus Süden kommenden Weg mit einem Abstand von ca. 60 Metern zur westlichen Parzellengrenze, der in Höhe des nördlichsten Punktes des Flurstückes 81 auf diese Westgrenze stößt.
Flur: 4, Flurstück: 88, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung orientiert sich an einem die Nordspitze der Parzelle schneidenden Weg bei einem Abstand in der Grundstücksmitte von ca. 110 Metern zur Nordspitze. Dieser Weg ist nicht Teil des Schutzgebietes.
Flur: 4, Flurstück: 85, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung führt beginnend bei der Wegeparzelle Nr. 80 im Norden ca. 180 Meter entlang der Forstabteilungsgrenze nach Süden, folgt einem Forstweg ca. 70 Meter nach Nordosten um dann auf einer Strecke von ca. 170 Metern nach Süden zu verlaufen. Von dort aus verläuft die Grenze ca. 210 Meter weit entlang eines Weges in südwestlicher Richtung bis zu einem Wegedreieck, um dann in westlicher Richtung auf die westliche Parzellengrenze zu stoßen. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Flur: 4, Flurstück: 63/1, Teilblatt: 2
Beginnend im Osten des Flurstücks 12/1 in der Gemarkung Asbach verläuft die Grenze entlang eines um den Höhenrücken verlaufenden ausgebauten und weitgehend hangparallelen Waldweges zu einer Wegekreuzung. Von dort aus verläuft die Grenze entlang eines Weges in südlicher Richtung, vollzieht drei Schleifen bis die Grenze am Waldrand weiter nach Südwesten verläuft. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemarkung: Klein-Bieberau
Flur: 2, Flurstück: 2, Teilblatt: 2
Die Grenze orientiert sich an einem Weg, der ab der Südspitze der Parzelle in nördlicher Richtung verläuft und sich später an der Südostgrenze der Parzelle Nr. 27 orientiert, von dort aus einen großen Bogen nach Nordwesten schlägt und dann weitgehend geradlinig auf die Nordwestgrenze dieses Flurstückes stößt. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemeinde: Fischbachtal
Gemarkung: Lichtenberg
Flur: 4, Flurstück: 9, Teilblatt: 2
Beginnend am nördlichen Ende der Wegeparzelle Nr. 28 orientiert sich die Abgrenzung entlang des ausgebauten Waldweges, der dem Waldrand am nächsten ist, bis dieser Weg nach ca. 360 Metern in nordöstlicher Richtung diese Parzelle verlässt. Dieser Weg ist nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemeinde: Modautal
Gemarkung: Lützelbach
Flur: 4, Flurstück: 57, Teilblatt: 3
Innerhalb dieser Parzelle orientiert sich die Grenze beginnend am Almweg ca. 200 Meter weit am Rodensteiner Weg nach Südwesten und biegt dann an einer Wegekreuzung in südlicher Richtung ab bis zu dem Punkt an dem der Forstweg den geringsten Abstand zu Parzelle Nr. 74 besitzt. Von diesem Punkt verläuft die Grenze in genau westlicher Ausrichtung bis zur Parzelle Nr. 74. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemarkung: Brandau
Flur: 6, Flurstück: 3, Teilblatt: 3
Ca. 10 Meter östlich des südöstlichen Grenzpunktes der Parzelle Nr. 27, wo sich die Grenze der Parzelle Nr. 3 mit dem in Ost-West-Richtung verlaufendenen Waldweg kreuzt, verläuft die Grenze entlang der Forstabteilungsgrenze ca. 160 Meter nach Südwesten und folgt dann dem in der Abgrenzungskarte dargestellten Weg, der nicht Teil des Schutzgebietes ist, nach Nordosten. Danach führt die Abgrenzung ca. 210 Meter entlang der Forstabteilungsgrenze nach Norden bis zu einem Waldweg, der die Verlängerung der Forstabteilungsgrenze darstellt.
Gemeinde: Fischbachtal
Gemarkung: Niedernhausen
Flur: 3, Flurstück: 13, Teilblatt: 4
Beginnend an der Südgrenze des Flurstücks Flur 3 Nr. 24 in der Gemarkung Niedernhausen verläuft die Grenze entlang eines Weges in südwestlicher Richtung bis sie auf den am Waldrand entlang verlaufenden Weg stößt. Der Weg ist nicht Teil des FFH-Gebietes.
Flur: 4, Flurstück: 3, Teilblatt: 4
Im Südwesten des Gebietes innerhalb der Parzelle Flur 4 Nr. 3 in der Gemarkung Niedernhausen orientiert sich die Grenze beginnend am nördlichsten Grenzpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 54/1 an einem Waldweg, der etwa 580 Meter lang in nordwestlicher Richtung verläuft bis dieser in die Wegeparzelle Flur 6 Nr. 172 mündet. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemeinde: Modautal
Gemarkung: Brandau
Flur: 7, Flurstück: 28/3, Teilblatt: 3
Soweit im Nordosten der Parzelle die Abgrenzung nicht Flurstücksgrenzen oder Wegeparzellen folgt, entspricht die Abgrenzung der Grenze der Forstabteilung. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Gemeinde: Fischbachtal
Größe: 23,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Fischbachtal
Gemarkung: Billings
Flur: 1, Flurstück: 30, Teilblatt: 1
Im Osten des Gebietes Innerhalb der Parzelle Flur 3 Nr. 30 in der Gemarkung Billings entspricht der Grenzverlauf zwischen der Straße und dem Südufer des Baches der geradlinigen Verbindung folgender Punkte mit den Hoch- und Rechtswerten H 5513550/ R3485550 und H 5513515/R 3485588.
Landkreis: Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis
Gemeinde: Brensbach, Otzberg
Größe: 87,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl- und Waldwegen
Groß-Gerau
Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden, Groß-Gerau
Gemeinde: Biebesheim, Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Riedstadt, Rüdesheim, Stockstadt, Trebur, Wiesbaden
Größe: 1270,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodium rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Alosa alosa Maifisch
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra fluviatilis Flussneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle-/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Ginsheim-Gustavsburg
Gemarkung: Ginsheim
Flur: 24, Flurstück: 12/9, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 24, Flurstück: 12/11, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 24, Flurstück: 12/169, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 24, Flurstück: 12/168, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 24, Flurstück: 12/167, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Gemeinde: Trebur
Gemarkung: Astheim
Flur: 5, Flurstück: 28, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 5, Flurstück: 40, Teilblatt: 5, 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 1, Flurstück: 28, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 3, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 4, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Gemarkung: Hessenaue
Flur: 8, Flurstück: 44/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 7, Flurstück: 3/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Flur: 6, Flurstück: 3/1, Teilblatt: 6
Die Ostgrenze des FFH-Gebietes entspricht der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Großer Goldgrund bei Hessenaue“, ausgewiesen mit Verordnung vom 28. September 1989, StAnz. S. 2111, geändert mit Verordnung vom 21. September 1994, StAnz. S. 3088
Gemarkung: Geinsheim,
Flur: 21, Flurstück: 59/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
Gemeinde: Biebesheim
Gemarkung: Biebesheim
Flur: 22, Flurstück: 1/4, Teilblatt: 7
Die Grenze des FFH-Gebietes wird gebildet durch die Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks Gkg. Biebesheim Flur 22 Nr. 1/2, von dessen Nordwestecke bis zum Auftreffen auf die politische Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Gemeinde: Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim, Raunheim
Größe: 225,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushaltes
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Kelsterbach
Gemarkung: Kelsterbach
Flur: 5, Flurstück: 112/6
Am nordwestlichen Ende des FFH-Gebietes verläuft die Gebietsgrenze als gerade Verlängerung des dortigen Weges bis zum Auftreffen auf Flurstück 109/10 in Flur 5 der Gemarkung Kelsterbach.
Flur: 5, Flurstück: 112/7
Am nordwestlichen Ende des FFH-Gebietes verläuft die Gebietsgrenze als gerade Verlängerung des dortigen Weges bis zum Auftreffen auf Flurstück 109/10 in Flur 5 der Gemarkung Kelsterbach.
Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau
Gemeinde: Frankfurt am Main, Kelsterbach
Größe: 238,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Kelsterbach
Gemarkung: Kelsterbach
Flur: 5, Flurstück: 67/25
Die Abgrenzung des Gebietes folgt dem zweiten von Süden aus gesehenen Waldweg von der Grenze des Flurstücks 54/3, Flur 5 in südöstliche Richtung bis zur nächsten Wegekreuzung und folgt dem nach Süden verlaufenden Waldweg bis zur Grenze des Flurstücks 66/2, Flur 5
Flur: 5, Flurstück: 64/26
Die Abgrenzung folgt der direkten Verlängerung des Flurstücks 66/2, Flur 5 in südwestliche Richtung bis zur Grenze des Flurstücks 64/9, Flur 5
Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau
Gemeinde: Frankfurt am Main, Mörfelden-Walldorf, Bischofsheim, Rüsselsheim
Größe: 752,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern sowie strukturreichen Laub- und Laubmischwaldgebieten
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau
Gemeinde: Frankfurt am Main, Kelsterbach
Größe: 762,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Gemeinde: Trebur
Größe: 7,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Trebur
Gemarkung: Trebur
Flur: 1, Flurstück: 6/2
Eine westlich und wasserseitig des Rheinwinterdeiches gelegene und parallel zu diesem verlaufende Teilfläche, die sich in Höhe der landseitig und damit östlich des Deiches anschließenden Flurstücke Nr. 14, 15 und 16 in Flur 7 der Gemarkung Astheim, Gemeinde Trebur, erstreckt, ist Bestandteil des FFH-Gebietes.
Gemeinde: Groß-Gerau, Nauheim, Büttelborn, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf
Größe: 2311,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushaltes
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer
• Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Trebur
Größe: 56,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Trebur
Gemarkung: Astheim
Flur: 6, Flurstück: 158
Die nördliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151 in Flur 6 der Gemarkung Astheim bis zum dortigen Weg
Gemeinde: Ginsheim-Gustavsburg, Trebur
Größe: 76,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim
Größe: 997,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
• Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
• Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer
• Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen
*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
• Erhaltung von reich strukturierten Fließgewässerabschnitten und Gräben mit für die Art günstigen Habitatstrukturen (Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierende Fließgeschwindigkeit und sandig-kiesiges Substrat)
Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von stark schattigen Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehendem Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Mörfelden-Walldorf
Größe: 101,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Mörfelden-Walldorf
Gemarkung: Mörfelden
Flur: 19, Flurstück: 195/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 203/3
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 204/3
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 205/3
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 206/6
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 208/5
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 211/8
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 214/7
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 215/5
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
Flur: 19, Flurstück: 220/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 180/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 182
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 183/9
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 184/4
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 185/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 186/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 187/6
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 188/4
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 188/5
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 189/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 191/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 192/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 193/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 193/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 196/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 197/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 198/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 199/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 200/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Flur: 19, Flurstück: 201/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
Gemeinde: Riedstadt, Trebur
Größe: 73,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Närhstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Riedstadt
Größe: 15,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Trebur
Größe: 131 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Riedstadt, Biebesheim, Stockstadt
Größe: 2378 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete
und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Alosa alosa Maifisch
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
• Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen und Alleen mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
• Erhaltung von reich strukturierten Fließgewässerabschnitten und Gräben mit für die Art günstigen Habitatstrukturen (Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierender Fließgeschwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat)
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern/-Säumen, Waldwegen
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt.
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Riedstadt
Gemarkung: Erfelden
Flur: 13, Flurstück: 49, Teilblatt: 1
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der dortigen Querbuhne entlang der Längsbuhne bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.
Gemarkung: Leeheim
Flur: 10, Flurstück: 138, Teilblatt: 1
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der Querbuhne entlang der Längsbuhne auf Flurstück 49 in Flur 13 der Gemarkung Erfelden bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.
Gemeinde: Riedstadt
Größe: 45,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-tyischen Tierarten
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Riedstadt
Größe: 21,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau
Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim
Größe: 237 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Gewährleistung einer möglichst naturnahen Auendynamik
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau
Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim,
Größe: 1315,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Stabilisierung und Entwicklung der Grundwasserstände
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten, großflächigen laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sicherungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gernsheim
Gemarkung: Gernsheim
Flur: 19, Flurstück: 1/13
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Hochtaunuskreis
Gemeinde: Grävenwiesbach,
Größe: 136,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Wehrheim
Größe: 39,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wehrheim
Gemarkung: Pfaffenwiesbach
Flur: 8, Flurstück: 233, Teilblatt: 1
Soweit sich die Abgrenzung nicht an der Flurstücksgrenze orientiert, entspricht sie dem Waldrand
Landkreis: Wetteraukreis, Hochtaunuskreis
Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen, Usingen,
Größe: 60,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Glashütten, Königstein
Größe: 10 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Königstein
Größe: 21,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Bergmähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Königstein
Gemarkung: Königstein, Falkenstein
Teilblatt: 1
Die Grenze entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Reichenbachtal“, ausgewiesen mit Verordnung vom 17. Februar 1966, Staatsanzeiger S. 399
Gemeinde: Schmitten
Größe: 73,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6520 Berg-Mähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schmitten
Gemarkung: Oberreifenberg
Flur: 3, Flurstück: 34, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
Flur: 3, Flurstück: 35, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
Flur: 3, Flurstück: 36, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
Flur: 3, Flurstück: 37, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
Flur: 3, Flurstück: 38, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
Flur: 3, Flurstück: 39, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
Flur: 3, Flurstück: 95/1, Teilblatt: 1
Innerhalb dieser Parzelle folgt die Abgrenzung von Osten her kommend zunächst der Zufahrt zur Einrichtung auf diesem Grundstück und folgt dann dem unmittelbar nördlich des Hauptgebäudes verlaufenden Weg bis zur Nordwestecke des Gebäudes. Von dort aus verläuft die Abgrenzung geradlinig bis zum südöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 60
Gemeinde: Schmitten
Gemarkung: Niederreifenberg
Flur: 7, Flurstück: 78, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
Flur: 7, Flurstück: 79, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
Flur: 7, Flurstück: 80, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
Flur: 7, Flurstück: 81, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
Flur: 7, Flurstück: 82, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem gleichbleibenden Abstand von 25 Metern.
