Blick über einen See auf Wälder, im Wasser spiegeln sich einzelne Wolken

Flora-Fauna-Habitat-Gebiete

Das Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet im Regierungsbezirk insgesamt 258 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete auf über 45.000 Hektar Fläche, im folgenden Aufgelistet nach Kreisen und kreisfreien Städten.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Flora-Fauna-Habitat Gebieten im Regierungsbezirk Darmstadt, einschließlich der Anlagen 3a und 4a der Verordnung. 

Zusätzlich finden Sie zu jedem Gebiet auch den speziellen Natureg-Link um das Gebiet angezeigt zu bekommen. 

Landkreise

Bergstraße

Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau

Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim

Größe: 237 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Gewährleistung einer möglichst naturnahen Auendynamik
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Seeheim-Jugenheim, Zwingenberg

Größe: 953,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9170 Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten und Steinbrüchen
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)

Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau

Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim, 

Größe: 1315,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Stabilisierung und Entwicklung der Grundwasserstände
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten, großflächigen laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sicherungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)

Gemeinde: Lautertal

Größe: 167,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
 

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis

Gemeinde: Bensheim, Brensbach, Fischbachtal, Fränkisch-Crumbach, Fürth, Groß-Bieberau, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Modautal, Ober-Ramstadt, Reichelsheim, Reinheim

Größe: 3705,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen


Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
 

Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Lindenfels
        Gemarkung: Winterkasten
 

Flur: 1, Flurstück: 809/2, Teilblatt: 3
Entlang des Nebenplatzes des Sportplatzes (809/1) orientiert sich die Abgrenzung am Waldrand.
 

     Gemeinde: Heppenheim
        Gemarkung: Heppenheim
 

Flur: 59, Flurstück: 1, Teilblatt: 5
Beginnend in der nordöstlichen Ecke des Flurstücks Flur 3 Nr. 23/9 in der Gemarkung Unter-Hambach orientiert sich die Grenze des FFH-Gebietes an dem in nordöstlicher Richtung verlaufenden Weg bis dieser nach ca. 550 Metern auf eine in der Talsenke gelegene Wegkreuzung trifft und orientiert sich von dort aus an dem nach Osten verlaufenden Weg bis zur Ostgrenze des Flurstücks Nr. 1. Entlang dieser Flurstücksgrenze verläuft die Gebietsabgrenzung ca. 80 Meter nach Norden und folgt von dort aus einem Waldweg fortlaufend in westlicher Richtung bis zur Nordgrenze des o.g.. Flurstücks. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

        Gemarkung: Unter-Hambach
 

Flur: 4, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 5
Beginnend am östlichen Ende der Wegeparzelle 112/40 verläuft die Grenze am Weg nördlich des Baches bis dieser Weg den Bach kreuzt. Von dort aus verläuft die Grenze weitgehend hangparallel zunächst in westlicher und dann in östlicher Richtung um den Gebüschskopf herum bis die Grenze an einer Wegegabelung bergabwärts in südwestlicher Richtung verläuft und an der Parzelle 238/1 auf die Flurstücksgrenze trifft. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

        Gemarkung: Mittershausen
 

Flur: 4, Flurstück: 54, Teilblatt: 6
Innerhalb dieser Parzelle orientiert sich die Abgrenzung am Waldrand.


     Gemeinde: Lautertal
        Gemarkung: Schannenbach, 
 

Flur: 3, Flurstück: 73, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Schannenbach Flur 3 Nr. 73 verläuft die Grenze beginnend im Westen des Flurstücks Flur 3 Nr. 70 entlang eines Weges in nordwestlicher Richtung bis sie auf die Westgrenze des Flurstücks Flur 3 Nr. 73 stößt. Der Weg ist nicht Teil des Schutzgebietes.

Gemeinde: Lampertheim, Biblis

Größe: 412 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Lampertheim

Größe: 515,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Heppenheim, Lorsch

Größe: 197,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Bensheim

Größe: 159,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6115 Kalk-Pionierrasen
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Bensheim, Heppenheim

Größe: 91,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturrreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Heppenheim

Größe: 16,9 ha

Anlage 3a - Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Heppenheim

Größe: 121,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9170 Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Fürth, Grasellenbach, Rimbach

Größe: 321,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Rimbach
        Gemarkung: Rimbach 

Flur: 8, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
 

Flur: 7,  Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.


        Gemarkung: Zotzenbach 

Flur: 12, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
 

Flur: 13, Flurstück: 8
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
 

Flur: 14, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
 

        Gemarkung: Rimbach

Flur: 10, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.
 

Flur: 9, Flurstück: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist. Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nordöstlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 1 in Flur 10 der Gemarkung Rimbach bis zum forstlichen Weg

Gemeinde: Bensheim, Lautertal

Größe: 72,8 ha

Anlage 3a - Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Bensheim
        Gemarkung: Gronau 

Flur: 10, Flurstück: 46
Der Uferstreifen (10 m) endet als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 45/2 der Flur 10 der Gemarkung Gronau.


     Gemeinde: Lautertal
        Gemarkung: Schannenbach 

Flur: 2, Flurstück: 66/2
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht dort der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Schannenbacher Moor“, ausgewiesen mit Verordnung vom 15.09.1975 (StAnz. 40/75, S. 1856), geändert durch Verordnung vom 01.06.1989 (StAnz. 28/89, S. 1484).

Gemeinde: Abtsteinach, Fürth, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach, Wald-Michelbach

Größe: 121,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Fürth
        Gemarkung: Lörzenbach

Flur: 6, Flurstück: 25, Teilblatt: 1
Der auf dem Grundstück verlaufende 10 m-Streifen des FFH-Gebietes endet an der geraden Verlängerung der nordwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 29/1 in Flur 6 der Gemarkung Lörzenbach

Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis

Gemeinde: Beerfelden, Mossautal, Wald-Michelbach

Größe: 20,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer naturnahen Überflutungsdynamik
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
 

4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
 

Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis

Gemeinde: Lindenfels, Reichelsheim 

Größe: 67,1 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Viernheim

Größe: 2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Viernheim, Lampertheim

Größe: 154,4 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Viernheim
        Gemarkung: Viernheim 

Flur: 51, Flurstück: 1/11
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte.
 

Flur: 47, Flurstück: 1/1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte.

Gemeinde: Viernheim

Größe: 64,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Lampertheim, Viernheim

Größe: 844,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Viernheim
        Gemarkung: Viernheim

Flur: 38, Flurstück: 1/21
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.

