Regierungspräsidium Darmstadt

RP kontrolliert chemische Produkte aus dem außereuropäischen Ausland

Darmstadt/Frankfurt. Chemische Produkte für Reinigung oder kleinere Renovierungen werden zunehmend online aus dem außereuropäischen Ausland bestellt. Kontrollen der Marktüberwachung Chemikaliensicherheit im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zeigen: Nahezu alle von den Zollbehörden im Rhein-Main-Gebiet gemeldeten verdächtigen Sendungen wiesen mit Blick auf die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung Mängel auf und durften nicht in den freien Verkehr gebracht werden.

Besonders beliebte Chemikalien sind Klebstoffe, epoxidharzbasierte Beschichtungsmittel sowie Rostentferner und Allzweckreiniger. Hauptmangel war die fehlende oder unzureichende deutsche Kennzeichnung mit Gefahrenhinweisen. Teilweise fehlten auch Angaben zu Hersteller oder Lieferant, in Einzelfällen waren nicht mehr zugelassene Inhaltsstoffe enthalten.

Verdächtige Warensendungen werden zur gefahrstoffrechtlichen Bewertung in die Zuständigkeit der RP-Marktüberwachung abgegeben. Sind die gemeldeten Produkte mangelhaft gekennzeichnet, kann die Marktüberwachung am Frankfurter RP-Standort die Überlassung in den freien Verkehr verbieten. Die Verantwortung liegt dann beim Käufer, meist bleibt nur die Rücksendung oder Vernichtung der Ware – oft mit hohen Kosten. Das RP rät daher, bereits vor dem Kauf zu prüfen, ob die Produkte den EU-Kennzeichnungsvorgaben entsprechen.

Gefahrstoffe müssen klar erkennbare Gefahrenpiktogramme und Hinweise in deutscher Sprache tragen; diese Informationen müssen auch auf Onlineplattformen sichtbar sein. Fehlen entsprechende Angaben oder ist bereits auf Produktfotos keine deutsche Beschriftung erkennbar, sollte vom Kauf abgesehen werden. Besonders Trendprodukte aus sozialen Medien führen immer wieder zu massenhaften Zollmeldungen. Vor dem Kauf von Chemikalien aus dem außereuropäischen Ausland warnt das RP schon lange, in den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Meldungen drastisch erhöht. In der vergangenen Woche wurde dem RP an einem Tag über 300-mal der gleiche Abflussreiniger gemeldet, da die stark ätzende Wirkung nicht durch Gefahrenpiktogramme gekennzeichnet war.

Tipp:

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten immer darauf achten, dass Gefahrstoffe eine Kennzeichnung mit den notwendigen Gefahrenhinweisen in deutscher Sprache tragen, um diese einerseits richtig anwenden und andererseits im Notfall schnell richtig handeln zu können, indem das medizinische Personal die notwendigen Angaben zu den verwendeten Stoffen schnell vorliegen hat. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet dafür online eine „Checkliste zum Einkauf sicherer Produkte im Internet“ an.

Hintergrund: Marktüberwachung beim RP

Täglich gelangen neue technische Produkte und Chemikalien im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel. Immer wieder werden Beschäftigte, Verbraucher oder unbeteiligte Dritte durch mangelhafte Produkte oder deren mangelhafte Verwendung in ihrer Gesundheit gefährdet oder gar geschädigt. Das RP Darmstadt überwacht Hersteller, Betriebe und Handel, um unsichere Produkte oder deren fehlerhafte Anwendung zu erkennen und zu verhindern, dass sie verbreitet oder weiterverwendet werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem unmittelbaren Schutz der Menschen, sondern helfen auch, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern, indem die heimische Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb durch unsichere Billigprodukte geschützt wird. 

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