Greifarm über einem Container in einer Fabrikhalle

Abfallwirtschaft empfiehlt Kommunen genehmigte Lagerflächen für Bauabfälle

16. April 2026: Hinweise zur Vermeidung illegaler Zwischenlager bei Bauprojekten

Das Dezernat IV/Wi 42 - Abfallwirtschaft ruft Städte und Gemeinden dazu auf, genehmigte Lagerflächen für Bauabfälle vorzuhalten. Hintergrund sind vermehrte Fälle nicht genehmigter Zwischenlager, die im Zuge kleinerer Tiefbauarbeiten und insbesondere beim bundesweiten Glasfaserausbau entstanden sind.

Nach Beobachtungen der Behörde werden bei Bauprojekten häufig zentral gelegene Flächen genutzt, um anfallende Abfälle und Baumaterialien zwischenzulagern. Allerdings verfügen diese Flächen oft nicht über die erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Die Nutzung ungeeigneter Flächen kann erhebliche Folgen haben: Anwohnerinnen und Anwohner werden durch Staub, Lärm, Gerüche sowie erhöhtes Verkehrsaufkommen belastet. Zudem besteht insbesondere auf unbefestigten Flächen die Gefahr von Umweltbeeinträchtigungen, etwa durch Verunreinigungen von Boden und Grundwasser.

Als Auftraggeber und Bauherr tragen Kommunen grundsätzlich Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung der bei Bauarbeiten entstehenden Abfälle – auch wenn die Arbeiten von beauftragten Unternehmen durchgeführt werden.

Im vergangenen Jahr musste das Regierungspräsidium Darmstadt mehrfach gegen illegale Abfalllager vorgehen. In vielen Fällen führte dies zu behördlichen Räumungsanordnungen, Zwangsmaßnahmen sowie Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Zudem kam es dadurch teilweise zu Verzögerungen bei Bauprojekten.

Das Regierungspräsidium empfiehlt daher, kommunale Lagerflächen einzurichten, die über die notwendigen Genehmigungen verfügen. Diese könnten nicht nur für Abfälle aus dem Glasfaserausbau genutzt werden, sondern beispielsweise auch bei Kanal- oder Straßensanierungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, solche Flächen zeitweise an Bauunternehmen zu verpachten.

Neben zusätzlichen Einnahmen könnten Kommunen dadurch dazu beitragen, Bauabfälle rechtssicher zu lagern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Bauprojekte ohne Verzögerungen umzusetzen.

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