Gemeinde: Wald-Michelbach

Größe: 8,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Abtsteinach

Größe: 38,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden 
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Abtsteinach
        Gemarkung: Unter-Abtsteinach

Flur: 1, Flurstück: 29/17
Die östliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 29/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
 

Flur: 1, Flurstück: 2/1
Die westliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 7/2 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
 

Flur: 1, Flurstück: 58/8
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie zwischen dem Punkt mit dem Rechtswert 3484623 und dem Hochwert 5488261 auf der südlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 50/8 in Flur 1 und dem Punkt mit dem Rechtswert 3484624 und dem Hochwert 5488242 auf der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 58/4 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
 

Flur: 2, Flurstück: 3/3
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie zwischen dem Punkt mit dem Rechtswert 3484636 und dem Hochwert 5488218 auf der südlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 58/4 in Flur 1 und dem Punkt mit dem Rechtswert 3484637 und dem Hochwert 5488200 auf der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 5/7 in Flur 2 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
 

Flur: 2, Flurstück: 152/1
Die nördliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 138/2 in Flur 2 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.
 

Flur: 9, Flurstück: 59/6
Die westliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Linie vom südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 66/2 in Flur 9 der Gemarkung Unter-Abtsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die nördliche Spitze von Flurstück 58/2 in Flur 9 der Gemarkung Unter-Abtsteinach.

Gemeinde: Wald-Michelbach

Größe: 81,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden


Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Wald-Michelbach
        Gemarkung: Unter-Schönmattenwag

Flur: 1, Flurstück: 228
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
 

Flur: 1, Flurstück: 233/5
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
 

Flur: 1, Flurstück: 234/3
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
 

Flur: 1, Flurstück: 235/1
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
 

Flur: 1, Flurstück: 236/3
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
 

Flur: 1, Flurstück: 241/4
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 227/1 in Flur 1 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag.
 

Flur: 7, Flurstück: 114/6
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
 

Flur: 7, Flurstück: 114/7
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
 

Flur: 7, Flurstück: 156/6
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
 

Flur: 7, Flurstück: 156/5
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.
 

Flur: 7, Flurstück: 151/4
Die FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verbindung vom Eckpunkt auf der westlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 112/8 (Rechtswert 3489793, Hochwert 5487071) in Flur 7 der Gemarkung Unter-Schönmattenwag bis zum Auftreffen auf den Punkt auf der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151/1 in Flur 7 mit dem Rechtswert 3489692 und dem Hochwert 5487076.

Gemeinde: Wald-Michelbach

Größe: 54,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstofhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Wald-Michelbach

Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Dürr-Ellenbachtal von Wald-Michelbach“, ausgewiesen mit Verordnung vom 26.11.1990 (StAnz. 51/90, S. 2742

Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis

Gemeinde: Beerfelden, Rothenberg, Wald-Michelbach

Größe: 140,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

    Gemeinde: Wald-Michelbach
        Gemarkung: Unter-Schönmattenwag

Flur: 31, Flurstück: 20, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung zwischen einem Grenzpunkt der Parzelle 11/1, der 10 Meter südlich des westlichsten Grenzpunktes dieser Parzelle liegt, und dem Ende der ALK-Nutzungsstruktur der westlich gelegenen Parzelle Nr. 19

Landkreis: Bergstraße, Odenwaldkreis

Gemeinde: Neckarsteinach, Hirschhorn, Rothenberg, Michelbuch, 

Größe: 5282,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
 

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushaltes
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen
 

Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermaus
• Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume
• Erhaltung funktionsfähiger ungestörter Sommerquartiere
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
• Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld
• Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Hirschhorn
        Gemarkung: Hirschhorn 

Flur: 2, Flurstück: 378/1, Teilblatt: 4
Die Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der südwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 585/7 in Flur 2 der Gemarkung Hirschhorn.
 

     Gemeinde: Neckarsteinach
        Gemarkung: Neckarsteinach 

Flur: 17, Flurstück: 148/22, Teilblatt: 5
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach.
 

Flur: 17, Flurstück: 134/1, Teilblatt: 5
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach
 

     Gemeinde: Hirschhorn
        Gemarkung: Hirschhorn 

Flur: 17, Flurstück: 1/18, Teilblatt: 3
Die Grenze des Gebietes verläuft in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt von Flurstück 1/16 in Flur 17 der Gemarkung Hirschhorn bis zum südwestlichen Eckpunkt von Flurstück 1/9 in Flur 17 der Gemarkung Hirschhorn.
 

     Gemeinde: Neckarsteinach
        Gemarkung: Neckarhausen 

Flur: 1, Flurstück: 13/1, Teilblatt: 5
Die Grenze des Gebietes verläuft auf Flurstück 13/1 als gerade Verlängerung der südöstlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 97 in Flur 4 Gemarkung Neckarsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die westliche Grundstücksgrenze von Flurstück 115/12 in Flur 1 Gemarkung Neckarhausen

Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Weiterstadt

Größe: 4,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Erzhausen

Größe: 15,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung.
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie


*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach

Gemeinde: Darmstadt, Dreieich, Egelsbach , Langen, Messel, 

Größe: 2129,8 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung bei sekundärer Ausprägung des Lebensraumtyps
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
 

*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen und Alleen mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
 

Gemeinde: Messel

Größe: 308,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig- schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Messel
        Gemarkung: Messel 
 

Flur: 15, Flurstück: 91, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht innerhalb dieser Parzelle der Grenze des Naturschutzgebietes “Neuwiese von Messel”, veröffentlicht im Staatsanzeiger 514/1986 S. 730, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.1994 S. 3088.

Gemeinde: Babenhausen

Größe: 85,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Babenhausen
        Gemarkung: Babenhausen 
 

Flur: 25, Flurstück: 91, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung im Nordwesten des Gebietes entspricht der Verlängerung des südlichen Randes der Start- und Landebahn bis zur Landesstraße 3117. Die Fahrbahnverbreiterung am Ende des Wendehammers, die nicht innerhalb des Gebietes liegt, bleibt hierbei unberücksichtigt.

Gemeinde: Babenhausen, Dieburg, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Otzberg, Reinheim

Größe: 772,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung einer naturnahen Überflutungsdynamik bei primären Ausprägungen des Lebensraumtyps
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten, bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung bei sekundärer Ausprägung des Lebensraumtyps
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebensgemeinschaften
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
 

Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen
• Erhaltung trocken-warmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährleistung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch
• Erhaltung von Hauptwanderkorridoren
• Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate
 

Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung

 


Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Babenhausen
        Gemarkung: Hergershausen
 

Flur: 10, Flurstück: 125/10, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verbindung der Punkte mit den Hoch- und Rechtswerten H 5534041/R 3492307 und H 5533919/ R 3492351.
 