Flur: 7, Flurstück: 28/2, Teilblatt: 1
Innerhalb dieses Flurstücks entspricht die Abgrenzung einer bezogen auf die Nordgrenze der Parzelle 31/2 in einem Winkel von 30 Grad nach Nordwesten verlaufenden geradlinigen Linie bis diese die Parzellengrenze erreicht.
Flur: 7, Flurstück: 31/2, Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft auf der Nutzungslinie des amtlichen Liegenschaftskatasters von Ost nach West. Der befestigte Park- und Festplatz im nördlichen Bereich des Grundstücks liegt außerhalb des FFH-Gebietes.
Gemeinde: Königstein, Kronberg, Oberursel
Größe: 75,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Königstein
Gemarkung: Falkenstein
Flur: 3, Flurstück: 8, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb der Parzellen 8 und 9 orientiert sich an einem Waldweg, der die Grundstücke in südwestlicher Richtung durchschneidet
Flur: 3, Flurstück: 9, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb der Parzellen 8 und 9 orientiert sich an einem Waldweg, der die Grundstücke in südwestlicher Richtung durchschneidet
Gemeinde: Kronberg
Gemarkung: Kronberg
Flur: 1, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb der Parzelle Flur 1 Nr. 11 in der Gemarkung Kronberg orientiert sich an einem Waldweg, der das Grundstück in südwestlicher Richtung durchschneidet.
Flur: 1, Flurstück: 3, Teilblatt: 1
Beginnend am südlichsten Punkt der Parzelle Flur 1 Nr. 3 in der Gemarkung Kronberg verläuft die Grenze ca. 150 Meter weit entlang eines Weges nach Nordosten und biegt dort nach Norden ab bis die Grenze die Wegeparzelle Nr. 14 erreicht.
Gemeinde: Oberursel
Gemarkung: Oberursel
Flur: 100, Flurstück: 9069/4, Teilblatt: 1
Innerhalb des Flurstückes 9069/4 entspricht die Ostgrenze des Gebietes der Verlängerung der aus Süden auf die südliche Flurstücksgrenze stoßenden Flurgrenzlinie zwischen Flur 104 und Flur 99 bis zur Grenze des Flurstückes 9060/3.
Flur: 104, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Vom nordöstlichsten Grenzpunkt dieser Parzelle verläuft die Abgrenzung an der Parzellengrenze ca. 150 Meter nach Süden. Sie verläuft von dort aus in westlicher Richtung entlang des Weges und folgt dann der Forstabteilungsgrenze ca. 180 Meter nach Norden, bis sie in von dort aus in nordöstlicher Richtung verlaufend auf die Nordgrenze des Flurstücks Nr. 1 stößt.
Gemeinde: Schmitten, Weilrod
Größe: 104,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Weilrod
Gemarkung: Finsternthal
Flur: 5, Flurstück: 22, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieser Parzelle verläuft auf dem vorhandenen Waldweg
Gemeinde: Schmitten
Gemarkung: Schmitten
Flur: 2, Flurstück: 5/5, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung von vermessenen Flurstücksgrenzen abweicht, verläuft sie auf dem vorhandenen Waldweg
Gemeinde: Schmitten
Gemarkung: Seelenberg
Flur: 1, Flurstück: 2/3, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung von vermessenen Flurstücksgrenzen abweicht, verläuft sie auf dem vorhandenen Waldweg
Flur: 1, Flurstück: 3/6, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung von vermessenen Flurstücksgrenzen abweicht, verläuft sie auf dem vorhandenen Waldweg
Gemeinde: Schmitten
Größe: 115,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schmitten
Gemarkung: Arnoldshain
Flur: 3, Flurstück: 1/4, Teilblatt: 1
Soweit die Grenze von den vermessenen Grundstücksgrenzen des Amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, verläuft sie auf dem forstlichen Abteilungs- und Wegenetz
Landkreis: Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Eppstein, Glashütten, Idstein, Kelkheim, Niedernhausen, Waldems
Größe: 861,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Ab
stürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Glashütten
Gemarkung: Schloßborn
Flur: 1, Flurstück: 72, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem westlichsten Forstweg zunächst von Norden nach Süden, dann nach Osten und weiter nach Norden bis zur Südwestecke des Flustücks Gkg. Schloßborn Flur 1 Nr. 73
Flur: 3, Flurstück: 253, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg von Norden nach Süden
Flur: 3, Flurstück: 255, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem nördlichsten Forstweg von Osten nach Westen
Flur: 13, Flurstück: 165/1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz
Gemeinde: Bad Homburg
Größe: 134,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Bad Homburg vor der Höhe
Gemarkung: Kirdorf
Flur: 13, Flurstück: 65, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 15, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 14 nach Südosten.
Flur: 17, Flurstück: 183, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 17, Flurstück: 184, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 17, Flurstück: 191, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 17, Flurstück: 192, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 17, Flurstück: 197, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 18, Flurstück: 470, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 18, Flurstück: 471, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 18, Flurstück: 472, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 18, Flurstück: 473, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
Flur: 13, Flurstück: 183, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 179 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 184, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 179 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 185/2, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 179 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 157, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 158, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 159, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 160, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 161, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 162, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Süwesten.
Flur: 13, Flurstück: 163, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 164, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 165, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 168, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 170, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 171, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
Flur: 13, Flurstück: 741, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 154 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 130, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 129 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 131, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 129 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 60, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 61, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 62, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 63, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
Flur: 13, Flurstück: 64, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
Gemeinde: Oberursel, Kronberg
Größe: 533,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Frankfurt am Main, Hochtaunuskreis, Wetteraukreis
Gemeinde: Bad Homburg, Frankfurt, Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Rosbach v.d. Höhe, Wehrheim
Größe: 62,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Königstein im Taunus
Größe: 36,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Königstein
Größe: 84 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig- schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Glashütten
Größe: 26,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Kronberg
Größe: 23,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Oberursel
Größe: 21,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Main-Kinzig-Kreis
Gemeinde: Birstein, Hirzenhain, Schotten
Größe: 16.8 ha
Anlage 3a:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Notothylas orbicularis Kugel-Hornmoos
- Erhaltung einer bestandserhaltenden ackerbaulichen Bewirtschaftung, die sich an der traditionellen Nutzung orientiert
- Erhaltung eines für die Art günstigen Wasser- und Nährstoffhaushaltes.
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
keine
Gemeinde: Steinau an der Straße
Größe: 32 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis
Gemeinde: Altenstadt, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Karben, Limeshain, Nidda, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg, Reichelsheim/Wetterau
Größe: 1369,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer
• Erhaltung gehölzfreier, besonnter, basenreicher Quell- und/oder Wiesenbäche und -gräben mit emerser Gewässervegetation
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Graben- und Gewässerpflege
• Erhaltung von Uferrandstreifen, deren Bewirtschaftungsintensität und -rhythmus den ökologischen Ansprüchen der Art angepasst ist.
Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen
• Erhaltung trocken-warmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährleistung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch
• Erhaltung von Hauptwanderkorridoren
• Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
• Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
• Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
Rhodeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis
Gemeinde: Birstein, Brachttal, Gedern, Kefenrod
Größe: 53,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Birstein, Brachttal
Größe: 21,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Steinau an der Straße
Größe: 95,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Steinau an der Straße
Größe: 34,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Steinau an der Straße
Gemarkung: Steinau
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Weinberg bei Steinau” (StAnz 4/1978 S. 222)
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
Größe: 20,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
*8160 Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
Größe: 420,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Steinau an der Straße
Gemarkung: Steinau
Flur: 6, Flurstück: 1/1
Die Gebietsgrenze verläuft auf dem zweiten Waldweg von Norden betrachtet von der Grenze des Flurstücks 46, Flur 5 bis zur Flurgrenze des Flurstücks 3/1, Flur 6
Flur: 6, Flurstück: 3/1
Die Gebietsgrenze verläuft auf dem zweiten Waldweg von Norden betrachtet von der Grenze des Flurstücks 6, Flur 1/1 bis zur Flurgrenze des Flurstücks 5/23, Flur 6
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
Größe: 25,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
Gemarkung: Steinau, Niederzell
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Ohlsteinbruch bei Steinau an der Straße” (StAnz 44/1994 S. 3088)
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
Größe: 104 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen der für den LRT typischen Tierarten
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
Gemarkung: Steinau, Ürzell, Kressenbach, Breitenbach
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie den Abgrenzungen der 3 Naturschutzgebiete “Steinaubachtal bei Steinau an der Straße” (StAnz 44/1994 S. 3088), “Teufelsloch und Almosenwiese bei Steinau an der Straße” (StAnz 44/1994 S. 3088) und “Seewiesenweiher bei Steinau an der Straße” (StAnz 48/2001 S. 4230)
Gemeinde: Steinau an der Straße
Größe: 23 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung der Nährstoffarmut
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Steinau an der Straße
Größe: 2,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Steinau an der Straße
Gemarkung: Marborn
Flur: 6, Flurstück: 1/1
In der Gemarkung Marborn, Flur 6, Flurstück 1/1 verläuft die westliche Gebietsgrenze vom Rechtswert 3528583/ Hochwert 5575554 auf der Grenze des Flurstückes 35/10 in nördliche Richtung bis zum Rechtswert 3528574/ Hochwert 5575717, folgt dem Waldweg bis zum Rechtswert 3528596/ Hochwert 5575785, verläuft dann in nördöstliche Richtung bis zum Rechtswert 3528624/ Hochwert 5575815 und von dort in südsüdöstliche Richtung bis zum Rechtswert 3528728/ Hochwert 5575591 auf der Grenze zum Flurstück 35/10
Regierungspräsidium: Darmstadt, Gießen
Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Vogelsberg
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern, Freiensteinau,
Größe: 45,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Sinntal
Größe: 8,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Sterbfritz
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Stephanskuppe bei Sterbfritz” (StAnz 40/1984 S. 1882)
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 7,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 13,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern,
Gemarkung: Elm
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Ebertsberg bei Elm” (StAnz 36/1993 S. 2224)
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 45,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Steinau an der Straße
Größe: 24,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Steinau an der Straße
Gemarkung: Bellings
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Weinberg bei Bellings” (StAnz 6/1996 S. 542)
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 5,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 25,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Elm
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Hundsgraben bei Elm” (StAnz 36/1993 S. 2219)
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 15,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Hohenzell
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Waizenberg bei Hohenzell” (StAnz 52/1994 S. 3904)
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 17,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Hutten
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Im Escherts bei Hutten” (StAnz 36/1993 S. 2227)
Gemeinde: Sinntal
Größe: 36,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Schlüchtern, Sinntal
Größe: 28,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cypripedium calceolus Frauenschuh
• Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Eichen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen
• Erhaltung von Saumstandorten mit (halb)lichten Standortverhältnissen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Vollmerz
Flur: 15, Flurstück: 15
Die Gebietsgrenze folgt der Verlängerung des Flurstücks 36, Flur 22 in nördliche Richtung bis zur Grenze des Flurstücks 14, Flur 15.
