Brennendes Gebäude wird von einem Kran aus gelöscht

Brandschutz

Brandschutz in Hessen

Der Brandschutz ist im Grundsatz eine Selbstverwaltungsaufgabe der Städte und Gemeinden.

Dem Dezernat I 18 des Regierungspräsidiums Darmstadt obliegen jedoch gegenüber diesen Körperschaften und auch gegenüber Landkreisen im Hinblick auf den Brandschutz Aufsichtsbefugnisse, Beratung und Unterstützung.

Einen breiten Raum nehmen ein: Anordnungen zur Aufstellung von Werkfeuerwehren bei besonders brand- oder explosionsgefährdeten Betrieben beziehungsweise die Anerkennung zur Werkfeuerwehr von bereits aufgestellten Betriebsfeuerwehren sowie die erforderlichen regelmäßigen Überprüfungen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz bei Baumaßnahmen können Sie auf der Linkseite unter dem Link „Hessische Bauordnung“ finden.

Zu den wesentlichen Zuständigkeiten im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes zählt schließlich auch die Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen. Hierzu finden Sie nähere Informationen auf der Linkseite unter dem Link „Gefahrenverhütungsschauverordnung“.

Eine weitere gesetzliche Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes ist die Zuweisung von Einsatzbereichen zum Brandschutz und zur allgemeinen Hilfe auf Autobahnen, Kraftfahrtstraßen, Wasserstraßen und Schienenwegen an öffentliche Feuerwehren.

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