     Gemeinde: Groß-Zimmern
        Gemarkung: Groß-Zimmern
 

Flur: 5, Flurstück: 80/2, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2): 
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgeietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
 

Flur: 5, Flurstück: 80/3, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2): 
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgeietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
 

Flur: 5, Flurstück: 151/1, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2): 
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgebietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
 

Flur: 5, Flurstück: 151/2, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2): 
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgebietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.
 

Flur: 5, Flurstück: 167, Teilblatt: 2
Flur 5, Flurstück 80/2, Flurstück 80/3, Flurstück 151/2, Flurstück 167 und Flurstück 151/1 (Alle Teilblatt 2): 
Die Grenze des Gebietes im Flurstück 80/2 Flur 5 in der Gemarkung Großzimmern verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 162, 168 und 80/2 auf dem sich in südwestlicher Richtung erstreckenden Damm bis zur Grenze zum Flurstück 80/3, in diesem dem Damm folgend, bis zur Grenze des Flurstückes 151/2. Der Weg auf der Dammkrone gehört nicht zum Schutzgebiet. Von dort aus durch die Flurstücke 151/2 , 167 und 151/1 bis zur Grenzen des Flurstückes 76. Die Grenze des Schutzgeietes verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis zum Schnittpunkt zwischen dem Flurstück 77/2 und 151/1.

Gemeinde: Babenhausen

Größe: 0,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Babenhausen
        Gemarkung: Babenhausen 
 

Flur: 4, Flurstück: 235/4, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des Gebietes entspricht im Norden, Westen und Süden der Einzäunung. Im Osten entspricht die Abgrenzung von Norden her kommend der Begrenzung des Parkplatzes und im südlichen Abschnitt der geradlinigen Verlängerung dieser Begrenzung.

Gemeinde: Darmstadt 

Größe: 46,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern- und /Säumen
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Darmstadt
        Gemarkung: Bezirk 6
 

Flur: 113, Flurstück: 8, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Na
turschutzgebietes “Griesheimer Düne und Eichwäldchen”, veröf
fentlicht im Staatsanzeiger 52/1983, S. 3088, zuletzt geändert durch 
Verordnung vom 21.09.1994 S. 3088.
 

Flur: 113, Flurstück: 9, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes „Griesheimer Düne und Eichwäldchen“, veröffentlicht im Staatsanzeiger 52/1983, S. 3088, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.1994 S. 3088.

Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Darmstadt, Pfungstadt

Größe: 93,1 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

Gemeinde: Darmstadt, Pfungstadt

Größe: 5,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Darmstadt
        Gemarkung: Eberstadt 
 

Flur: 3, Flurstück: 235/9, Teilblatt: 1
Innerhalb dieser Parzelle entspricht die Abgrenzung der geradlinigen Verbindung des östlichsten Grenzpunktes der Parzelle Nr. 234/3 in der Gemarkung Eberstadt mit dem nördlichsten Grenzpunkt der Parzelle 60/1 in der Gemarkung Pfungstadt.
 

     Gemeinde: Pfungstadt
        Gemarkung: Pfungstadt 
 

Flur: 6, Flurstück: 5/1, Teilblatt: 1
Innerhalb dieser Parzelle entspricht die Abgrenzung der Nutzungsgrenze Acker/Wald.

Gemeinde: Weiterstadt

Größe: 8 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Dieburg

Größe: 15 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Darmstadt, Ober-Ramstadt

Größe: 318,4 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele: 

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
• Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Ober-Ramstadt
        Gemarkung: Ober-Ramstadt 
 

Flur: 29, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich am südlichen Wegesrand des unmittelbar nördlich des Baches in Ost-West-Richtung verlaufenden Weges.
 

Flur: 30, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich am nördlichen Wegesrand des unmittelbar südlich des Baches in Ost-West-Richtung verlaufenden Weges.

Gemeinde: Ober-Ramstadt, Roßdorf

Größe: 216,1 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Ober-Ramstadt
        Gemarkung: Ober-Ramstadt 
 

Flur: 25, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 1
Ca. 10 Meter nordöstlich des nordwestlichen Grenzpunktes der Rodungsinsel (Flur 25 Nr. 1) verläuft die Grenze ca. 240 Meter weit nach Nordwesten und biegt an einer Wegekreuzung nach Südwesten ab bis sie auf die Flurstücksgrenze stößt.
 

     Gemeinde: Roßdorf
        Gemarkung: Roßdorf 
 

Flur: 11, Flurstück: 91/5, Teilblatt: 1
Ab der Wegeparzelle 379/2 folgt die Abgrenzung der Umfriedung des Steinbruches, bis diese in Verlängerung des nördlichen Abschnitts der Einfriedung auf die Wegeparzelle 377/3 stößt.
 

     Gemeinde: Ober-Ramstadt
        Gemarkung: Ober-Ramstadt
 

Flur: 22, Flurstück: 2/9, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung keiner Flurstücksgrenze folgt, orientiert sie sich an den vorhandenen Waldwegen, die nicht Teil des FFH-Gebietes sind.
 

     Gemeinde: Roßdorf
        Gemarkung: Roßdorf 
 

Flur: 11, Flurstück: 404, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 403 in westlicher Richtung.
 

Flur: 11, Flurstück: 405, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 403 in westlicher Richtung.

Gemeinde: Otzberg

Größe: 305,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten und Steinbrüchen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Otzberg
        Gemarkung: Ober-Klingen 
 

Flur: 21, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 1
Von der Kreisstraße aus südlicher Richtung kommend orientiert sich die Grenze ca. 200 Meter weit an der Forstabteilungsgrenze nach Norden.
 

Flur: 20, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 1
Beginnend an der Westgrenze dieses Grundstückes folgt die Abgrenzung zunächst auf einer Länge von ca. 110 Metern der Forstabteilungsgrenze und verläuft dann auf einer Länge von ca. 140 Metern nach Nordosten.

Landkreis: Darmstadt-Dieburg 

Gemeinde: Breuberg, Groß-Umstadt, Höchst

Größe: 273,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Groß-Umstadt
        Gemarkung: Groß-Umstadt
 

Flur: 41, Flurstück: 1/3, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung nicht dem dargestellten Waldwegenetz folgt, entspricht sie der Forstabteilungsgrenze.
 

Flur: 39, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Beginnend am südöstlichen Grenzpunkt des Grundstückes Flur 21 Nr. 22 in der Gemarkung Groß-Umstadt entspricht die Grenze der ca. 100 Meter langen geradlinigen Verbindung entlang der Forstabteilungsgrenze in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 431. Von dort aus folgt sie dem in gleicher Richtung verlaufenden Waldweg.