Flur: 21, Flurstück: 1
Die Gebietsgrenze folgt dem Waldweg bis zur Grenze des Flurstücks 2, Flur 21
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Sterbfritz,
Flur: 21, Flurstück: 2
Die Gebietsgrenze folgt dem Waldweg bis zum Flurstück 21, Flur 21
Gemeinde: Schlüchtern, Sinntal
Größe: 208,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Minimierung von Nährstoffeinträgen
Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Minimierung von Nährstoffeinträgen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Ahlersbach
Flur: 5, Flurstück: 6
In der Gemarkung Ahlersbach, Flur 5 Nr. 6, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, verläuft sie entlang des 10-m-Gewässerstreifens des angrenzenden FFH-Gebietes 5623-317 “Kinzigsystem oberhalb von Steinau an der Straße”
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 14,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cypripedium calceolus Frauenschuh
• Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Eichen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen
• Erhaltung von Saumstandorten mit (halb)lichten Standortverhältnissen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Vollmerz
Flur: 16, Flurstück: 63/1
Die Abgrenzung des Gebietes erfolgt auf den vorhandenen Waldwegen
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 31,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Herolz
Flur: 14, Flurstück: 97
In der Gemarkung Herolz, Flur 14 Nr. 97, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, verläuft sie in den Waldabteilungen 95 und 105 entlang des nördlichen Forstweges und im weiteren Verlauf in der Waldabteilung 105 entlang des in südwestliche Richtung verlaufenden Forstweges. Der Weg selbst ist nicht Bestandteil des Gebietes
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 31,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6110 Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 20,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
Größe: 152,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Hohenzell
Flur: 5, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Hohenzell, Flur 5 Nr. 7/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Verlauf des Fließgewässers des digitalen Gewässernetzes (schematisch 3 m breites Gewässerbett + beidseitiger 10 m breiter Gewässerstreifen)
Flur: 9, Flurstück: 13, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Hohenzell, Flur 9 Nr. 13, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Verlauf des Fließgewässers des digitalen Gewässernetzes (schematisch 3 m breites Gewässerbett + beidseitiger 10 m breiter Gewässerstreifen)
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Ahlersbach
Flur: 5, Flurstück: 13, Teilblatt: 4
In der Gemarkung Ahlersbach, Flur 5 Nr. 13, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Verlauf des Fließgewässers des digitalen Gewässernetzes (schematisch 3 m breites Gewässerbett + beidseitiger 10 m breiter Gewässerstreifen)
Flur: 5, Flurstück: 14, Teilblatt: 4
In der Gemarkung Ahlersbach, Flur 5 Nr. 14, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Verlauf des Fließgewässers des digitalen Gewässernetzes (schematisch 3 m breites Gewässerbett + beidseitiger 10 m breiter Gewässerstreifen)
Gemeinde: Steinau an der Straße
Größe: 5,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 57.8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Elm
Flur: 10, Flurstück: 52/2
Im Bereich der südlichen Teilfläche in der Gemarkung Elm, Flur 10 Nr. 52/2 entspricht die nördliche Gebietsgrenze der Abgrenzung des angrenzenden Naturschutzgebietes “Ebertsberg bei Elm” (StAnz 36/1993 S. 2224)
Flur: 9, Flurstück: 1
Im Bereich der südlichen Teilfläche in der Gemarkung Elm, Flur 9 Nr. 1 verläuft die südliche Gebietsgrenze in der Waldabteilung 8 entlang des Forstweges, die östliche Gebietsgrenze entlang der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 7 und 8
Flur: 7, Flurstück: 16
Im Bereich der südlichen Teilfläche in der Gemarkung Elm, Flur 7 Nr. 16 verläuft die Gebietsgrenze im Westen des Grundstückes in der Waldabteilung 1, Unterabteilung A an der Grenze zwischen den Teilflächen 1 und 3 (innerhalb) und 4 (außerhalb)
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 8,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Sinntal
Größe: 91,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Schlüchtern, Sinntal
Größe: 83,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Hohenzell
Flur: 7, Flurstück: 1
In der Gemarkung Hohenzell, Flur 7 Nr. 1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Schlüchtern
Größe: 0,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Elm
Erfolgt die Abgrenzung des Gebietes auf Wegen, sind die Wege nicht Bestandteil des Gebietes
Gemeinde: Sinntal
Größe: 126,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Sinntal
Größe: 81,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Sinntal, Schlüchtern
Größe: 136,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Berg-Mähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Oberzell
Flur: 8, Flurstück: 4
In der Gemarkung Oberzell, Flur 8 Nr. 4, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Forstweg des Wege- und Abteilungsnetzes der Forstgrundkarte
Gemeinde: Schlüchtern
Gemarkung: Gundhelm
Flur: 7, Flurstück: 38
In der Gemarkung Gundhelm, Flur 7, Nr. 38, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Forstweg des Wege- und Abteilungsnetzes der Forstgrundkarte
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Oberzell
Flur: 1, Flurstück: 18/9
In der Gemarkung Oberzell, Flur 1 Nr. 18/9, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 1, Flurstück: 18/9
In der Gemarkung Oberzell, Flur 1 Nr. 18/9, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Verlauf des Fließgewässers des digitalen Gewässernetzes (schematisch 3 m breites Gewässerbett + beidseitiger 10 m breiter Gewässerstreifen)
Flur: 1, Flurstück: 20
In der Gemarkung Oberzell, Flur 1 Nr. 20, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Verlauf des Fließgewässers des digitalen Gewässernetzes (schematisch 3 m breites Gewässerbett + beidseitiger 10 m breiter Gewässerstreifen)
Regierungspräsidium: Darmstadt, Kassel,
Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Fulda
Gemeinde: Schlüchtern, Sinntal, Kalbach
Größe: 1005 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Berg-Mähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Oberzell
Flur: 8, Flurstück: 4
In der Gemarkung Oberzell, Flur 8 Nr. 4, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Forstweg des Wege- und Abteilungsnetzes der Forstgrundkarte
Flur: 1, Flurstück: 18/9
In der Gemarkung Oberzell, Flur 1 Nr. 18/9, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Sterbfritz
Flur: 1, Flurstück: 11/3
In der Gemarkung Sterbfritz, Flur 1 Nr. 11/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Weichersbach
Flur: 1, Flurstück: 1/7
In der Gemarkung Weichersbach, Flur 1 Nr. 1/7, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Landkreis: Fulda
Gemeinde: Kalbach
Gemarkung: Heubach
Flur: 10, Flurstück: 2
In der Gemarkung Heubach, Flur 10 Nr. 2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Forstweg des Wege- und Abteilungsnetzes der Forstgrundkarte
Flur: 14, Flurstück: 43
In der Gemarkung Heubach, Flur 14 Nr. 43 folgt die Gebietsgrenze von Süden her zunächst der Nutzungsgrenze und verläuft ab dem Punkt (Rechtswert: 3550044,63, Hochwert: 5581917,57), der auf der Nutzungsgrenze liegt, in einer geraden Linie zum Vermessungspunkt an der südlichen Spitze des Flurstückes 47.
Flur: 15, Flurstück: 9
In der Gemarkung Heubach, Flur 15 Nr. 9, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Forstweg des Wege- und Abteilungsnetzes der Forstgrundkarte
Gemeinde: Sinntal
Größe: 440,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Nidderau, Schöneck
Größe: 121,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermaus
• Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume
• Erhaltung funktionsfähiger ungestörter Sommerquartiere
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis
Gemeinde: Altenstadt, Florstadt, Niddatal, Nidderau
Größe: 1185,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete in den zentralen Lebensraumkomplexen
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Gelnhausen
Größe: 0 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Wächtersbach
Größe: 0 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Biebergemünd, Gelnhausen, Gründau, Langenselbold, Linsengericht, Wächtersbach
Größe: 148,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit der Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer
• Erhaltung gehölzfreier, besonnter, basenreicher Quell- und/oder Wiesenbäche und -gräben mit emerser Gewässervegetation
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Graben- und Gewässerpflege
• Erhaltung von Uferrandstreifen, deren Bewirtschaftungsintensität und -rhythmus den ökologischen Ansprüchen der Art angepasst ist.
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gelnhausen
Gemarkung: Gelnhausen
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Kinzigaue bei Gelnhausen” (StAnz 33/1998 S. 2538)
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart, Steinau an der Straße
Größe: 38,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91D0 Moorwälder
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart,
Gemarkung: Spessart
Flur: 5, Flurstück: 7
In der Gemarkung Spessart, Flur 5 Nr.7, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 6, Flurstück: 36
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 36, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart, Steinau an der Straße
Größe: 27,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart, Steinau an der Straße
Gemarkung: Marjoß
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Neudorfwiesen bei Steinau” (StAnz 43/1993 S. 2636)
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart, Steinau an der Straße, Bad Soden-Salmünster
Größe: 712,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart
Gemarkung: Spessart
Flur: 2, Flurstück: 64/8
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 64/8, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 64/10
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 64/10, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 66/20
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 66/20, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 76/1
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 76/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 3/3
In der Gemarkung Spessart, Flur 2, Nr. 3/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 6, Flurstück: 22/1
In der Gemarkung Spessart, Flur 6, Nr. 22/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 6, Flurstück: 33/1
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 33/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 79/1
In der Gemarkung Spessart, Flur 2, Nr. 79/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Wächtersbach
Größe: 50,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart, Steinau an der Straße, Schlüchtern
Größe: 96 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Schlüchtern, Steinau an der Straße, Gutsbezirk Spessart
Gemarkung: Hohenzell, Spessart, Marjoß
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Ratzerod bei Neuengronau” (StAnz 44/1994 S. 3088)
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart, Steinau an der Straße, Sinntal
Größe: 100,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Steinau an der Straße, Gutsbezirk Spessart, Sinntal
Gemarkung: Marjoß, Neuengronau, Breunings, Spessart
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Westerngrund von Neuengronau und Breunings” (StAnz 44/1994 S. 3088)
Gemeinde: Sinntal
Größe: 50,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Sinntal, Größe: 33,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Berg-Mähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt.
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Sterbfritz, Breunings, Mottgers
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Hohe Wiese und Steinfirst bei Breunings” (StAnz 18/1994 S. 1188)
Gemeinde: Sinntal
Größe: 272,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Mottgers
Flur: 14, Flurstück: 58
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Hohe Wiese und Steinfirst bei Breunings” (StAnz 18/1994 S. 1188)
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Sterbfritz
Flur: 9, Flurstück: 12
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Hohe Wiese und Steinfirst bei Breunings“ (StAnz 18/1994 S. 1188)
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart
Größe: 48,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart
Gemarkung: Spessart
Flur: 10, Flurstück: 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 10 Nr. 4, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 8, Flurstück: 57
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 57, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 14, Flurstück: 18
In der Gemarkung Spessart, Flur 14 Nr. 18, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 14, Flurstück: 72/3
In der Gemarkung Spessart, Flur 14 Nr. 72/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 14, Flurstück: 193/72
In der Gemarkung Spessart, Flur 14 Nr. 193/72, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Bad Soden-Salmünster, Jossgrund
Größe: 15,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Sinntal
Größe: 66,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Bad Soden-Salmünster, Jossgrund, Gutsbezirk Spessart, Sinntal, Steinau an der Straße
Größe: 749,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Berg-Mähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Bad Soden-Salmünster
Gemarkung: Mernes
Flur: 10, Flurstück: 18, Teilblatt: 3, 2
In der Gemarkung Mernes, Flur 10 Nr. 18, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie einer geraden Linie zwischen dem südöstlichen Eckpunkt des außerhalb gelegenen Grundstückes Flur 10 Nr. 10 und dem Eckpunkt der Nutzungsgrenze
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart
Gemarkung: Spessart
Flur: 7, Flurstück: 22/3, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 22/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 7, Flurstück: 54/1, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 54/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 7, Flurstück: 11, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr.11, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 8, Flurstück: 51, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 51, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 8, Flurstück: 47, Teilblatt: 3, 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 47, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 8, Flurstück: 52, Teilblatt: 3, 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 52, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 8, Flurstück: 50, Teilblatt: 3, 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 50, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Oberzell
Flur: 39, Flurstück: 3, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Oberzell, Flur 39 Nr. 3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt die nördliche Gebietsgrenze dem Feldweg und die östliche Gebietsgrenze der Verlängerung der Flurstücksgrenze des Grundstückes Flur 39 Nr. 39/2 bis zum Rechtswert 3549483/ Hochwert 5578091 in Höhe des Feldweges
Gemeinde: Maintal
Größe: 26,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren Sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Hanau
Größe: 20,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hanau
Gemarkung: Groß-Steinheim, Klein-Steinheim
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Amerikafeld und Schindkaute bei Steinheim” (StAnz 46/1995 S. 3582)
Gemeinde: Bruchköbel, Hanau
Größe: 162,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Hanau, Maintal
Größe: 144,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Maintal
Gemarkung: Wachenbuchen
Flur: 12, Flurstück: 2/21
In der Gemarkung Wachenbuchen, Flur 12 Nr. 2/21, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 12, Flurstück: 2/14
In der Gemarkung Wachenbuchen, Flur 12 Nr. 2/14, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Hanau
Gemarkung: Mittelbuchen
Flur: 15, Flurstück: 3/5
In der Gemarkung Mittelbuchen, Flur 15 Nr. 3/5 folgt die Gebietsgrenze dem Forstweg der Forstgrundkarte und dessen Verlängerung bis zum Eckpunkt des angrenzenden außerhalb gelegenen Grundstückes Flur 15 Nr. 3/4 (Weg)
Gemeinde: Maintal
Größe: 32,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Erlensee, Hanau
Größe: 603,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen der für den LRT typischen Tierarten
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Erlensee
Gemarkung: Langendiebach
Flur: 26, Flurstück: 8/24
In der Gemarkung Langendiebach, Flur 26, Nr. 8/24 verläuft die Grenze auf einer geraden Linie zwischen dem nördlichen Eckpunkt des Flurstückes Flur 26 Nr. 14 und dem Eckpunkt des außerhalb gelegenen Grundstrückes Flur 26 Nr. 6/13 (Straße)
Gemeinde: Hanau
Größe: 72,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3132 oligo bis mesotrophe Stillgewässer mit Isoeto-Nanojuncetea-Arten
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Langenselbold, Rodenbach
Größe: 129,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen der für den LRT typischen Tierarten
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Langenselbold
Gemarkung: Langenselbold
Flur: 56, Flurstück: 8/9
Im Bereich des Grundstückes Flur 56 Nr. 8/9 entspricht die Gebietsgrenze der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Kinzigaue von Langenselbold” (StAnz 46/1995 S. 3582)
Gemeinde: Erlensee, Langenselbold
Größe: 157,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Gelnhausen, Hasselroth, Freigericht
Größe: 31,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gelnhausen
Gemarkung: Meerholz
Flur: 25, Flurstück: 113
Im Bereich des Grundstückes Flur 25 Nr. 113 entspricht die Gebietsgrenze der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Tongrube von Meerholz” (StAnz 24/1982 S. 1093)
Gemeinde: Biebergemünd, Gelnhausen, Linsengericht
Größe: 465,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen der für den LRT typischen Tierarten
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Biebergemünd
Gemarkung: Bieber
Flur: 19, Flurstück: 53/10, Teilblatt: 4
In der Gemarkung Bieber, Flur 19 Nr. 53/10, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem vom nördlichen Eckpunkt des Grundstückes Flur 19 Nr. 22 in südöstliche Richtung verlaufenden Forstweg der Forstgrundkarte
Gemeinde: Biebergemünd
Gemarkung: Kassel
Flur: 32, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In der Gemarkung Kassel, Flur 32 Nr. 1 folgt die Gebietsgrenze dem Forstweg der Forstgrundkarte
Flur: 33, Flurstück: 1/3, Teilblatt: 2
In der Gemarkung Kassel, Flur 33 Nr. 1/3 folgt die Gebietsgrenze zwischen den Grundstücken Flur 10 Nr. 17 und Flur 9 Nr. 56 (Weg) dem Verlauf des Fließgewässers des digitalen Gewässernetzes (schematisch 3 m breites Gewässerbett + beidseitiger 10 m breiter Gewässerstreifen)
Gemeinde: Freigericht
Größe: 3,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Gelnhausen
Größe: 11,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gelnhausen
Gemarkung: Hailer,
Flur: 48, Flurstück: 142
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes im Bereich des Flurstücks 142, Flur 48 verläuft vom Punkt Rechtswert 3512467/Hochwert 5560064 in nordwestlich Richtung zum Punkt Rechtswert 3512387/Hochwert 5560102
Gemeinde: Biebergemünd, Flörsbachtal
Größe: 196,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91D0 Moorwälder
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Jossgrund
Größe: 6,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik
• Erhaltung der Nährstoffarmut
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Jossgrund
Gemarkung: Lettgenbrunn
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Beilstein” (StAnz 10/1977 S. 584)
Gemeinde: Flörsbachtal
Größe: 17 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde:Großkrotzenburg, Hanau
Größe: 61,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Main-Taunus-Kreis
Landkreis: Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Eppstein, Glashütten, Idstein, Kelkheim, Niedernhausen, Waldems
Größe: 861,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Ab
stürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Eppstein
Gemarkung: Ehlhalten
Flur: 11, Flurstück: 11/1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg von Norden nach Süden
Flur: 2, Flurstück: 176/10, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Dattenbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Flur: 2, Flurstück: 176/11, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Dattenbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Flur: 2, Flurstück: 176/12, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Dattenbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Flur: 2, Flurstück: 176/13, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Dattenbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Flur: 2, Flurstück: 176/15, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Dattenbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Flur: 2, Flurstück: 227, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Dattenbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Flur: 11, Flurstück: 15/2, Teilblatt: 2
Wo die Grenze vom vermessenen Liegenschaftskataster abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Dattenbachtal zwischen Kröftel und Vockenhausen“, ausgewiesen mit Verordnung vom 31. August 1993, StAnz. S. 2464, geändert mit Verordnung vom 27. März 1996, StAnz. S. 1446
Flur: 12, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Dattenbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Gemeinde: Eppstein
Gemarkung: Vockenhausen
Flur: 1, Flurstück: 43, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 44, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 45, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 46, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 78/2, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 79/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen
Flur: 1, Flurstück: 80/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 81/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 82/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 84/2, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 85/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 86/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 87/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 88/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 89/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 90/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 91, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 233/3, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 259/92, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 260/92, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 278/47, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Flur: 1, Flurstück: 279/47, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst das westliche Ufer des Dattenbachs in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10 m Pufferstreifen.
