Ausgehobenes Erdreich, in der Grube eine sehr große, verwitterte Bombe

Kampfmittelräumung

Bei Baumaßnahmen kann es vorkommen, dass kampfmittelverdächtige Gegenstände freigelegt werden. Hierbei handelt es sich nicht selten um Bombenblindgänger. Wer Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände findet oder entdeckt, hat daher bereits im eigenen Interesse folgende Verhaltensregeln zu beachten: Kampfmittel beziehungsweise munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden. Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss den fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen überlassen werden. Zu diesem Zweck ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Diese verständigen sofort den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen. Dieser wird in Hessen zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen.

Vor den eigentlichen Baumaßnahmen müssen im Verdachtsfall sogenannte Kampfmittel­sondierungsarbeiten vorgenommen werden. Fachfirmen suchen dabei mit speziellen technischen Geräten den Baugrund nach nicht detonierter Kriegsmunition ab. Diese Arbeiten müssen nach Paragraph 14 des Sprengstoffgesetzes vor Beginn bei den Arbeitsschutzdezernaten der zuständigen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen oder Kassel angezeigt werden.

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