Gemeinde: Seeheim-Jugenheim

Größe: 0,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6240 Subpannonische Steppenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Alsbach-Hähnlein

Größe: 9,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6240 Subpannonische Steppenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg

Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Seeheim-Jugenheim, Zwingenberg

Größe: 953,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6212 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9170 Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten und Steinbrüchen
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Seeheim-Jugenheim
        Gemarkung: Ober-Beerbach
 

Flur: 13, Flurstück: 48, Teilblatt: 1
Ab dem nördlichsten Grenzpunkt der südlich der Parzelle 48 liegenden Parzelle Nr. 12 folgt die Abgrenzung bis zur Parzelle Nr. 49 dem nach Osten führenden Waldweg.
 

        Gemarkung: Seeheim-Jugenheim
 

Flur: 14, Flurstück: 20/12, Teilblatt: 1
In einem Abstand von 30 Metern vom östlichsten Grenzpunkt der Parzelle Flur 14 Nr. 20/4 in der Gemarkung Seeheim-Jugenheim führt die Grenzlinie im rechten Winkel von der Flurstücksgrenze ca. 20 Meter nach Osten bis zum nächsten querenden Weg.
 

     Gemeinde: Alsbach-Hähnlein
        Gemarkung: Alsbach 
 

Flur: 19, Flurstück: 1/5, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieser Parzelle entspricht dem in West-Ost-Richtung verlaufenden Waldweg.
 

Flur: 20, Flurstück: 1/10, Teilblatt: 1
Zwischen dem nordöstlichsten Grenzpunkt der Parzelle Flur 20 Nr. 1 und der Parzelle Flur 20 Nr. 1/8 entspricht die Abgrenzung dem Waldweg.

Gemeinde: Seeheim-Jugenheim

Größe: 0,1 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen
 

*Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
• Erhaltung von offenen, nährstoffarmen Sandrasenflächen
• Erhaltung der Habitate durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer die Nährstoffarmut begünstigenden, bestandserhaltenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Seeheim-Jugenheim
        Gemarkung: Seeheim 
 

Flur: 25, Flurstück: 2/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich im Norden und Osten des Gebietes an der geradlinigen Verbindung der Punkte mit folgenden Hoch- und Rechtswerten: H 5514196/ R 3473467, H 5514207/R 3473474, H 5514211/ R 3473501, H 5514165/ R 3473491. Im Südwesten orientiert sich die Abgrenzung an der Böschungsunterkante

Gemeinde: Seeheim-Jugenheim

Größe: 7,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis

Gemeinde: Bensheim, Brensbach, Fischbachtal, Fränkisch-Crumbach, Fürth, Groß-Bieberau, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Modautal, Ober-Ramstadt, Reichelsheim, Reinheim

Größe: 3705,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen und Waldwegen


Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
 

Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Modautal
        Gemarkung: Asbach
 

Flur: 4, Flurstück: 89/1, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung orientiert sich an einem aus Süden kommenden Weg mit einem Abstand von ca. 60 Metern zur westlichen Parzellengrenze, der in Höhe des nördlichsten Punktes des Flurstückes 81 auf diese Westgrenze stößt.
 

Flur: 4, Flurstück: 88, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung orientiert sich an einem die Nordspitze der Parzelle schneidenden Weg bei einem Abstand in der Grundstücksmitte von ca. 110 Metern zur Nordspitze. Dieser Weg ist nicht Teil des Schutzgebietes.
 

Flur: 4, Flurstück: 85, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung führt beginnend bei der Wegeparzelle Nr. 80 im Norden ca. 180 Meter entlang der Forstabteilungsgrenze nach Süden, folgt einem Forstweg ca. 70 Meter nach Nordosten um dann auf einer Strecke von ca. 170 Metern nach Süden zu verlaufen. Von dort aus verläuft die Grenze ca. 210 Meter weit entlang eines Weges in südwestlicher Richtung bis zu einem Wegedreieck, um dann in westlicher Richtung auf die westliche Parzellengrenze zu stoßen. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

Flur: 4, Flurstück: 63/1, Teilblatt: 2
Beginnend im Osten des Flurstücks 12/1 in der Gemarkung Asbach verläuft die Grenze entlang eines um den Höhenrücken verlaufenden ausgebauten und weitgehend hangparallelen Waldweges zu einer Wegekreuzung. Von dort aus verläuft die Grenze entlang eines Weges in südlicher Richtung, vollzieht drei Schleifen bis die Grenze am Waldrand weiter nach Südwesten verläuft. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.


        Gemarkung: Klein-Bieberau
 

Flur: 2, Flurstück: 2, Teilblatt: 2
Die Grenze orientiert sich an einem Weg, der ab der Südspitze der Parzelle in nördlicher Richtung verläuft und sich später an der Südostgrenze der Parzelle Nr. 27 orientiert, von dort aus einen großen Bogen nach Nordwesten schlägt und dann weitgehend geradlinig auf die Nordwestgrenze dieses Flurstückes stößt. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

    Gemeinde: Fischbachtal
        Gemarkung: Lichtenberg
 

Flur: 4, Flurstück: 9, Teilblatt: 2
Beginnend am nördlichen Ende der Wegeparzelle Nr. 28 orientiert sich die Abgrenzung entlang des ausgebauten Waldweges, der dem Waldrand am nächsten ist, bis dieser Weg nach ca. 360 Metern in nordöstlicher Richtung diese Parzelle verlässt. Dieser Weg ist nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

     Gemeinde: Modautal
        Gemarkung: Lützelbach
 

Flur: 4, Flurstück: 57, Teilblatt: 3
Innerhalb dieser Parzelle orientiert sich die Grenze beginnend am Almweg ca. 200 Meter weit am Rodensteiner Weg nach Südwesten und biegt dann an einer Wegekreuzung in südlicher Richtung ab bis zu dem Punkt an dem der Forstweg den geringsten Abstand zu Parzelle Nr. 74 besitzt. Von diesem Punkt verläuft die Grenze in genau westlicher Ausrichtung bis zur Parzelle Nr. 74. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

        Gemarkung: Brandau
 

Flur: 6, Flurstück: 3, Teilblatt: 3
Ca. 10 Meter östlich des südöstlichen Grenzpunktes der Parzelle Nr. 27, wo sich die Grenze der Parzelle Nr. 3 mit dem in Ost-West-Richtung verlaufendenen Waldweg kreuzt, verläuft die Grenze entlang der Forstabteilungsgrenze ca. 160 Meter nach Südwesten und folgt dann dem in der Abgrenzungskarte dargestellten Weg, der nicht Teil des Schutzgebietes ist, nach Nordosten. Danach führt die Abgrenzung ca. 210 Meter entlang der Forstabteilungsgrenze nach Norden bis zu einem Waldweg, der die Verlängerung der Forstabteilungsgrenze darstellt.
 