Gemeinde: Kelkheim
Gemarkung: Eppenhain
Flur: 2, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Silberbach in seinem jeweiligen tatsächlichen Verlauf mit dem schematisch dargestellten 10-m-Pufferstreifen, beginnend an der Forstwegebrücke bis zum Ende der Gewässerparelle in Flur 17 Nr. 72/2 am Ortsrand von Ehlhalten
Gemeinde: Eppstein, Kelkheim
Größe: 118,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushaltes
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser,- Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Eppstein, Kelkheim
Gemarkung: Ehlhalten, Eppenhain
Die Grenze des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Rossert-Hainkopf-Dachsbau”, ausgewiesen mit Verordnung vom 18. Mai 1977, StAnz. S. 1248, geändert durch Verordnung vom 1. Juni 1989, StAnz. S. 1484
Gemeinde: Eppstein, Kelkheim
Größe: 84,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Kelkheim,
Gemarkung: Fischbach, Ruppertshain
Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes entspricht der Abrenzung des Naturschutzgebietes “Krebsbachtal bei Ruppertshain”, ausgewiesen mit Verordnung vom 10. September 1992, StAnz. S. 2566, geändert mit Verordnung vom 7. Oktober 1998, StAnz. S. 3410
Gemeinde: Bad Soden
Größe: 9,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Bad Soden
Gemarkung: Neuenhain
Flur: 12, Flurstück: 917/1
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 2118 in Flur 22 der Gemarkung Neuenhain. Der dortige Bolzplatz gehört nicht zum FFHGebiet.
Flur: 12, Flurstück: 918/1
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 2118 in Flur 22 der Gemarkung Neuenhain. Der dortige Bolzplatz gehört nicht zum FFH-Gebiet.
Flur: 12, Flurstück: 4257/1
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 2118 in Flur 22 der Gemarkung Neuenhain. Der dortige Bolzplatz gehört nicht zum FFHGebiet.
Gemeinde: Eppstein
Größe: 28,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sangui-sorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Be-ständen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis)und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischenAnsprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Eppstein
Gemarkung: Bremthal, Niederjosbach, Vockenhausen
Teilblatt: 1
Wo die Grenze des FFH-Gebietes von den vermessenen Grundstücksgrenzen abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Daisbachwiesen bei Bremthal“, ausgewiesen mit Verordnung vom 15. Februar 1983, StAnz. S. 670 und 1232
Gemeinde: Kelkheim
Größe: 9,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Eppstein, Hofheim, Kelkheim
Größe: 229 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik
• Erhaltung der Nährstoffarmut
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
• Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld
• Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Eppstein
Gemarkung: Fischbach
Flur: 22, Flurstück: 27/6, Teilblatt: 1
Das FFH-Gebiet umfasst den “Kleinen Mannstein” zwischen den Rechts- und Hochwerten R:345830 H: 5556334 - R:3458810 H:5556364 - R: 3458880 H: 5556264 - R: 3458880 H: 5556248 und R:3458777 H: 5556249
Gemeinde: Eppstein, Hofheim, Kelkheim
Größe: 272,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hofheim
Gemarkung: Lorsbach
Flur: 14, Flurstück: 9/1, Teilblatt: 1
Im Flurstück 9/1 verläuft die Grenze des FFH-Gebietes auf dem Forstweg parallel zur Wegeparzelle Flur 15 Nr. 17 nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Gemarkung Langenhain Flur 1 Nr. 9
Flur: 1, Flurstück: 10/1, Teilblatt: 1
Ab der Wegeparzelle Gemarkung Langenhain Flur 1 Nr. 9 folgt die Grenze dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Gemarkung Langenhain Flur 1 Nr. 13
Gemeinde: Hofheim
Gemarkung: Langenhain,
Flur: 29, Flurstück: 4, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Westen und folgt dem zweiten Weg links nach Südwesten
Flur: 29, Flurstück: 5, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Südwesten und springt an der Wegegabelung nach Süden
Flur: 55, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg nach Südwesten und springt an der Wegekreuzung nach Süden
Gemeinde: Hofheim
Gemarkung: Wildsachsen
Flur: 2, Flurstück: 33, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem in Nord/Südrichtung verlaufenden Forstweg
Gemeinde: Eppstein
Gemarkung: Bremthal
Flur: 17, Flurstück: 4/1, Teilblatt: 1
Von der Südspitze des Flurstücks Gemarkung Bremthal Flur 16 Nr. 28 aus folgt die Grenze dem Forstweg nach Osten bis zur Westgrenze des Flurstücks Gemarkung Lorsbach Flur 15 Nr. 6/1
Gemeinde: Kronberg, Schwalbach
Größe: 23,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Flörsheim, Hochheim
Größe: 95,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Flörsheim, Hochheim
Gemarkung: Flörsheim, Hochheim
Wo die Grenze vom vermessenen Liegenschaftskataster abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Wickerbachaue von Flörsheim und Hochheim“, ausgewiesen mit Verordnung vom 22. April 1998, StAnz. S. 1340
Gemeinde: Hofheim am Taunus
Größe: 295 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hofheim am Taunus
Gemarkung: Marxheim
Flur: 1, Flurstück: 25/2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemarkung: Diedenbergen
Flur: 43, Flurstück: 10/4
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Wegenetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 43, Flurstück: 20
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie vom südwestlichen Eckpunkt des Grundstückes 10/3 in Flur 43 bis zum südwestlichen Eckpunkt von Flurstück 20 in Flur 43
Gemarkung: Marxheim
Flur: 1, Flurstück: 6/11
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft im nördlichen Abschnitt des Grundstückes als gerade Linie vom Eckpunkt des dortigen Weges, Flurstück 39/4 in Flur 1 (Rechtswert 3458951, Hochwert 5550272) bis zum Auftreffen im rechten Winkel auf die örtliche Grundstücksgrenze von Flurstück 4/1 in Flur 1 (Rechtswert 3458915, Hochwert 5550272) der Gemarkung Marxheim. Im mittleren Abschnitt des Grundstückes verläuft sie als gerade Linie vom südwestlichen Eckpunkt des Grundstückes 3/11 (Rechtswert 3459061, Hochwert 5550099) in Flur 1 bis zum südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 4/1 (Rechtswert 3458899, Hochwert 5550104) in Flur 1 der Gemarkung Marxheim.
Gemeinde: Flörsheim
Größe: 56,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Flörsheim, Hattersheim
Gemarkung: Flörsheim, Hattersheim
Wo die Grenze vom vermessenen Liegenschaftskataster abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Weilbacher Kiesgruben“, ausgewiesen mit Verordnung vom 30. April 1986, StAnz. S. 1125
Odenwaldkreis
Landkreis: Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Breuberg, Groß-Umstadt, Höchst
Größe: 273,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Höchst
Gemarkung: Sandbach
Flur: 56, Flurstück: 7, Teilblatt: 1
Beginnend am nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Flur 56 Nr. 7 verläuft die Grenze fünf Meter nach Süden bis sie auf einen aus westlicher Richtung kommenden Weg stößt. Dem Waldwegenetz folgt die Grenze weitgehend geradlinig nach Süden bis sie auf den nordöstlichen Grenzpunkt der Parzelle Flur 56 Nr. 8 stößt.
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis
Gemeinde: Bensheim, Brensbach, Fischbachtal, Fränkisch-Crumbach, Fürth, Groß-Bieberau, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Modautal, Ober-Ramstadt, Reichelsheim, Reinheim
Größe: 3705,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Brensbach
Gemarkung: Wersau
Flur: 4, Flurstück: 1, Teilblatt: 4
Die östliche Spitze der Teilfläche ist wie folgt abgegrenzt: Beginnend am östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Flur 22 Nr. 1 in der Gemarkung Groß-Bieberau verläuft die Grenze entlang eines Weges ca. 280 Meter weit in südöstlicher Richtung bis zu einer Wegekreuzung. Von dort aus folgt die Grenze dem in südwestlicher Richtung verlaufenden Weg bis sie wieder auf das Grundstück Flur 22 Nr. 1 trifft. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Landkreis: Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis
Gemeinde: Brensbach, Otzberg
Größe: 87,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl- und Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Brensbach
Gemarkung: Brensbach
Flur: 8, Flurstück: 29, Teilblatt: 1
Innerhalb dieser Parzelle verläuft die Grenze, sobald sie den aus Norden kommenden Wegesrand verlässt, entlang der Nutzungsgrenze Acker/Grünland.
Flur: 8, Flurstück: 28, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes orientiert sich an der Nutzungsgrenze Acker/Grünland.
Flur: 7, Flurstück: 20, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung des FFH-Gebietes nicht der Parzellengrenze folgt, verläuft die Grenze von Süden aus kommend zunächst in nördlicher und anschließend in westlicher Richtung entlang der Nutzungsgrenze Grünland/Acker.
Gemeinde: Michelstadt
Größe: 10,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Beerfelden, Mossautal, Wald-Michelbach
Größe: 20,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer naturnahen Überflutungsdynamik
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Beerfelden
Gemarkung: Olfen
Flur: 2, Flurstück: 3/1, Teilblatt: 1
Innerhalb des Flurstücks 3/1 in der Gemarkung Olfen verläuft die Grenze beginnend in der nordwestlichen Ecke des Grundstückes ca. 70 Meter nach Nordosten, biegt dort nach Südwesten ab, und verläuft ca. 560 Meter weit entlang eines Waldweges in südwestlicher Richtung. Von dort aus verläuft die Grenze in einem spitzen Winkel entlang von Waldwegen zunächst ca. 130 Meter in nordwestlicher Richtung und stößt dann in südwestlicher Richtung verlaufend auf den östlichsten Grenzpunkt der Parzelle 4/1. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Lindenfels, Reichelsheim
Größe: 67,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Beerfelden, Erbach, Michelstadt, Mossautal
Größe: 96,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Beerfelden, Erbach
Größe: 17,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
• Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld
• Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Erbach
Gemarkung: Ebersberg
Flur: 6, Flurstück: 9, Teilblatt: 1
Im Südosten dieser Parzelle beginnend verläuft die Abgrenzung weitgehend geradlinig nach Norden bis zur Parzelle 19 in der Gemarkung Schönnen und verläuft dann ca. 35 Meter entlang der Parzellengrenze. Von dort aus verläuft sie entlang eines nach Westen führenden Weges, der nach ca. 40 Metern einen Bogen in südlicher Richtung schlägt und verläuft anschließend in südlicher Richtung bis zur Südgrenze der Parzelle Flur 6 Nr. 9.
Gemeinde: Beerfelden
Gemarkung: Hetzbach
Flur: 16, Flurstück: 90/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht einem Forstweg, der die Parzelle ungefähr in der Mitte in südöstlicher Richtung durchschneidet.
Flur: 16, Flurstück: 94/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht einem Forstweg, der die Parzelle ungefähr im östlichen Drittel in südöstlicher Richtung durchschneidet.
Flur: 16, Flurstück: 96, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich an der Fortführung der aus der Parzelle 96 kommenden Grenze entlang des Weges.
Flur: 16, Flurstück: 98/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich an der Fortführung der aus der Parzelle 96 kommenden Grenze entlang des Weges.
Gemeinde: Erbach
Größe: 0 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Erbach
Gemarkung: Erbach
Flur: 1, Flurstück: 138/10, Teilblatt: 1
Es handelt sich um eine ca. 400 Meter lange Höhle, deren Zugang durch die Hoch- und Rechtswerte H 5503110/ R 3500400 definiert ist
Gemeinde: Rothenberg
Größe: 16 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Beefelden
Größe: 3,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Beerfelden
Gemarkung: Beerfelden
Flur: 3, Flurstück: 28/1, Teilblatt: 1
Das Gebiet umfasst die nicht bewaldete Fläche der Parzelle.
Flur: 3, Flurstück: 30, Teilblatt: 1
Das Gebiet umfasst die nicht bewaldete Fläche der Parzelle.
Flur: 3, Flurstück: 32, Teilblatt: 1
Das Gebiet umfasst die nicht bewaldete Fläche der Parzelle.
Flur: 3, Flurstück: 61, Teilblatt: 1
In dem Abschnitt, in dem diese Wegeparzelle durch die Rodungsfläche verläuft, ist sie Teil des FFH-Gebietes.
Flur: 3, Flurstück: 63, Teilblatt: 1
In dem Abschnitt, in dem diese Wegeparzelle durch die Rodungsfläche verläuft, ist sie Teil des FFH-Gebietes.
Flur: 3, Flurstück: 64, Teilblatt: 1
In dem Abschnitt, in dem diese Wegeparzelle durch die Rodungsfläche verläuft, ist sie Teil des FFH-Gebietes.
Gemeinde: Beerfelden
Größe: 44,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, und Waldwegen
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Beerfelden, Rothenberg, Wald-Michelbach
Größe: 140,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rothenberg
Gemarkung: Finkenbach
Flur: 10, Flurstück: 14, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des nördlichsten Grenzpunktes der Wegeparzelle Nr. 16 mit dem ca. 40 Meter nördlich des Wohngebäude liegenden Grenzpunkt.
Flur: 10, Flurstück: 21, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes der Parzelle Nr. 22 mit dem südlichsten Grenzpunkt der Parzelle Nr. 20.