     Gemeinde: Fischbachtal
        Gemarkung: Niedernhausen
 

Flur: 3, Flurstück: 13, Teilblatt: 4
Beginnend an der Südgrenze des Flurstücks Flur 3 Nr. 24 in der Gemarkung Niedernhausen verläuft die Grenze entlang eines Weges in südwestlicher Richtung bis sie auf den am Waldrand entlang verlaufenden Weg stößt. Der Weg ist nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

Flur: 4, Flurstück: 3, Teilblatt: 4
Im Südwesten des Gebietes innerhalb der Parzelle Flur 4 Nr. 3 in der Gemarkung Niedernhausen orientiert sich die Grenze beginnend am nördlichsten Grenzpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 54/1 an einem Waldweg, der etwa 580 Meter lang in nordwestlicher Richtung verläuft bis dieser in die Wegeparzelle Flur 6 Nr. 172 mündet. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.
 

     Gemeinde: Modautal
        Gemarkung: Brandau
 

Flur: 7, Flurstück: 28/3, Teilblatt: 3
Soweit im Nordosten der Parzelle die Abgrenzung nicht Flurstücksgrenzen oder Wegeparzellen folgt, entspricht die Abgrenzung der Grenze der Forstabteilung. Innerhalb dieser Parzelle sind die Wege, an denen sich die Abgrenzung orientiert, nicht Teil des FFH-Gebietes.

Gemeinde: Fischbachtal

Größe: 23,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden


Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Fischbachtal
        Gemarkung: Billings 
 

Flur: 1, Flurstück: 30, Teilblatt: 1
Im Osten des Gebietes Innerhalb der Parzelle Flur 3 Nr. 30 in der Gemarkung Billings entspricht der Grenzverlauf zwischen der Straße und dem Südufer des Baches der geradlinigen Verbindung folgender Punkte mit den Hoch- und Rechtswerten H 5513550/ R3485550 und H 5513515/R 3485588.

Landkreis: Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis

Gemeinde: Brensbach, Otzberg

Größe: 87,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl- und Waldwegen
 

Groß-Gerau

Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden, Groß-Gerau

Gemeinde: Biebesheim, Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Riedstadt, Rüdesheim, Stockstadt, Trebur, Wiesbaden

Größe: 1270,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodium rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Alosa alosa Maifisch
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra fluviatilis Flussneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle-/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze: 


     Gemeinde: Ginsheim-Gustavsburg
        Gemarkung: Ginsheim

Flur: 24, Flurstück: 12/9, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 24, Flurstück: 12/11, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 24, Flurstück: 12/169, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 24, Flurstück: 12/168, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 24, Flurstück: 12/167, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

    Gemeinde: Trebur
        Gemarkung: Astheim

Flur: 5, Flurstück: 28, Teilblatt: 5
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 5, Flurstück: 40, Teilblatt: 5, 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 1, Flurstück: 28, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 3, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 4, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.


        Gemarkung: Hessenaue

Flur: 8, Flurstück: 44/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 7, Flurstück: 3/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

Flur: 6, Flurstück: 3/1, Teilblatt: 6
Die Ostgrenze des FFH-Gebietes entspricht der Westgrenze des Naturschutzgebietes „Großer Goldgrund bei Hessenaue“, ausgewiesen mit Verordnung vom 28. September 1989, StAnz. S. 2111, geändert mit Verordnung vom 21. September 1994, StAnz. S. 3088


        Gemarkung: Geinsheim,

Flur: 21, Flurstück: 59/1, Teilblatt: 6
Das Gebiet umfasst den Rheinstrom einschließlich der Buchten und Seitenarme von Strom-km 496 stromaufwärts bis Strom-km 482.
 

    Gemeinde: Biebesheim
        Gemarkung: Biebesheim

Flur: 22, Flurstück: 1/4, Teilblatt: 7
Die Grenze des FFH-Gebietes wird gebildet durch die Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks Gkg. Biebesheim Flur 22 Nr. 1/2, von dessen Nordwestecke bis zum Auftreffen auf die politische Grenze zu Rheinland-Pfalz.
 

Gemeinde: Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim, Raunheim 

Größe: 225,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushaltes
 

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Kelsterbach
        Gemarkung: Kelsterbach 
 

Flur: 5, Flurstück: 112/6
Am nordwestlichen Ende des FFH-Gebietes verläuft die Gebietsgrenze als gerade Verlängerung des dortigen Weges bis zum Auftreffen auf Flurstück 109/10 in Flur 5 der Gemarkung Kelsterbach.
 

Flur: 5, Flurstück: 112/7
Am nordwestlichen Ende des FFH-Gebietes verläuft die Gebietsgrenze als gerade Verlängerung des dortigen Weges bis zum Auftreffen auf Flurstück 109/10 in Flur 5 der Gemarkung Kelsterbach.

Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau

Gemeinde: Frankfurt am Main, Kelsterbach

Größe: 238,8 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


     Gemeinde: Kelsterbach
        Gemarkung: Kelsterbach 

Flur: 5, Flurstück: 67/25
Die Abgrenzung des Gebietes folgt dem zweiten von Süden aus gesehenen Waldweg von der Grenze des Flurstücks 54/3, Flur 5 in südöstliche Richtung bis zur nächsten Wegekreuzung und folgt dem nach Süden verlaufenden Waldweg bis zur Grenze des Flurstücks 66/2, Flur 5


Flur: 5, Flurstück: 64/26 
Die Abgrenzung folgt der direkten Verlängerung des Flurstücks 66/2, Flur 5 in südwestliche Richtung bis zur Grenze des Flurstücks 64/9, Flur 5

Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau

Gemeinde: Frankfurt am Main, Mörfelden-Walldorf, Bischofsheim, Rüsselsheim

Größe: 752,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3132 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern sowie strukturreichen Laub- und Laubmischwaldgebieten
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Frankfurt am Main, Groß-Gerau

Gemeinde: Frankfurt am Main, Kelsterbach

Größe: 762,4 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz

 

Gemeinde: Trebur

Größe: 7,4 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Trebur
        Gemarkung: Trebur
 

Flur: 1, Flurstück: 6/2
Eine westlich und wasserseitig des Rheinwinterdeiches gelegene und parallel zu diesem verlaufende Teilfläche, die sich in Höhe der landseitig und damit östlich des Deiches anschließenden Flurstücke Nr. 14, 15 und 16 in Flur 7 der Gemarkung Astheim, Gemeinde Trebur, erstreckt, ist Bestandteil des FFH-Gebietes.

Gemeinde: Groß-Gerau, Nauheim, Büttelborn, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf

Größe: 2311,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushaltes
 

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer
• Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen
 

Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
 

Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Trebur

Größe: 56,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Trebur
        Gemarkung: Astheim 
 

Flur: 6, Flurstück: 158
Die nördliche FFH-Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 151 in Flur 6 der Gemarkung Astheim bis zum dortigen Weg

Gemeinde: Ginsheim-Gustavsburg, Trebur

Größe: 76,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim

Größe: 997,4 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
 

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie 
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
 

Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
• Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
• Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
 

Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer
• Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen
 

*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
 

Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
• Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlandungszonen in (wind)geschützter Lage
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege
 

Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
• Erhaltung von reich strukturierten Fließgewässerabschnitten und Gräben mit für die Art günstigen Habitatstrukturen (Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierende Fließgeschwindigkeit und sandig-kiesiges Substrat)
 

Vertigo angustior Schmale Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
 

Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke
• Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von stark schattigen Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehendem Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Mörfelden-Walldorf

Größe: 101,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Mörfelden-Walldorf
        Gemarkung: Mörfelden
 

Flur: 19, Flurstück: 195/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 203/3
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 204/3
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 205/3
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 206/6
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 208/5
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 211/8
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 214/7
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 215/5
Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“, ausgewiesen mit Verordnung vom 19.08.1994 (Groß-Gerauer Kreisblatt Nr. 34 vom 25.08.1994, S. 2).
 

Flur: 19, Flurstück: 220/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 180/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 182
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 183/9
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 184/4
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 185/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 186/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 187/6
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 188/4
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 188/5
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 189/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 191/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 192/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 193/1
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 193/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 196/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 197/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 198/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 199/2
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 200/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.
 

Flur: 19, Flurstück: 201/3
Die nördliche Grenze des FFH-Gebietes verläuft als gerade Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 89 in Flur 19, Gemarkung Mörfelden, bis zum Auftreffen auf den südöstlichen Eckpunkt von Flurstück 202/7 in Flur 19 der Gemarkung Mörfelden.

Gemeinde: Riedstadt, Trebur

Größe: 73,8 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Närhstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Riedstadt

Größe: 15,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Trebur

Größe: 131 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Riedstadt, Biebesheim, Stockstadt

Größe: 2378 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete 
und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Alosa alosa Maifisch
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Cobitis taenia Steinbeißer
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
• Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
 

Petromyzon marinus Meerneunauge
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Rhodeus sericeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sanierungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
• Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen und Alleen mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
 

Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
• Erhaltung von reich strukturierten Fließgewässerabschnitten und Gräben mit für die Art günstigen Habitatstrukturen (Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierender Fließgeschwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat)
 

*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
• Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern/-Säumen, Waldwegen
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt.
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Riedstadt
        Gemarkung: Erfelden 
 

Flur: 13, Flurstück: 49, Teilblatt: 1
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der dortigen Querbuhne entlang der Längsbuhne bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.
 

        Gemarkung: Leeheim 
 

Flur: 10, Flurstück: 138, Teilblatt: 1
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der Querbuhne entlang der Längsbuhne auf Flurstück 49 in Flur 13 der Gemarkung Erfelden bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.

Gemeinde: Riedstadt 

Größe: 45,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-tyischen Tierarten
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Riedstadt

Größe: 21,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten

 


Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau

Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim

Größe: 237 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Gewährleistung einer möglichst naturnahen Auendynamik
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
• Erhaltung von Stromtalwiesen, Glatthaferwiesen, jungen Brachestadien sowie von geeigneten Vegetationsbeständen mit Vorkommen des Echten Haarstranges (Peucedanum officinale) im Verbreitungsgebiet der Art
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Grünlandhabitate
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau

Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim, 

Größe: 1315,9 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Stabilisierung und Entwicklung der Grundwasserstände
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten, großflächigen laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
• Erhaltung von stieleichenreichen Waldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
• Erhaltung geeigneter Brutbäume (insbesondere alte, zum Teil abgängige Stieleichen und Stämme mit Baumsaft exudierenden Wunden) vor allem an inneren und äußeren sonnenexponierten Bestandsrändern in Wald und Offenland
• Erhaltung von Brutbäumen auch im besiedelten Bereich unter Anwendung artverträglicher Sicherungsmethoden oder ggf. Verzicht auf Baumsanierung
 

Lucanus cervus Hirschkäfer
• Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz
 

Dicranum viride Grünes Besenmoos
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

    Gemeinde: Gernsheim
        Gemarkung: Gernsheim
 

Flur: 19, Flurstück: 1/13
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des FFH-Gebietes ist.

Hochtaunuskreis

Gemeinde: Grävenwiesbach, 

Größe: 136,8 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen


Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie


Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere

 


Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:


keine

Gemeinde: Wehrheim

Größe: 39,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen

 


Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Wehrheim
        Gemarkung: Pfaffenwiesbach

Flur: 8, Flurstück: 233, Teilblatt: 1
Soweit sich die Abgrenzung nicht an der Flurstücksgrenze orientiert, entspricht sie dem Waldrand

Landkreis: Wetteraukreis, Hochtaunuskreis 

Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen, Usingen, 

Größe: 60,1 ha 

Anlage 3a – Erhaltungsziele: 

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik 
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen 
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik 
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie 
 

Cottus gobio Groppe 
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern 
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden 
 

Lampetra planeri Bachneunauge 
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern 
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze: 
 

keine

Gemeinde: Glashütten, Königstein

Größe: 10 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Königstein

Größe: 21,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

6520 Bergmähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Königstein
        Gemarkung: Königstein, Falkenstein

Teilblatt: 1
Die Grenze entspricht der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Reichenbachtal“, ausgewiesen mit Verordnung vom 17. Februar 1966, Staatsanzeiger S. 399

Gemeinde: Schmitten

Größe: 73,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6520 Berg-Mähwiesen
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Schmitten
        Gemarkung: Oberreifenberg

Flur: 3, Flurstück: 34, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
 

Flur: 3, Flurstück: 35, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
 

Flur: 3, Flurstück: 36, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
 

Flur: 3, Flurstück: 37, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
 

Flur: 3, Flurstück: 38, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
 

Flur: 3, Flurstück: 39, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht der geradlinigen Verlängerung der Ostgrenze der Parzelle 52/2 nach Norden
 

Flur: 3, Flurstück: 95/1, Teilblatt: 1
Innerhalb dieser Parzelle folgt die Abgrenzung von Osten her kommend zunächst der Zufahrt zur Einrichtung auf diesem Grundstück und folgt dann dem unmittelbar nördlich des Hauptgebäudes verlaufenden Weg bis zur Nordwestecke des Gebäudes. Von dort aus verläuft die Abgrenzung geradlinig bis zum südöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 60
 

     Gemeinde: Schmitten
        Gemarkung: Niederreifenberg

Flur: 7, Flurstück: 78, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
 

Flur: 7, Flurstück: 79, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
 

Flur: 7, Flurstück: 80, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
 

Flur: 7, Flurstück: 81, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem Abstand von 25 Metern.
 