Flur: 10, Flurstück: 22, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes der Parzelle Nr. 22 mit dem südlichsten Grenzpunkt der Parzelle Nr. 20.
Flur: 10, Flurstück: 19, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des nördlichsten Grenzpunktes der Parzelle Nr. 27 mit einem Grenzpunkt der Gewässerparzelle, der ca. 20 Meter südwestlich der Südgrenze der Parzelle 18 liegt.
Flur: 10, Flurstück: 23, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des nördlichsten Grenzpunktes der Parzelle Nr. 27 mit einem Grenzpunkt der Gewässerparzelle, der ca. 20 Meter südwestlich der Südgrenze der Parzelle 18 liegt.
Flur: 10, Flurstück: 24, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des nördlichsten Grenzpunktes der Parzelle Nr. 27 mit einem Grenzpunkt der Gewässerparzelle, der ca. 20 Meter südwestlich der Südgrenze der Parzelle 18 liegt.
Flur: 8, Flurstück: 6, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des von Norden her gezählt fünften Grenzpunktes entlang des Hinterbaches mit dem ca. 30 Meter nordöstlich davon gelegenen Grenzpunkt entlang der Straßenparzelle.
Flur: 6, Flurstück: 72, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Finkenbachtal bei Finkenbach“ vom 24. November 1981 (Staatsanzeiger Nr. 50/1981 S. 2339) in der Fassung vom 15. November 1999 (Staatsanzeiger Nr. 49/1999 S. 3630).
Flur: 1, Flurstück: 76, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des nordwestlichen Grenzpunktes der Parzelle Nr. 77 mit dem ca. 110 Meter nördlich liegenden Grenzpunkt der Parzelle Nr. 75.
Gemeinde: Erbach, Hesseneck, Michelstadt, Sensbachtal
Größe: 51,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Hesseneck
Größe: 20,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hesseneck
Gemarkung: Kailbach
Flur: 1, Flurstück: 41/18, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich von Westen her kommend zunächst am weitgehend hangparallelen Weg, der nicht Bestandteil des FFHGebietes ist, und verläuft in Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle Nr. 40 nach Norden.
Flur: 1, Flurstück: 36, Teilblatt: 1
Beginnend an der Grenze zur Parzelle Nr. 39 verläuft die Abgrenzung entlang der Rodungsfläche und folgt dann den deckungsgleich zur Abgrenzung verlaufenden Waldwegen, die nicht Bestandteil des FFH-Gebietes sind.
Flur: 2, Flurstück: 31/5, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht den deckungsgleich zur Abgrenzung verlaufenden Waldwegen, die nicht Bestandteil des FFH-Gebietes sind.
Flur: 7, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht vier Blockschutthalden, deren Mittelpunkte durch folgende Hoch- und Rechtswerte definiert sind: H 5492243/ R 3506255, H 5492007/ R 3506269, H 5491947/ R 3506253 und H 5491826/ R 3506476. Bei der größeren Teilfläche, die im Westen durch einen Weg begrenzt ist, ist die weitere Grenze durch die geradlinige Verbindung folgender Hoch- und Rechtswerte definiert: H 5492294/ R 3506265, H 5492296/ R 3506300 H 5492103/ R 3506344, H 5492073/ R 3506341, H 5492020,/ R 3506326, H 5491929/ R 3506334 und H 5491923/R 3506300
Gemeinde: Rothenberg
Größe: 36.3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rothenberg
Gemarkung: Rothenberg
Flur: 9, Flurstück: 1/4
Soweit sich die Grenze innerhalb dieser Parzelle nicht am dargestellten Wegenetz orientiert, entspricht die Grenze der geradlinigen Verlängerung des aus Westen kommenden Weges bis zur östlichen Grundstücksgrenze.
Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis
Gemeinde: Neckarsteinach, Hirschhorn, Rothenberg, Michelbuch,
Größe: 5282,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushaltes
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermaus
• Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume
• Erhaltung funktionsfähiger ungestörter Sommerquartiere
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
• Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld
• Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rothenberg
Gemarkung: Rothenberg
Flur: 13, Flurstück: 22, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 14, Flurstück: 9/1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Offenbach
Gemeinde: Mühlheim am Main
Größe: 6,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Mühlheim am Main
Gemarkung: Lämmerspiel, Dietesheim
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Mayengewann von Lämmerspiel”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 47/85, S. 2118 und 43/93, S. 2636
Gemeinde: Mühlheim am Main
Größe: 13,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Dreieich
Größe: 51,1 ha
Anlage 3a - Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Neu-Isenburg
Größe: 73,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Neu-Isenburg
Gemarkung: Neu-Isenburg
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Bruch von Gravenbruch”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 42/84, S. 1990 und 43/93, S. 2636
Gemeinde: Dreieich
Größe: 291,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Dreieich
Gemarkung: Sprendlingen, Götzenhain
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Luderbachaue von Dreieich”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 33/96, S. 2500
Gemeinde: Neu-Isenburg
Größe: 19,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Neu-Isenburg
Gemarkung: Neu-Isenburg
Erfolgt die Abgrenzung des Gebietes auf Wegen, sind die Wege nicht Bestandteil des Gebietes
Gemeinde: Rodgau
Größe: 6,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Hainburg, Seligenstadt
Größe: 67,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Minimierung von Nährstoffeinträgen
Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basen- und kalkreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Minimierung von Nährstoffeinträgen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hainburg, Seligenstadt
Gemarkung: Seligenstadt, Froschhausen, Klein-Krotzenburg
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze der Naturschutzgebiete “Schwarzbruch” und “Pechgraben bei Seligenstadt”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 53/90, S. 2964 und 14/95, S. 1126
Gemeinde: Mainhausen
Größe: 166 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Egelsbach, Langen, Mörfelden-Walldorf
Größe: 45 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen.
Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer
• Erhaltung gehölzfreier, besonnter, basenreicher Quell- und/oder Wiesenbäche und -gräben mit emerser Gewässervegetation
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Graben- und Gewässerpflege
• Erhaltung von Uferrandstreifen, deren Bewirtschaftungsintensität und -rhythmus den ökologischen Ansprüchen der Art angepasst ist.
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Rödermark
Größe: 7,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach
Gemeinde: Darmstadt, Dreieich, Egelsbach , Langen, Messel,
Größe: 2129,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung bei sekundärer Ausprägung des Lebensraumtyps
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen und Alleen mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Gemeinde: Dreieich, Egelsbach, Langen
Größe: 146,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Langen
Größe: 1,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Rodgau
Größe: 18,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rodgau
Gemarkung: Dudenhofen
Flur: 24, Flurstück: 56/2
Die Grenze des Gebietes durchläuft das Flurstück von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 9, Flur 24 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstücks 33, Flur 24
Gemeinde: Rödermark, Rodgau
Größe: 124,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rödermark, Rodgau
Gemarkung: Nieder-Roden, Ober-Roden, Dudenhofen
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Niederrodener Lache”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 43/86, S. 2053, 44/94, S. 3088 und 27/01, S. 2421
Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Aarbergen, Hohenstein
Größe: 45,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
• Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld
• Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Aarbergen
Gemarkung: Hennethal
Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Scheiderwald bei Hennethal“, ausgewiesen mit Verordnung vom 21. November 1995, Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) S. 4085
Gemeinde: Heidenrod
Größe: 190,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Heidenrod
Gemarkung: Laufenselden
Flur: 13, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes folgt von der Nordostecke des Flurstückes 1/1 dem Forstweg nach Süden bis zum Flurstück 30/2 und quert dieses
Flur: 13, Flurstück: 2/5, Teilblatt: 1
Ab dem Flurstück 30/2 folgt die Gebietsgrenze dem Forstweg im Flurstück 2/5 nach Süden bis zum Auftreffen auf das Flurstück 3/13
Flur: 13, Flurstück: 4/17, Teilblatt: 1
Beginnend am Flurstück 3/13 quert die Grenze die Nordwestspitze des Flurstückes 4/17, dem Forstweg nach Südwesten folgend
Flur: 13, Flurstück: 3/1, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg im Flurstück 3/1 nach Südwesten bis zum Flurstück 70/33 und quert dieses
Flur: 13, Flurstück: 21, Teilblatt: 1
Im Flurstück 21 folgt die Grenze dem Forstweg nach Südosten bis zur zweiten Kreuzung im Forstwegenetz, folgt dann dem Forstweg nach Westen bis zum Auftreffen auf die Ostgrenze des Flurstückes 22/1
Flur: 13, Flurstück: 22/1, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg im Flurstück 22/1 nach Nordwesten bis zum Auftreffen auf die Ostgrenze des Flurstücks Flur 14 Nr. 4/3
Flur: 14, Flurstück: 4/3, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg in Flurstück 4/3 nach Nordwesten bis zur Kreuzung im Forstwegenetz und von dort dem Forstweg nach Nordosten, quert das Flurstück Flur 13 Nr. 22/1 und folgt dem Forstweg nach Nordosten bis zum Auftreffen auf die Südgrenze des Flurstücks Flur 13 Nr. 70/33
Gemeinde: Hünstetten
Größe: 10 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung der Nährstoffarmut
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hünstetten
Gemarkung: Strinz-Trinitatis
Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Heckenberg von Strinz-Trinitatis“, ausgewiesen mit Verordnung vom 18. Juni 1984, Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1300
Landkreis: Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Eppstein, Glashütten, Idstein, Kelkheim, Niedernhausen, Waldems
Größe: 861,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Ab
stürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Idstein
Gemarkung: Heftrich
Flur: 1, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 1
Im Norden des Flurstücks folgt die Grenze dem Forstweg nach Osten bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Gkg. Heftrich Flur 1 Nr. 3
Flur: 26, Flurstück: 4, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft von der Südspitze der Wegeparzelle Gkg. Heftrich Flur 26 Nr. 5 auf dem Forstweg nach Osten bis zum Auftreffen auf die Kehre der Wegeparzelle Flur 26 Nr. 3
Flur: 26, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft von der Nordwestecke der Wegeparzelle Flur 26 Nr.9/6 auf dem Forstweg nach Westen bis zur Ostgrenze des Flurstücks Gkg. Lenzhahn Flur 2 Nr. 17/2
Gemeinde: Idstein
Gemarkung: Idstein
Flur: 44, Flurstück: 4, Teilblatt: 1
Im Nordwesten des Flurstücks verläuft die Grenze auf dem forstlichen Wegenetz nach Süden über drei Verzweigungen hinweg und folgt von der nächsten Kreuzung aus dem Forstweg nach Westen bis zum Auftreffen auf die Westgrenze des Flurstücks 4
Gemeinde: Idstein
Gemarkung: Lenzhahn
Flur: 3, Flurstück: 21/3, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg von Südwesten nach Norden
Gemeinde: Idstein
Gemarkung: Kröftel
Flur: 5, Flurstück: 96, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem westlichsten Forstweg von Norden nach Süden
Gemeinde: Niedernhausen
Gemarkung: Oberjosbach
Flur: 49, Flurstück: 4052, Teilblatt: 2
Wo die Grenze vom vermessenen Liegenschaftskataster abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Dattenbachtal zwischen Kröftel und Vockenhausen“, ausgewiesen mit Verordnung vom 31. August 1993, StAnz. S. 2464, geändert mit Verordnung vom 27. März 1996, StAnz. S. 1446
Flur: 49, Flurstück: 4053, Teilblatt: 2
Wo die Grenze vom vermessenen Liegenschaftskataster abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Dattenbachtal zwischen Kröftel und Vockenhausen“, ausgewiesen mit Verordnung vom 31. August 1993, StAnz. S. 2464, geändert mit Verordnung vom 27. März 1996, StAnz. S. 1446
Gemeinde: Lorch
Größe: 27,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Ransel
Flur: 3, Flurstück: 29/3, Teilblatt: 1
In Flurstück 29/3 folgt die Grenze dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf das Furstück Flur 5 Nr. 1/4
Flur: 5, Flurstück: 1/4, Teilblatt: 1
In Flurstück 1/4 folgt die Grenze dem Forstweg nach Süden bis zur Gabelung und dann nach Nordwesten bis zum Auftreffen auf das Flurstück Flur 5 Nr. 1/2
Gemeinde: Schlangenbad
Größe: 69,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Bad Schwalbach, Hohenstein
Größe: 340 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik
• Erhaltung der Nährstoffarmut
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern/-Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Taunusstein
Größe: 22 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Taunusstein
Größe: 11,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Taunusstein
Gemarkung: Neuhof
Flur: 51, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Grenze entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Neuhofer Heide“, ausgewiesen mit Verordnung vom 22. November 1988, Staatsanzeiger S. 2680, geändert durch Verordnung vom 20. September 1993, StAnz. S. 2636 und Verordnung vom 12. September 1997, StAnz. S. 2926
Landkreis: Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Wiesbaden, Niedernhausen
Größe: 82,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wiesbaden, Niedernhausen
Gemarkung: Engenhahn, Königshofen, Kloppenheim, Auringen, Bierstadt
Die Abgrenzung der westlichen Teilfläche und des westlichen Bereiches der östlichen Teilfläche entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Teißbachtal von Niedernhausen”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 36/92, S. 2180.”