Flur: 7, Flurstück: 82, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieses Flurstücks entspricht einer Parallele zur Westgrenze der Wegeparzelle Nr. 92 in einem gleichbleibenden Abstand von 25 Metern.
 

Flur: 7, Flurstück: 28/2, Teilblatt: 1
Innerhalb dieses Flurstücks entspricht die Abgrenzung einer bezogen auf die Nordgrenze der Parzelle 31/2 in einem Winkel von 30 Grad nach Nordwesten verlaufenden geradlinigen Linie bis diese die Parzellengrenze erreicht.
 

Flur: 7, Flurstück: 31/2, Teilblatt: 1
Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft auf der Nutzungslinie des amtlichen Liegenschaftskatasters von Ost nach West. Der befestigte Park- und Festplatz im nördlichen Bereich des Grundstücks liegt außerhalb des FFH-Gebietes.

Gemeinde: Königstein, Kronberg, Oberursel

Größe: 75,1 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Königstein
        Gemarkung: Falkenstein

Flur: 3, Flurstück: 8, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb der Parzellen 8 und 9 orientiert sich an einem Waldweg, der die Grundstücke in südwestlicher Richtung durchschneidet
 

Flur: 3, Flurstück: 9, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb der Parzellen 8 und 9 orientiert sich an einem Waldweg, der die Grundstücke in südwestlicher Richtung durchschneidet
 

     Gemeinde: Kronberg
        Gemarkung: Kronberg

Flur: 1, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb der Parzelle Flur 1 Nr. 11 in der Gemarkung Kronberg orientiert sich an einem Waldweg, der das Grundstück in südwestlicher Richtung durchschneidet.
 

Flur: 1, Flurstück: 3, Teilblatt: 1
Beginnend am südlichsten Punkt der Parzelle Flur 1 Nr. 3 in der Gemarkung Kronberg verläuft die Grenze ca. 150 Meter weit entlang eines Weges nach Nordosten und biegt dort nach Norden ab bis die Grenze die Wegeparzelle Nr. 14 erreicht.
 

     Gemeinde: Oberursel
        Gemarkung: Oberursel

Flur: 100, Flurstück: 9069/4, Teilblatt: 1
Innerhalb des Flurstückes 9069/4 entspricht die Ostgrenze des Gebietes der Verlängerung der aus Süden auf die südliche Flurstücksgrenze stoßenden Flurgrenzlinie zwischen Flur 104 und Flur 99 bis zur Grenze des Flurstückes 9060/3.
 

Flur: 104, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
Vom nordöstlichsten Grenzpunkt dieser Parzelle verläuft die Abgrenzung an der Parzellengrenze ca. 150 Meter nach Süden. Sie verläuft von dort aus in westlicher Richtung entlang des Weges und folgt dann der Forstabteilungsgrenze ca. 180 Meter nach Norden, bis sie in von dort aus in nordöstlicher Richtung verlaufend auf die Nordgrenze des Flurstücks Nr. 1 stößt.

Gemeinde: Schmitten, Weilrod

Größe: 104,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Weilrod
        Gemarkung: Finsternthal

Flur: 5, Flurstück: 22, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung innerhalb dieser Parzelle verläuft auf dem vorhandenen Waldweg
 

     Gemeinde: Schmitten
        Gemarkung: Schmitten

Flur: 2, Flurstück: 5/5, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung von vermessenen Flurstücksgrenzen abweicht, verläuft sie auf dem vorhandenen Waldweg
 

     Gemeinde: Schmitten
        Gemarkung: Seelenberg

Flur: 1, Flurstück: 2/3, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung von vermessenen Flurstücksgrenzen abweicht, verläuft sie auf dem vorhandenen Waldweg
 

Flur: 1, Flurstück: 3/6, Teilblatt: 1
Soweit die Abgrenzung von vermessenen Flurstücksgrenzen abweicht, verläuft sie auf dem vorhandenen Waldweg

Gemeinde: Schmitten

Größe: 115,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Schmitten
        Gemarkung: Arnoldshain

Flur: 3, Flurstück: 1/4, Teilblatt: 1
Soweit die Grenze von den vermessenen Grundstücksgrenzen des Amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, verläuft sie auf dem forstlichen Abteilungs- und Wegenetz

Landkreis: Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis

Gemeinde: Eppstein, Glashütten, Idstein, Kelkheim, Niedernhausen, Waldems

Größe: 861,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Austropotamobius torrentium Steinkrebs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann
• Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Ab
stürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger
• Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen
• Erhaltung des natürlichen Abflussregimes

 


Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Glashütten
        Gemarkung: Schloßborn

Flur: 1, Flurstück: 72, Teilblatt: 1
Die Grenze folgt dem westlichsten Forstweg zunächst von Norden nach Süden, dann nach Osten und weiter nach Norden bis zur Südwestecke des Flustücks Gkg. Schloßborn Flur 1 Nr. 73
 

Flur: 3, Flurstück: 253, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem Forstweg von Norden nach Süden
 

Flur: 3, Flurstück: 255, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem nördlichsten Forstweg von Osten nach Westen
 

Flur: 13, Flurstück: 165/1, Teilblatt: 1
Die Grenze verläuft auf dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz

 

Gemeinde: Bad Homburg

Größe: 134,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Bad Homburg vor der Höhe
        Gemarkung: Kirdorf 

Flur: 13, Flurstück: 65, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 15, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 14 nach Südosten.
 

Flur: 17, Flurstück: 183, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 17, Flurstück: 184, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 17, Flurstück: 191, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 17, Flurstück: 192, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 17, Flurstück: 197, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 18, Flurstück: 470, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 18, Flurstück: 471, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 18, Flurstück: 472, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 18, Flurstück: 473, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 17 Nr. 256/1 nach Norden.
 

Flur: 13, Flurstück: 183, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 179 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 184, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 179 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 185/2, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 179 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 157, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 158, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 159, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 160, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 161, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 162, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Süwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 163, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 164, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 165, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 168, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 170, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 171, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 155 nach Südwesten.
 