Gemeinde: Lorch
Größe: 93,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6214 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung der Nährstoffarmut
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Lorchhausen
Wo die Grenze von vermessenen Grundstücksgrenzen abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Engweger Kopf und Scheibigkopf bei Lorch“, ausgewiesen mit Verordnung vom 11. April 1995, StAnz. S. 1369
Gemeinde: Lorch
Größe: 15 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodium rubri p. p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Lorch
Größe: 143,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik
• Erhaltung der Nährstoffarmut
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Lorch
Größe: 98,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung der Nährstoffarmut
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Geisenheim
Größe: 8,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Geisenheim
Gemarkung: Geisenheim
Teilblatt: 1
Wo die Grenze von vermessenen Grundstücksgrenzen abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Geisenheimer Heide”, ausgewiesen mit Verordnung vom 12. Januar 1987, StAnz. S. 303, geändert mit Verordnung vom 21. September 1994, StAnz. S. 3088
Gemeinde: Rüdesheim
Gemarkung: Eibingen
Teilblatt: 1
Wo die Grenze von vermessenen Grundstücksgrenzen abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Geisenheimer Heide“, ausgewiesen mit Verordnung vom 12. Januar 1987, StAnz. S. 303, geändert mit Verordnung vom 21. September 1994, StAnz. S. 3088
Gemeinde: Lorch, Rüdesheim
Größe: 379,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik
• Erhaltung der Nährstoffarmut
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushaltes
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungs- und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rüdesheim
Gemarkung: Aulhausen
Flur: 7, Flurstück: 4, Teilblatt: 1
An der Westgrenze des Flurstückes verläuft die Grenze von der Waldecke aus auf dem im Gelände vorhandenen Weg und folgt diesem nach Osten bis zum Auftreffen auf die vermessene Nordgrenze des Flurstücks
Flur: 6, Flurstück: 72/1, Teilblatt: 1
An der Nordostecke des Flurstücks Gkg. Aulhausen Flur 6 Nr. 34 beginnend verläuft die Grenze nach Nordosten bis zum Auftreffen auf die Nordwestecke des Flurstücks Gkg. Aulhausen Flur 6 Nr. 104/63
Gemeinde: Lorch, Rüdesheim
Größe: 421,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rüdesheim
Gemarkung: Aulhausen
Flur: 4, Flurstück: 22/1, Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft auf dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz nach Nordwesten
Flur: 4, Flurstück: 198/183, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg nach Westen und Süden und springt an der nächsten Wegegabelung im Flurstück 199/183 nach Nordosten
Flur: 4, Flurstück: 199/183, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft ab der Wegegabelung nach Südwesten und springt an der nächsten Wegekreuzung nach Süden, läuft ab der nächsten Wegekreuzung nach Westen und kreuzt die Wegeparzelle Flur 4 Nr. 19/8 und 20/8
Flur: 4, Flurstück: 2, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Südwesten und springt an der Wegekreuzung nach Nordwesten
Flur: 7, Flurstück: 5, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg nach Nordwesten bis zur zur nächsten Abzweigung, von dort nach Südwesten bis zur Kreuzung und ab dort nach Nordwesten
Flur: 7, Flurstück: 3, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg weiter nach Westen bis zur Kreuzung, von dort nach Norden, folgt der Abzweigung nach Nordwesten und springt dann, dem jeweiligen Forstweg folgend, nach Nordosten und erneut nach Nordwesten.
Flur: 3, Flurstück: 202/185, Teilblatt: 1
Die Grenze quert das Flurstück auf dem Forstweg Richtung Nordwesten.
Flur: 7, Flurstück: 2, Teilblatt: 1
Die Grenze quert die Nordostecke des Flurstücks auf dem Forstweg nach Nordwesten
Flur: 3, Flurstück: 252/185, Teilblatt: 1
Im Westen des Flurstücks folgt die Grenze dem dortigen Forstweg nach Norden bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 3 Nr. 249/185
Flur: 3, Flurstück: 188/3, Teilblatt: 1
Beginnend an der Südspitze des Flurstücks Flur 3 Nr. 45 verläuft die Grenze auf dem Forstweg nach Südosten bis zur vierten Abzweigung, folgt dieser links nach Norden bis zur letzten Forstwegekreuzung in der Nordwestecke des Flurstücks, wo sie dem Forstweg südlich parallel zur Nordgrenze des Flurstücks nach Osten folgt bis zum Auftreffen auf das Flurstück Flur 15 Nr. 3
Gemeinde: Bad Schwalbach, Eltville, Geisenheim, Heidenrod, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Schlangenbad
Größe: 5229 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6212 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik
• Erhaltung der Nährstoffarmut
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle,/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen-, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Lorch
Flur: 1, Flurstück: 109/4, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Geisenheim
Gemarkung: Geisenheim
Flur: 37, Flurstück: 39/24, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Oestrich-Winkel
Gemarkung: Hallgarten
Flur: 1, Flurstück: 14, Teilblatt: 5
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Eltville am Rhein
Gemarkung: Hattenheim
Flur: 1, Flurstück: 118/2, Teilblatt: 5
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 1, Flurstück: 119, Teilblatt: 5
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Oestrich-Winkel
Gemarkung: Hallgarten
Flur: 1, Flurstück: 13, Teilblatt: 5
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Schlangenbad
Gemarkung: Niedergladbach
Flur: 8, Flurstück: 35, Teilblatt: 5
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 9, Flurstück: 4, Teilblatt: 5
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 11, Flurstück: 1, Teilblatt: 6
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Heidenrod
Gemarkung: Dickschied-Geroldstein
Flur: 9, Flurstück: 13, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Espenschied
Flur: 4, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flur: 6, Flurstück: 1/6, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskataster abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz sowie dem dortigen Fließgewässer, die keine Bestandteile des FFH-Gebietes sind.
Flur: 8, Flurstück: 19, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Wollmerschied
Flur: 6, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Flurstück: 46/1, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Ransel
Flur: 3, Flurstück: 19, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- und Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz, das nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
Gemeinde: Kiedrich
Größe: 93,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Eltville, Kiedrich
Wo die Grenze vom vermessenen Liegenschaftskataster abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Weihersberg bei Kiedrich“, ausgewiesen mit Verordnung vom 23. Februar 1995, StAnz. S. 982
Gemeinde: Eltville, Oestrich-Winkel
Größe: 81,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodium rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden, Groß-Gerau
Gemeinde: Biebesheim, Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Riedstadt, Rüdesheim, Stockstadt, Trebur, Wiesbaden
Größe: 1270,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodium rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Alosa alosa Maifisch
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra fluviatilis Flussneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle-/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Lorch
Flur: 75, Flurstück: 3/3, Teilblatt: 1
Das FFH-Gebiet umfasst den Rheinstrom ab Strom-km 541, folgt stromaufwärts der vermessenen Uferlinie und wird im Rheinstrom durch die politische Grenze zu Rheinland-Pfalz begrenzt. Es umschließt das FFH-Gebiet 5912-302 “Lorcher Werth” teilwiese und endet im Süden bei Strom-km 537.
Gemeinde: Rüdesheim
Gemarkung: Rüdesheim
Flur: 30, Flurstück: 2/8, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Rheinstrom beginnend bei Strom-km 527 und erstreckt sich stromaufwärts, begrenzt durch die vermessene Uferlinie sowie im Rheinstrom durch die politische Grenze zu Rheinland-Pfalz bzw. durch die FFH-Gebiete 6013-350 „Rüdesheimer Aue“, 6013-301 „Rheinwiesen von Oestrich-Winkel und Geisenheim“ und 6014-301 „Winkeler Aue“. Das Gebiet endet bei Strom-km 520.
Gemeinde: Geisenheim
Gemarkung: Geisenheim
Flur: 23, Flurstück: 30/6, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Rheinstrom beginnend bei Strom-km 527 und erstreckt sich stromaufwärts, begrenzt durch die vermessene Uferlinie sowie im Rheinstrom durch die politische Grenze zu Rheinland-Pfalz bzw. durch die FFH-Gebiete 6013-350 „Rüdesheimer Aue“, 6013-301 „Rheinwiesen von Oestrich-Winkel und Geisenheim“ und 6014-301 „Winkeler Aue“. Das Gebiet endet bei Strom-km 520.
Gemeinde: Oestrich-Winkel
Gemarkung: Winkel
Flur: 30, Flurstück: 1/3, Teilblatt: 2
Das FFH-Gebiet umfasst den Rheinstrom beginnend bei Strom-km 527 und erstreckt sich stromaufwärts , begrenzt durch die vermessene Uferlinie sowie im Rheinstrom durch die politische Grenze zu Rheinland-Pfalz bzw. durch die FFH-Gebiete 6013-350 „Rüdesheimer Aue“, 6013-301 „Rheinwiesen von Oestrich-Winkel und Geisenheim“ und 6014-301 „Winkeler Aue“. Das Gebiet endet bei Strom-km 520.
Gemarkung: Oestrich
Flur: 23, Flurstück: 1/6, Teilblatt: 3
Das FFH-Gebiet erstreckt sich von der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Mariannenaue“, ausgewiesen mit Verordnung vom 12. Februar 1991, StAnz. S. 690, im Rhein stromaufwärts zwischen der vermessenen Uferlinie und der politischen Grenze zu Rheinland-Pfalz, umschließt das FFH-Gebiet 5914-350 „Mariannenaue“ und endet bei Strom-km 512.
Gemeinde: Eltville
Gemarkung: Hattenheim
Flur: 20, Flurstück: 12/4, Teilblatt: 3
Das FFH-Gebiet erstreckt sich von der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Mariannenaue“, ausgewiesen mit Verordnung vom 12. Februar 1991, StAnz. S. 690, im Rhein stromaufwärts zwischen der vermessenen Uferlinie und der politischen Grenze zu Rheinland-Pfalz, umschließt das FFH-Gebiet 5914-350 „Mariannenaue“ und endet bei Strom-km 512.
Flur: 20, Flurstück: 12/3, Teilblatt: 3
Das FFH-Gebiet erstreckt sich von der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Mariannenaue“, ausgewiesen mit Verordnung vom 12. Februar 1991, StAnz. S. 690, im Rhein stromaufwärts zwischen der vermessenen Uferlinie und der politischen Grenze zu Rheinland-Pfalz, umschließt das FFH-Gebiet 5914-350 „Mariannenaue“ und endet bei Strom-km 512.
Gemarkung: Erbach
Flur: 23, Flurstück: 16/7, Teilblatt: 3
Das FFH-Gebiet erstreckt sich von der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Mariannenaue“, ausgewiesen mit Verordnung vom 12. Februar 1991, StAnz. S. 690, im Rhein stromaufwärts zwischen der vermessenen Uferlinie und der politischen Grenze zu Rheinland-Pfalz, umschließt das FFH-Gebiet 5914-350 „Mariannenaue“ und endet bei Strom-km 512.
Gemarkung: Eltville
Flur: 32, Flurstück: 1/4, Teilblatt: 3
Das FFH-Gebiet erstreckt sich von der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Mariannenaue“, ausgewiesen mit Verordnung vom 12. Februar 1991, StAnz. S. 690, im Rhein stromaufwärts zwischen der vermessenen Uferlinie und der politischen Grenze zu Rheinland-Pfalz, umschließt das FFH-Gebiet 5914-350 „Mariannenaue“ und endet bei Strom-km 512.
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Lorchhausen
Flur: 18, Flurstück: 1/18, Teilblatt: 1
Das FFH-Gebiet umfasst den Rheinstrom ab Strom-km 544 im Norden stromaufwärts. Die Ostgrenze entspricht der politischen Grenze zu Rheinland-Pfalz, die Westgrenze liegt auf der vermessenen Uferlinie. Das Teilgebiet endet im Süden bei Strom-km 542.
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Lorch
Flur: 74, Flurstück: 3/4, Teilblatt: 1
Das FFH-Gebiet umfasst den Rheinstrom ab Strom-km 541, folgt stromaufwärts der vermessenen Uferlinie und wird im Rheinstrom durch die politische Grenze zu Rheinland-Pfalz begrenzt. Es umschließt das FFH-Gebiet 5912-302 „Lorcher Werth“ teilweise und endet im Süden bei Strom-km 537.
Gemeinde: Geisenheim, Oestrich-Winkel
Größe: 26,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Rüdesheim
Größe: 27,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rüdesheim
Gemarkung: Rüdesheim
Flur: 7, Flurstück: 86/1
Wo die Grenze vom vermessenen Liegenschaftskataster abweicht, entspricht sie der Grenze des Naturschutzgebietes „Ebental bei Rüdesheim“ , ausgewiesen mit Verordnung vom 10. Dezember 1990, StAnz. S. 2948
Gemeinde: Rüdesheim
Größe: 7,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Oestrich-Winkel
Größe: 6,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Niedernhausen, Taunusstein, Wiesbaden
Größe: 4124 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Frauenstein
Flur: 19, Flurstück: 15/30, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg nach Nordwesten bis zur 4. Abzweigung und von dort im Bogen nach Osten
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Dotzheim
Flur: 82, Flurstück: 8135, Teilblatt: 1, 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Norden bis zum Auftreffen auf die Grenze zur Gemarkung Bleidenstadt Flur 17
Flur: 82, Flurstück: 8137, Teilblatt: 1, 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Norden bis zum Auftreffen auf die Grenze zur Gemarkung Bleidenstadt Flur 17
Flur: 82, Flurstück: 8141, Teilblatt: 1, 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Norden bis zum Auftreffen auf die Grenze zur Gemarkung Bleidenstadt Flur 17
Gemeinde: Taunusstein
Gemarkung: Hahn
Flur: 13, Flurstück: 2, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 13 Nr. 3
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Wiesbaden
Flur: 1, Flurstück: 29/3, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegparzelle Flur 1 Nr. 52/16
Flur: 1, Flurstück: 29/4, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 1 Nr. 52/16
Flur: 29, Flurstück: 3/19, Teilblatt: 3
Die Grenze folgt dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz von Norden nach Süden
Flur: 29, Flurstück: 4/19, Teilblatt: 3
Die Grenze folgt dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz von Norden nach Süden
Flur: 1, Flurstück: 6/6, Teilblatt: 3
Die Grenze entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Rabengrund von Wiesbaden“, ausgewiesen mit Verordnung vom 22. März 1988, StAnz. S. 756, geändert durch Verordnung vom 21. September 1994, StAnz. S. 2926, bzw. des FFH-Gebietes 5815-301 „Rabengrund von Wiesbaden mit angrenzenden Flächen“
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Sonnenberg
Flur: 27, Flurstück: 14/4, Teilblatt: 3
Die Grenze verläuft auf dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz nach Südosten bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 4 Nr. 295
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Rambach
Flur: 44, Flurstück: 4411/2, Teilblatt: 4
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Nordgrenze des Flurstücks Flur 42 Nr. 4409
Flur: 42, Flurstück: 4409, Teilblatt: 4
Die Grenze verläuft auf der Waldabteilungsgrenze nach Südosten und dann nach Südwesten bis zum Auftreffen auf die Nordwestgrenze des Flurstücks Flur 42 Nr. 4408/1
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Sonnenberg
Flur: 27, Flurstück: 14/4, Teilblatt: 4
Im Nordosten des Flurstücks verläuft die Grenze auf dem Forstweg bzw. der Abteilungsgrenze nach Südosten bis zum Auftreffen auf die Nordspitze des Flurstücks Gemarkung Sonnenberg Flur 4 Nr. 291
Gemeinde: Wiesbaden, Niedernhausen
Gemarkung: Bierstadt, Kloppenheim, Auringen, Engenhahn
Teilblatt: 5
Im Norden des FFH-Gebietes im Bereich der Gemarkungen Engenhahn, Gemeinde Niedernhausen, Bierstadt, Kloppenheim und Auringen, Stadt Wiesbaden, entspricht die Grenze der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Theißtal von Niedernhausen“, ausgewiesen mit Verordnung vom 31. Juli 1992, StAnz. S. 2180, bzw. dem FFH-Gebiet 5815-303 „Theißtal von Niedernhausen mit angrenzenden Flächen“
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Frauenstein
Flur: 19, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem forstlichen Wegenetz nach Osten
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Biebrich
Flur: 34, Flurstück: 16/1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Osten bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 34 Nr. 7/9
Wetteraukreis
Gemeinde: Butzbach
Größe: 13,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Butzbach
Gemarkung: Hoch-Weisel
Flur: 12, Flurstück: 1
Die Grenze verläuft beginnend am südlichsten Punkt des Flurstücks entlang der Flurstücksgrenze nach Nordwesten bis sie auf einen ausgebauten Waldweg stößt. Diesem folgt sie in östlicher Richtung bis zur nächsten Wegekreuzung. Von dort aus folgt sie einem Waldweg in nordöstlicher Richtung bis zum Punkt mit dem Hochwert 5585757 und dem Rechtswert 3473122 und führt in geradliniger Verbindung zum Punkt mit dem Hochwert 5586019 und dem Rechtswert 3473317 im Bereich einer Wegekreuzung. Die Grenze verläuft von dort aus weiter entlang der Forstabteilungsgrenze in südöstlicher Richtung bis zur Grenze der Parzelle.