Flur: 13, Flurstück: 741, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 154 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 130, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 129 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 131, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 129 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 60, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 61, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 62, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 63, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.
 

Flur: 13, Flurstück: 64, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung entspricht der geradlinigen Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze der Parzelle Flur 13 Nr. 119 nach Nordosten.

Gemeinde: Oberursel, Kronberg 

Größe: 533,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

4030 Trockene europäische Heiden
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Frankfurt am Main, Hochtaunuskreis, Wetteraukreis

Gemeinde: Bad Homburg, Frankfurt, Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Rosbach v.d. Höhe, Wehrheim

Größe: 62,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Königstein im Taunus

Größe: 36,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Königstein

Größe: 84 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig- schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Glashütten

Größe: 26,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Kronberg

Größe: 23,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6431 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Oberursel

Größe: 21,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Main-Kinzig-Kreis

Gemeinde: Birstein, Hirzenhain, Schotten

Größe: 16.8 ha

Anlage 3a: 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Notothylas orbicularis Kugel-Hornmoos

  • Erhaltung einer bestandserhaltenden ackerbaulichen Bewirtschaftung, die sich an der traditionellen Nutzung orientiert
  • Erhaltung eines für die Art günstigen Wasser- und Nährstoffhaushaltes.

 

Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze


keine

Gemeinde: Steinau an der Straße

Größe: 32 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert


Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Landkreis: Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis

Gemeinde: Altenstadt, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Karben, Limeshain, Nidda, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg, Reichelsheim/Wetterau

Größe: 1369,2 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*1340 Salzwiesen im Binnenland
• Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
• Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
 

Castor fiber Biber
• Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
• Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
 

Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer
• Erhaltung gehölzfreier, besonnter, basenreicher Quell- und/oder Wiesenbäche und -gräben mit emerser Gewässervegetation
• Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Graben- und Gewässerpflege
• Erhaltung von Uferrandstreifen, deren Bewirtschaftungsintensität und -rhythmus den ökologischen Ansprüchen der Art angepasst ist.
 

Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen
• Erhaltung trocken-warmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährleistung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch
• Erhaltung von Hauptwanderkorridoren
• Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
• Erhaltung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fließenden Gewässern mit gut ausgebildetem Wasserpflanzenbestand und weichem, schlammigen, durchlüftetem Untergrund
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
• Gewährleistung von den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Formen der Graben- und Gewässerpflege
 

Rhodeus amarus Bitterling
• Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen
• Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
 

 

Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis

Gemeinde: Birstein, Brachttal, Gedern, Kefenrod

Größe: 53,7 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Salmo salar Lachs
• Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle/Pool-Strukturen)
• Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Birstein, Brachttal

Größe: 21,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Steinau an der Straße

Größe: 95,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

7230 Kalkreiche Niedermoore
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Steinau an der Straße

Größe: 34,8 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Steinau an der Straße
        Gemarkung: Steinau
 

In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Weinberg bei Steinau” (StAnz 4/1978 S. 222)

Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern

Größe: 20,6 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion)
• Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
 

*8160 Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
• Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
• Erhaltung offener, besonnter Standorte
 

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern

Größe: 420,8 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Steinau an der Straße
        Gemarkung: Steinau

Flur: 6, Flurstück: 1/1
Die Gebietsgrenze verläuft auf dem zweiten Waldweg von Norden betrachtet von der Grenze des Flurstücks 46, Flur 5 bis zur Flurgrenze des Flurstücks 3/1, Flur 6
 

Flur: 6, Flurstück: 3/1
Die Gebietsgrenze verläuft auf dem zweiten Waldweg von Norden betrachtet von der Grenze des Flurstücks 6, Flur 1/1 bis zur Flurgrenze des Flurstücks 5/23, Flur 6

Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern

Größe: 25,4 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
        Gemarkung: Steinau, Niederzell
 

In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Ohlsteinbruch bei Steinau an der Straße” (StAnz 44/1994 S. 3088)

Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern

Größe: 104 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
• Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
• Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
• Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
• Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen der für den LRT typischen Tierarten
 

*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
• Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung des Wasserhaushalts
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
• Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
 

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
• Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRTcharakteristische Tier- und Pflanzenwelt
• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
 

Myotis myotis Großes Mausohr
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

Triturus cristatus Kammmolch
• Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
• Erhaltung der Hauptwanderkorridore
• Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
• Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern
        Gemarkung: Steinau, Ürzell, Kressenbach, Breitenbach

In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie den Abgrenzungen der 3 Naturschutzgebiete “Steinaubachtal bei Steinau an der Straße” (StAnz 44/1994 S. 3088), “Teufelsloch und Almosenwiese bei Steinau an der Straße” (StAnz 44/1994 S. 3088) und “Seewiesenweiher bei Steinau an der Straße” (StAnz 48/2001 S. 4230)

Gemeinde: Steinau an der Straße

Größe: 23 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
• Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
• Erhaltung der Störungsarmut
 

8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
• Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
• Erhaltung der Nährstoffarmut
• Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 
 

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Steinau an der Straße

Größe: 2,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Steinau an der Straße
        Gemarkung: Marborn

Flur: 6, Flurstück: 1/1
In der Gemarkung Marborn, Flur 6, Flurstück 1/1 verläuft die westliche Gebietsgrenze vom Rechtswert 3528583/ Hochwert 5575554 auf der Grenze des Flurstückes 35/10 in nördliche Richtung bis zum Rechtswert 3528574/ Hochwert 5575717, folgt dem Waldweg bis zum Rechtswert 3528596/ Hochwert 5575785, verläuft dann in nördöstliche Richtung bis zum Rechtswert 3528624/ Hochwert 5575815 und von dort in südsüdöstliche Richtung bis zum Rechtswert 3528728/ Hochwert 5575591 auf der Grenze zum Flurstück 35/10

Regierungspräsidium: Darmstadt, Gießen
Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Vogelsberg

Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern, Freiensteinau, 

Größe: 45,3 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
• Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
• Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
 

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
• Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
• Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Cottus gobio Groppe
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

Lampetra planeri Bachneunauge
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine

Gemeinde: Sinntal

Größe: 8,5 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
• Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
• Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

*6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Orchideenreichtums
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

     Gemeinde: Sinntal
        Gemarkung: Sterbfritz

In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, entspricht sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Stephanskuppe bei Sterbfritz” (StAnz 40/1984 S. 1882)

Gemeinde: Schlüchtern

Größe: 7,4 ha

Anlage 3a – Erhaltungsziele:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
 

6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
• Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
 

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
 

Bombina variegata Gelbbauchunke
• Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
• Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
 

 

Anlage 4a – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
 

keine