Landkreis: Wetteraukreis, Landkreis Gießen
Gemeinde: Münzenberg, Lich,
Größe: 64,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopo tamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Münzenberg
Größe: 21,3 ha
Anlage 3a - Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Rockenberg
Größe: 11 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Rockenberg
Größe: 10,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen
• Erhaltung trocken-warmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährleistung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch
• Erhaltung von Hauptwanderkorridoren
• Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Rockenberg, Wölfersheim
Größe: 101,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Rockenberg
Gemarkung: Rockenberg
Flur: 8, Flurstück: 65
Die Gebietsgrenze folgt dem Waldweg beginnend an der südöstlichen Ecke des Flurstücks 66, Flur 8 in nordöstliche Richtung bis zur Kreuzung des nächsten Weges und knickt dann Richtung Südosten auf die nördliche Grenze des Flurstücks 72, Flur 8.
Flur: 8, Flurstück: 72
Die Gebietsgrenze verläuft auf dem westlichsten Waldweg des Flurstücks 72, Flur 8 von Nordwest nach Südost und stößt auf die Ecke des Flurstücks 2, Flur 4. Im weiteren Verlauf folgt die Abgrenzung des Gebietes von der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 2, Flur 4 dem Waldweg Richtung Nordost, bis der Weg auf das Flurstück 4, Flur 10 trifft.
Gemeinde: Rockenberg
Gemarkung: Oppershofen
Flur: 4, Flurstück: 2
Die Gebietsgrenze folgt dem südlichen Waldweg vom Flurstück 3, Flur 4 beginnend in nordöstliche Richtung bis zur Grenze des Flurstücks 72, Flur 8.
Gemeinde: Hirzenhain
Größe: 7 ha*
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung der Nährstoffarmut
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hirzenhain
Gemarkung: Glashütten
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes „Basaltsteinbruch Glashütten“, veröffentlicht im Staatsanzeiger 36/98, S. 2852
Regierungspräsidium: Darmstadt, Gießen
Landkreis: Wetteraukreis, Vogelsbergkreis
Gemeinde: Gedern, Schotten
Größe: 253,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten, bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
RP: Darmstadt, Landkreis: Vogelsbergkreis,
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Burkhards
Flur: 10, Flurstück: 8
Das Flurstück gehört zum FFH-Gebiet; ansonsten entspricht die Abgrenzung des FFH-Gebietes der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burkhards“, ausgewiesen mit Verordnung vom 15.01.1982 (StAnz.
5/82, S. 235), geändert durch Verordnung vom 08.05.1996 (StAnz 31/96, S. 2368).
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Schotten Burkhards
Flur: 10, Flurstück: 9
Das Flurstück gehört zum FFH-Gebiet; ansonsten entspricht die Abgrenzung des FFH-Gebietes der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burkhards“, ausgewiesen mit Verordnung vom 15.01.1982 (StAnz. 5/82, S. 235), geändert durch Verordnung vom 08.05.1996 (StAnz 31/96, S. 2368).
Flur: 10, Flurstück: 10
Das Flurstück gehört zum FFH-Gebiet; ansonsten entspricht die Abgrenzung des FFH-Gebietes der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burkhards“, ausgewiesen mit Verordnung vom 15.01.1982 (StAnz. 5/82, S. 235), geändert durch Verordnung vom 08.05.1996 (StAnz 31/96, S. 2368).
Gemeinde: Glauburg, Hirzenhain, Münzenberg, Nidda, Ranstadt,
Größe: 274 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik
• Erhaltung der Nährstoffarmut und einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Münzenberg
Gemarkung: Münzenberg
Flur: 2, Flurstück: 28, Teilblatt: 2
Sofern die Abgrenzung nicht den ALK-Nutzungsgrenzen folgt, verläuft sie entlang vorhandener Wege
Regierungspräsidium: Darmstadt, Gießen, Landkreis: Wetteraukreis, Vogelsbergkreis
Gemeinde: Hirzenhain, Nidda, Schotten
Größe: 1680,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
RP: Darmstadt, Gießen, Landkreis: Vogelsbergkreis,
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Rainrod
Flur: 5, Flurstück: 20/9, Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 38, Flur 5 beginnt und in östliche Richtung verläuft.
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Schotten
Flur: 9, Flurstück: 37, Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 38/2, Flur 9 beginnt und in westliche Richtung verläuft bis er auf die Grenze Flur 9/Flur 12 trifft.
Flur: 11, Flurstück: 36, Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der obersten westlichen Ecke des Flurstücks 34, Flur 11 beginnt und in südliche Richtung verläuft bis er auf die nordwestlichste Ecke des Flurstücks 83/3, Flur 3 in der Gemarkung Wingershausen
trifft
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Eichelsachsen
Flur: 13, Flurstück: 1, Teilblatt: 3
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes verläuft in diesem Bereich auf dem östlichsten Waldweg von Nord nach Süd.
RP: Darmstadt, Gießen, Landkreis: Wetteraukreis,
Gemeinde: Nidda
Gemarkung: Fauerbach
Flur: 3, Flurstück: 4, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung verläuft auf dem im Flurstück befindlichen Waldweg
Flur: 3, Flurstück: 5, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung verläuft auf dem im Flurstück befindlichen Waldweg
Gemeinde: Gedern
Größe: 28,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung der bestandspägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gedern
Gemarkung: Gedern
Flur: 9, Flurstück: 40/1
Die Gebietsgrenze verläuft von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 42, Flur 9 gerade zur abknickenden Flurstückslinie des Flurstücks 40/1, Flur 9
Flur: 10, Flurstück: 111/1
In der Gemarkung Gedern, Flur 10, Flurstück 111/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Baufenster des rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Gemeinde: Gedern,
Größe: 43,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Birstein, Hirzenhain, Schotten
Größe: 16.8 ha
Anlage 3a:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Notothylas orbicularis Kugel-Hornmoos
- Erhaltung einer bestandserhaltenden ackerbaulichen Bewirtschaftung, die sich an der traditionellen Nutzung orientiert
- Erhaltung eines für die Art günstigen Wasser- und Nährstoffhaushaltes.
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
keine
Gemeinde: Ober-Mörlen
Größe: 59,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Ober-Mörlen
Gemarkung: Langenhain-Ziegenberg
Flur: 9, Flurstück: 42
Soweit sich die Abgrenzungskarte nicht an Strukturen orientiert, die im automatisierten Liegenschaftskataster dargestellt sind, entspricht die Abgrenzung dem Waldrand.
Landkreis: Wetteraukreis, Hochtaunuskreis
Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen, Usingen,
Größe: 60,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Bad Nauheim
Größe: 23 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Bad Nauheim
Gemarkung: Wisselsheim, Nieder-Mörlen, Steinfurth
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Salzwiesen von Wisselsheim”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 8/82, S. 400
Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen
Größe: 77,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen
Gemarkung: Ostheim, Fauerbach, Ober-Mörlen
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 50/90, S. 2687
Gemeinde: Friedberg, Ober-Mörlen
Größe: 48,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Nidda, Ranstadt
Größe: 21,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung der Nährstoffarmut
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Nidda, Ranstadt
Gemarkung: Dauernheim, Geiß-Nidda
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Am Faulenberg bei Dauernheim”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 17/95, S. 1324
Gemeinde: Echzell, Nidda
Größe: 847,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Echzell
Gemarkung: Bingenheim
Flur: 16, Flurstück: 4/5
Die Gebietsgrenze folgt dem dritten Waldweg von Süden aus gesehen, von West nach Ost, von der Grenze des Flurstücks 3, Flur 16 bis zur Grenze des Flurstücks 4/6, Flur 16
Flur: 16, Flurstück: 3
Die Gebietsgrenze folgt dem dritten Waldweg von Süden aus gesehen, von der östlichen Grenze des Flurstücks 2, Flur 16 bis zur Wegegabelung und knickt hier nach Nordosten und folgt dem Weg bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 4/5, Flur 16
Flur: 16, Flurstück: 2
Die Gebietsgrenze folgt dem vierten Waldweg von Süden aus gesehen von der östlichen Grenze des Flurstücks 4/4, Flur 15 bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 3, Flur 16
Flur: 15, Flurstück: 4/4
Die Gebietsgrenze folgt dem fünften Waldweg von Süden aus gesehen von der Verlängerung des Flurstücks 17, Flur 10 in östliche Richtung bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 2, Flur 16
Flur: 13, Flurstück: 1
Die Gebietsgrenze verläuft vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 25, Flur 23 in südliche Richtung bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 4/3, Flur 15
Gemeinde: Echzell
Gemarkung: Echzell
Flur: 23, Flurstück: 36/10
Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Süden aus gesehen von dem Flurstück 36/15, Flur 23 bis zur Grenze des Flurstücks 42, Flur 23
Flur: 23, Flurstück: 25
Die Gebietsgrenze folgt dem mittleren Waldweg von der nördlichen Grenze des Flurstücks 1/2, Flur 14 bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 26, Flur 23
Flur: 23, Flurstück: 26
Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Westen aus gesehen von der nördlichen Grenze des Flurstücks 25, Flur 23 in nördliche Richtung bis zur Wegegabelung und dann der Kurve weiter folgend bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 28, Flur 23
Gemeinde: Echzell
Gemarkung: Bisses
Flur: 4, Flurstück: 1
Die Gebietsgrenze folgt dem östlichsten Waldweg bis zur nächsten Wegekreuzung Richtung Norden und knickt dort auf den Weg in östliche Richtung ab, bis die Grenze auf den südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 4/7, Flur 4 trifft
Gemeinde: Echzell
Gemarkung: Grund-Schwalheim
Flur: 30, Flurstück: 3/1
Die Gebietsgrenze folgt dem dritten Waldweg von Westen aus gesehen, beginnend an der Grenze des Flurstücks 3/3, Flur 30 bis zur nächsten, nördlich gelegenen, Wegekreuzung und verläuft dort dem Weg folgend in nordöstliche Richtung weiter bis zur Grenze des Flurstücks 17, Flur 30
Flur: 24, Flurstück: 1
Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Norden aus gesehen, von der Grenze des Flurstücks 1, Flur 27 in östliche Richtung bis zur Grenze des Flurstücks 124/1, Flur 4
Gemeinde: Nidda
Gemarkung: Geiß-Nidda
Flur: 4, Flurstück: 20
Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Norden gesehen bis zur nächsten, westlich gelegenen, Wegegabelung. Dort folgt die Grenze dem Weg nach Süden und knickt bei der nächsten Gabelung nach Südosten bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 18, Flur 3
Flur: 3, Flurstück: 65
Die Gebietsgrenze folgt der im Flurstück am nördlichsten gelegenen Abteilungsgrenze der forstlichen Grundkarte
Landkreis: Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis
Gemeinde: Altenstadt, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Karben, Limeshain, Nidda, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg, Reichelsheim/Wetterau
Größe: 1369,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer
• Erhaltung gehölzfreier, besonnter, basenreicher Quell- und/oder Wiesenbäche und -gräben mit emerser Gewässervegetation
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Graben- und Gewässerpflege
• Erhaltung von Uferrandstreifen, deren Bewirtschaftungsintensität und -rhythmus den ökologischen Ansprüchen der Art angepasst ist.
Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen
• Erhaltung trocken-warmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährleistung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch
• Erhaltung von Hauptwanderkorridoren
• Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
• Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
• Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
Rhodeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Friedberg
Gemarkung: Bruchenbrücken
Flur: 4, Flurstück: 103, Teilblatt: 4
Die Grenze des Gebietes durchläuft das Flurstück von der südlichen Ecke des Flurstücks 102, Flur 4 bis zur südlichen Ecke des Flurstücks 101, Flur 4
Gemeinde: Ortenberg
Größe: 33,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Ortenberg
Gemarkung: Wippenbach
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Salzwiesen und Weinberg von Selters”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 37/82, S. 1667
Gemeinde: Ortenberg
Größe: 14 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Ortenberg
Gemarkung: Bergheim
Flur: 2, Flurstück: 16
Die Gebietsgrenze verläuft von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 15, Flur 2 gerade in nordöstliche Richtung bis zur nächsten Flurstückslinie
Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis
Gemeinde: Birstein, Brachttal, Gedern, Kefenrod
Größe: 53,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Gedern
Größe: 44,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Frankfurt am Main, Hochtaunuskreis, Wetteraukreis
Gemeinde: Bad Homburg, Frankfurt, Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Rosbach v.d. Höhe, Wehrheim
Größe: 62,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Wöllstadt
Größe: 4,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Minimierung von Nährstoffeinträgen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis
Gemeinde: Altenstadt, Florstadt, Niddatal, Nidderau
Größe: 1185,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete in den zentralen Lebensraumkomplexen
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Kreisfreie Städte
Darmstadt
Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach
Gemeinde: Darmstadt, Dreieich, Egelsbach , Langen, Messel,
Größe: 2129,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung bei sekundärer Ausprägung des Lebensraumtyps
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen und Alleen mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Darmstadt
Gemarkung: Arheilgen
Flur: 48, Flurstück: 1/ 1, Teilblatt: 1
Innerhalb dieses Flurstücks verläuft die Grenze in Verlängerung des aus südlicher Richtung kommenden Weges.
Flur: 47, Flurstück: 32, Teilblatt: 1
Im südlichen Abschnitt dieser Parzelle entspricht die Westgrenze des Gebietes der geradlinigen Verlängerung des aus nördlicher Richtung kommenden Weges bis zur Wegeparzelle Nr. 36.
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 8,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6214 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 17,2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6214 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl- und Waldwegen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 69,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Darmstadt
Gemarkung: Bezirk 6
Flur: 116, Flurstück: 1/8, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt”, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 13/1996 S. 1030
Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Darmstadt, Pfungstadt
Größe: 93,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Eberstadt
Gemarkung: Eberstadt
Flur: 32, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Im Nordosten des Gebietes entspricht die Abgrenzung der geradlinigen Verlängerung des aus nordwestlicher Richtung kommenden Weges.
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 37,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Darmstadt
Gemarkung: Eberstadt
Flur: 17, Flurstück: 347/2, Teilblatt: 1
Im Südwesten orientiert sich die Abgrenzung an der Umfriedung des Kleingartengeländes.
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 74,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6214 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Darmstadt
Gemarkung: Bezirk 6
Flur: 111, Flurstück: 3/1, Teilblatt: 1
Im Bereich des ehemaligen Baseball-Feldes orientiert sich die Abgrenzung entlang der Stahlrohrumzäunung. Im südlichen Abschnitt dieses Areals entspricht die Abgrenzung der geradlinigen Verbindung des durch den Hoch- und Rechtswert H 5523014/R3470290 definierten Punktes nach Süden bis zum westlichen Waldrand. Diesem folgt die Grenze bis sie in dessen geradliniger Verlängerung auf den Eberstädter Weg trifft.
Flur: 108, Flurstück: 5/2, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes orientiert sich am Waldrand.
Gemarkung: Bezirk 5
Flur: 54, Flurstück: 1/3, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung im Osten entspricht der Verlängerung der aus Norden kommenden westlichen Flurstücksgrenze der Parzelle 1/8.
Gemarkung: Bezirk 6
Flur: 110, Flurstück: 4/3
Die Westgrenze der kleinen Exklave der östlichen Fläche entspricht der Verbindung der durch Hoch- und Rechtswerte definierten Punkte H 5523068/ R 3470549 und H 5522566/ R 3471356. Die Nord- und Südgrenze dieser Teilfläche ergibt sich aus jeweils im rechten Winkel nach Osten bis zum Weg verlaufenden geraden Linien. Beginnend in der nordöstlichen Ecke der soeben definierten Teilfläche ergibt sich der südliche Abschluss der großen östlichen Teilfläche in Verbindung dieses Punktes mit dem Punkt H 5523014/ R 3470290. Vom letztgenannten Punkt führt die Grenze nach Norden bis diese auf die am südlichen Ende des Flurstückes 1/3 endende Verlängerung der Westgrenze des Flurstücks 1/8 trifft.
Gemarkung: Bezirk 5
Flur: 52, Flurstück: 2/2, Teilblatt: 1
Die östliche Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des durch den Hoch- und Rechtswert H 552381/R 3471829 definierten Punktes mit der Ostgrenze der südlich gelegenen Parzelle 1/4.
Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Darmstadt, Ober-Ramstadt
Größe: 318,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Darmstadt
Gemarkung: Bezirk 5
Flur: 66, Flurstück: 30, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung des östlichsten Grenzpunktes der Parzelle Flur 66 Nr. 41 mit einem auf der Flurgrenze liegenden Punkt, der 15 Meter von der Nordostgrenze der Gewässerparzelle entfernt ist.
Frankfurt am Main
Landkreis: Frankfurt am Main, Hochtaunuskreis, Wetteraukreis
Gemeinde: Bad Homburg, Frankfurt, Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Rosbach v.d. Höhe, Wehrheim
Größe: 62,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Frankfurt am Main
Größe: 10,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Frankfurt am Main
Gemarkung: Bergen-Enkheim
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Am Berger Hang”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 7/54, S. 158 und 13/54, S. 321
Gemeinde: Frankfurt am Main
Größe: 29,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Frankfurt am Main
Gemarkung: Bergen-Enkheim
Erfolgt die Abgrenzung des Gebietes auf Wegen, sind die Wege nicht Bestandteil des Gebietes
Gemeinde: Frankfurt am Main
Größe: 15,1 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Frankfurt am Main
Gemarkung: Bergen-Enkheim
Ein Teilbereich der Abgrenzung des FFH-Gebietes folgt der Grenze des Naturschutzgebietes “Seckbacher Ried”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 19/37, S. 86
Gemeinde: Frankfurt am Main
Größe: 57,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Frankfurt am Main
Gemarkung: Schwanheim
Flur: 31, Flurstück: 262/1
In diesem Bereich verläuft die Abgrenzung des Gebietes am Rand der im Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main eingetragenen Umgehungsstraße Schwanheim
Flur: 15, Flurstück: 3335/1
In diesem Bereich verläuft die Abgrenzung des Gebietes am Rand der im Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main eingetragenen Umgehungsstraße Schwanheim.
Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau
Gemeinde: Frankfurt am Main, Kelsterbach
Größe: 238,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau
Gemeinde: Frankfurt am Main, Mörfelden-Walldorf, Bischofsheim, Rüsselsheim
Größe: 752,9 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern sowie strukturreichen Laub- und Laubmischwaldgebieten
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau
Gemeinde: Frankfurt am Main, Kelsterbach
Größe: 762,4 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Frankfurt am Main
Gemarkung: Schwanheim
Flur: 33, Flurstück: 26
Die Gebietsgrenze folgt dem in der forstlichen Grundkarte eingezeichneten Waldweg von Ost nach West
Flur: 34, Flurstück: 75
Die Gebietsgrenze folgt dem in der forstlichen Grundkarte eingezeichneten Waldweg von Ost nach West
Flur: 39, Flurstück: 8681/ 21
Die Abgrenzung verläuft am westlichen Ende des Waldweges (Forstkarte) 406 m in nordwestlicher Richtung zur nordwestlichen Ecke des Flurstücks
Flur: 40, Flurstück: 8695/8
Die Gebietsgrenze folgt dem mittleren Waldweg von Ost nach West
Gemeinde: Frankfurt am Main
Größe: 301,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von stark schattigen Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Frankfurt am Main
Gemarkung: Wald
Flur: 631, Flurstück: 12
Die Abgrenzung verläuft vom Punkt Rechtwert 3477537/Hochwert 5549057 in westliche Richtung zum Punkt Rechtwert 3476843/Hochwert 5548935
Wiesbaden
Gemeinde: Wiesbaden
Größe: 83,8 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Sonnenberg
Die Abgrenzungen der beiden großen Kerngebiete des FFH-Gebietes entsprechen der Grenze des Naturschutzgebietes “Rabengrund von Wiesbaden”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 14/88, S. 756 und 44/94, S. 3088
Landkreis: Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Wiesbaden, Niedernhausen
Größe: 82,5 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wiesbaden, Niedernhausen
Gemarkung: Engenhahn, Königshofen, Kloppenheim, Auringen, Bierstadt
Die Abgrenzung der westlichen Teilfläche und des westlichen Bereiches der östlichen Teilfläche entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Teißbachtal von Niedernhausen”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 36/92, S. 2180.”
Gemeinde: Wiesbaden
Größe: 59,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Wiesbaden
Größe: 55.2 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Niedernhausen, Taunusstein, Wiesbaden
Größe: 4124 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Frauenstein
Flur: 19, Flurstück: 15/30, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem Forstweg nach Nordwesten bis zur 4. Abzweigung und von dort im Bogen nach Osten
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Dotzheim
Flur: 82, Flurstück: 8135, Teilblatt: 1, 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Norden bis zum Auftreffen auf die Grenze zur Gemarkung Bleidenstadt Flur 17
Flur: 82, Flurstück: 8137, Teilblatt: 1, 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Norden bis zum Auftreffen auf die Grenze zur Gemarkung Bleidenstadt Flur 17
Flur: 82, Flurstück: 8141, Teilblatt: 1, 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Norden bis zum Auftreffen auf die Grenze zur Gemarkung Bleidenstadt Flur 17
Gemeinde: Taunusstein
Gemarkung: Hahn
Flur: 13, Flurstück: 2, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 13 Nr. 3
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Wiesbaden
Flur: 1, Flurstück: 29/3, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegparzelle Flur 1 Nr. 52/16
Flur: 1, Flurstück: 29/4, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 1 Nr. 52/16
Flur: 29, Flurstück: 3/19, Teilblatt: 3
Die Grenze folgt dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz von Norden nach Süden
Flur: 29, Flurstück: 4/19, Teilblatt: 3
Die Grenze folgt dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz von Norden nach Süden
Flur: 1, Flurstück: 6/6, Teilblatt: 3
Die Grenze entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Rabengrund von Wiesbaden“, ausgewiesen mit Verordnung vom 22. März 1988, StAnz. S. 756, geändert durch Verordnung vom 21. September 1994, StAnz. S. 2926, bzw. des FFH-Gebietes 5815-301 „Rabengrund von Wiesbaden mit angrenzenden Flächen“
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Sonnenberg
Flur: 27, Flurstück: 14/4, Teilblatt: 3
Die Grenze verläuft auf dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz nach Südosten bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 4 Nr. 295
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Rambach
Flur: 44, Flurstück: 4411/2, Teilblatt: 4
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Süden bis zum Auftreffen auf die Nordgrenze des Flurstücks Flur 42 Nr. 4409
Flur: 42, Flurstück: 4409, Teilblatt: 4
Die Grenze verläuft auf der Waldabteilungsgrenze nach Südosten und dann nach Südwesten bis zum Auftreffen auf die Nordwestgrenze des Flurstücks Flur 42 Nr. 4408/1
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Sonnenberg
Flur: 27, Flurstück: 14/4, Teilblatt: 4
Im Nordosten des Flurstücks verläuft die Grenze auf dem Forstweg bzw. der Abteilungsgrenze nach Südosten bis zum Auftreffen auf die Nordspitze des Flurstücks Gemarkung Sonnenberg Flur 4 Nr. 291
Gemeinde: Wiesbaden, Niedernhausen
Gemarkung: Bierstadt, Kloppenheim, Auringen, Engenhahn
Teilblatt: 5
Im Norden des FFH-Gebietes im Bereich der Gemarkungen Engenhahn, Gemeinde Niedernhausen, Bierstadt, Kloppenheim und Auringen, Stadt Wiesbaden, entspricht die Grenze der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Theißtal von Niedernhausen“, ausgewiesen mit Verordnung vom 31. Juli 1992, StAnz. S. 2180, bzw. dem FFH-Gebiet 5815-303 „Theißtal von Niedernhausen mit angrenzenden Flächen“
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Frauenstein
Flur: 19, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem forstlichen Wegenetz nach Osten
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Biebrich
Flur: 34, Flurstück: 16/1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg nach Osten bis zum Auftreffen auf die Wegeparzelle Flur 34 Nr. 7/9
Gemeinde: Wiesbaden
Größe: 39,7 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden, Groß-Gerau
Gemeinde: Biebesheim, Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Riedstadt, Rüdesheim, Stockstadt, Trebur, Wiesbaden
Größe: 1270,3 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodium rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Alosa alosa Maifisch
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra fluviatilis Flussneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle-/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde Wiesbaden
Gemarkung: Schierstein
Flur: 28, Flurstück: 10/50, Teilblatt: 4
Das FFH-Gebiet beginnt bei Strom-km 506 und erstreckt sich stromaufwärts zwischen der politischen Grenze zu Rheinland- Pfalz und und einer Grenze im Abstand von 100 m parallel zur vermessenen Uferlinie. Es umschließt das FFH-Gebiet 5915-301 „Rettbergsaue bei Wiesbaden“ sowie die „Petersaue“ und endet bei Strom-km 499.
Gemarkung: Biebrich
Flur: 38, Flurstück: 1/43, Teilblatt: 4
Das FFH-Gebiet beginnt bei Strom-km 506 und erstreckt sich stromaufwärts zwischen der politischen Grenze zu Rheinland- Pfalz und einer Grenze im Abstand von 100 m parallel zur vermessenen Uferlinie. Es umschließt das FFH-Gebiet 5915-301 „Rettbergsaue bei Wiesbaden“ sowie die „Petersaue“ und endet bei Strom-km 499.
Gemarkung: Kastel
Flur: 20, Flurstück: 11/1, Teilblatt: 4
Das FFH-Gebiet beginnt bei Strom-km 506 und erstreckt sich stromaufwärts zwischen der politischen Grenze zu Rheinland- Pfalz und einer Grenze im Abstand von 100 m parallel zur vermessenen Uferlinie. Es umschließt das FFH-Gebiet 5915-301 „Rettbergsaue bei Wiesbaden“ sowie die „Petersaue“ und endet bei Strom-km 499.
Flur: 20, Flurstück: 10/1, Teilblatt: 4
Das FFH-Gebiet beginnt bei Strom-km 506 und erstreckt sich stromaufwärts zwischen der politischen Grenze zu Rheinland- Pfalz und einer Grenze im Abstand von 100 m parallel zur vermessenen Uferlinie. Es umschließt das FFH-Gebiet 5915-301 „Rettbergsaue bei Wiesbaden“ sowie die „Petersaue“ und endet bei Strom-km 499.
Gemeinde: Wiesbaden
Größe: 71,6 ha
Anlage 3a – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Schierstein, Biebrich
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes “Rettbergsaue bei Wiesbaden”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 53/84, S. 2652
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